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Cudesch penal svizzer (CPS)

Art. 195 Cudesch penal svizzer (CPS) drucken

Art. 19513. Profitar d’acts sexuals. / Promoziun da la prostituziun

3. Profitar d’acts sexuals.

Promoziun da la prostituziun

Cun in chasti da detenziun fin a 10 onns u cun in chasti pecuniar vegn chastià, tgi che:

a.
stauscha ina persuna minorenna en la prostituziun u promova sia prostituziun cun l’intenziun d’obtegnair in avantatg da facultad;
b.
stauscha ina persuna en la prostituziun profitond d’ina relaziun da dependenza u cun l’intenziun d’obtegnair in avantatg da facultad;
c.
restrenscha la libertad d’agir d’ina persuna che sa prostituescha, tras quai ch’el la surveglia durant questa activitad u fixescha il lieu, las uras, la dimensiun u autras circumstanzas da la prostituziun;
d.
retegna ina persuna en la prostituziun.

1 Versiun tenor la cifra 1 da l’agiunta dal COF dals 27 da sett. 2013 (Convenziun da Lanzarote), en vigur dapi il 1. da fan. 2014 (AS 2014 1159; BBl 2012 7571).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 195 Cudesch penal svizzer (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210306Förderung der Prostitution etc. und WiderrufSchuldig; Beschuldigte; Privat; Gerin; Privatklägerin; Beschuldigten; Kunde; Kunden; Fahre; Habe; Escort; Gewesen; Gesagt; Model; Inserat; Recht; Müsse; Habe; Aussage; Erklärte; Gewesen; Geldstrafe; Staat; Vorinstanz; Gericht; Kontakt; Aussagen; Tagessätze; Termin; Getroffen
ZHSB180396mehrfache Förderung der Prostitution etc.Schuldig; Beschuldigte; Privat; Privatklägerin; Beschuldigten; Gesagt; Schlage; Prostitution; Aussage; Schlagen; Aussagen; Solle; Geschlagen; Fahre; Polizei; Glich; Arbeite; Recht; Zeugen; Wohnung; Recht; Schweiz; Müsse; Liebe; Erzählt
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGAHV 2017/5Entscheid Art. 5 und 9 AHVG. Abgrenzung Einkommen aus unselbstständiger oder selbstständiger Erwerbstätigkeit. Bei einer als "Erotischer Masseuse" angestellten Arbeitnehmerin fehlt es an einem spezifischen Unternehmerrisiko, wenn sie ausser einem täglichen "Eintritt" in den Club keine weiteren Investitionen tätigen muss und somit diese Tätigkeit ohne grossen eigenen Vorleistungen aufnehmen kann und ebenso ohne grössere Verluste wieder aufgeben kann (E. 3.2). Zudem besteht ein Unterordnungsverhältnis, wenn sie u.a. nicht unter eigenen Namen erreichbar ist und die Arbeitgeberin das Preissystem und gelegentlich ein Tagesmotto festlegt und auf ihrer Website kommuniziert (E. 3.3) (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 22. November 2018, AHV 2017/5). Beschwerde; Beschwerdegegnerin; Beschwerdeführerin; Arbeit;Recht; Selbstständig; Partei; Selbstständige; Entscheid; Arbeitgeber; Rechtlich; Unselbstständig; Parteien; Gäste; Einsprache; Unselbstständige; Rechtliche; Stellung; Recht; Dienstleistung; Person; Einkommen; Erwerbstätigkeit; Arbeitgeberin; Wirtschaftlich; Parteientschädigung; Quellensteuer; Vorliegende
BSHB.2016.33 (AG.2016.478)Verlängerung der Untersuchungshaft bis zum 2. September 2016Beschwerde; Beschwerdeführerin; Entscheid; Schuldig; Bundesgericht; Kollusion; Person; Dringend; Untersuchungs; Verfahren; Appellationsgericht; Erhoben; Zwangsmassnahmengericht; Kollusionsgefahr; Tatverdacht; Menschenhandel; Unentgeltliche; Dringende; Basel; Beschuldigte; Einvernahme; Staatsanwaltschaft; Ermittlungen; Rechtspflege; Aussage; Dringenden; Untersuchungshaft; Umstände; Verfügung; Sachverhalt
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
140 II 460 (2C_772/2013)Art. 4 FZA in Verbindung mit Art. 6 und 12 Abs. 1 Anhang I FZA; Art. 10 Abs. 4c in Verbindung mit Abs. 1b Unterabs. 2 sowie Abs. 2b Unterabs. 2 FZA; Art. 16 Abs. 2 FZA; Prostitution; Zulassung zum Arbeitsmarkt; selbstständige und unselbstständige Erwerbstätigkeit im Anwendungsbereich der Übergangsbestimmungen des FZA. Übergangsrechtliche Höchstzahlen und Vorzugsregelungen für inländische Arbeitnehmer gegenüber unselbstständig Erwerbstätigen aus Bulgarien und Rumänien (E. 3). Hat die Erwerbstätigkeit einer Prostituierten in einem sog. Club als selbstständige oder unselbstständige Erwerbstätigkeit im Sinne des FZA zu gelten (E. 4)? Kriterien zur Bestimmung der Art der Tätigkeit nach der Rechtsprechung des EuGH und nach dem nationalen Recht (E. 4.1 und 4.2). Prüfung der Kriterien anhand der konkreten Ausgestaltung der Tätigkeit im Club (E. 4.3). Arbeit; Selbstständig; Erwerbstätigkeit; Selbstständige; Urteil; Unselbstständig; Arbeitnehmer; Beschwerde; Randnr; Beschwerdeführerin; Unselbstständige; Aufenthalt; Selbstständigen; Prostituierte; Recht; Schweiz; Unterabs; Arbeitsmarkt; Erwerbstätige; Rumänien; Rechtlichen; Urteile; Bulgarien; Bewilligung; Clubs; Vorinstanz; Kantons; Inländische
137 IV 159 (6B_39/2011)Beschäftigung von Ausländerinnen, die nicht berechtigt sind, in der Schweiz zu arbeiten (Art. 117 Abs. 1 AuG); Verschaffen einer illegalen Erwerbstätigkeit (Art. 116 Abs. 1 lit. b AuG). Der Geschäftsführer eines Etablissements, der für dessen Infrastruktur zuständig ist und entscheidet, welche Ausländerinnen im Etablissement als Prostituierte arbeiten können, ist auch unter dem Geltungsbereich des neuen Ausländergesetzes ein Arbeitgeber und kann daher den Tatbestand der Beschäftigung von Ausländerinnen ohne Bewilligung erfüllen (E. 1.4). Abgrenzung zum Tatbestand des Verschaffens einer Erwerbstätigkeit ohne die dazu erforderliche Bewilligung (E. 1.5). Ausländer; Frauen; Beschwerde; Beschwerdeführer; Ausländerin; Arbeitgeber; Ausländerinnen; Etablissement; Erwerbstätigkeit; Dienstleistungen; Kunden; Beschäftigung; Bewilligung; Prostitution; Schweiz; Recht; Prostituierte; Geschäftsführer; Clubs; Etablissements; Bundesgericht; Ausländergesetz; Tatbestand; Infrastruktur; Bestraft; Ausübung; Schuldig; Beziehungsweise; Saunaclub

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-565/2014MehrwertsteuerBeschwerde; Urteil; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Bundesverwaltungsgericht; Leistung; Bundesverwaltungsgerichts; Steuer; Recht; Vorinstanz; Hinweis; MWSTG; Bundesgericht; Hinweisen; Mehrwertsteuer; Bundesgerichts; Sexarbeiterin; Schätzung; Dienstleistung; Sexarbeiterinnen; Ermessen; Recht; Eintritt; Leistung; Umsätze; Mehrwertsteuerlich; Dienstleistungen; Ermessens
A-589/2014MehrwertsteuerBeschwerde; Beschwerdeführer; Führerin; Beschwerdeführerin; Urteil; Leistung; Bundesverwaltungsgericht; Steuer; Recht; Tungsgerichts; Bundesverwaltungsgerichts; Vorinstanz; MWSTG; Recht; Leistung; Hinweis; Sexarbeiterin; Dienstleistung; Eintritt; Messen; Sexarbeiterinnen; Bundesgericht; Hinweisen; Desgerichts; Schätzung; Früheren; Bundesgerichts; Ermessen
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