1 Le juge prononce la révocation de la faillite et la réintégration du débiteur dans la libre disposition de ses biens lorsque:
2 La révocation peut être prononcée dès l'expiration du délai pour les productions et jusqu'à la clôture de la faillite.
3 Elle est rendue publique.
368 Nouvelle teneur selon le ch. I de la LF du 16 déc. 1994, en vigueur depuis le 1er janv. 1997 (RO 1995 1227; FF 1991 III 1).
B. En cas de succession répudiée >Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PS210203 | Konkurseröffnung | Konkurs; Schuldnerin; Beschwerde; November; Zürich; Urteil; Gläubiger; Konkurseröffnung; Innert; Gläubigerin; Obergericht; Konkursamt; Rechtsmittelfrist; Kantons; Betreibung; Konkursgericht; Zahlung; Hätte; Gericht; Konkursamtes; Liegende; Entscheid; Kosten; Rechtzeitig; Beschwerdefrist; Laufen; Aufschiebende; Wirkung; Handelt |
ZH | PS210193 | Konkurseröffnung | Schuld; Schuldner; Konkurs; Beschwerde; Zahlung; Betreibung; Gläubiger; Welche; Zahlungsfähigkeit; Schulden; Könne; Glaubhaft; November; Schuldners; Forderung; Konkursamt; Innert; Kosten; Handelt; Stadium; Gläubigerin; Verbindlichkeiten; Reicht; Laufenden; Auftrag; Lässt; Entscheid; Thalwil; Ausführung |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB.2003.00189 | Die (Art der) Wiedereintragung in das Handelsregister kann erhebliche Bedeutung erlangen für eine nach abgeschlossenem Konkursverfahren gelöschte Gesellschaft, wenn diese die Verjährung einer glaubhaft gemachten und noch unverwerteten Forderung, die im Sinn einer Nachkonkursbedingung nicht schon sicher erst nachträglich entdeckt worden ist, vielleicht selbst unterbrechen muss. | Beschwerde; Konkurs; Handelsregister; Beschwerdeführerin; /; Konkurs; Gesellschaft; Bemerkung; Beschwerdeführerinnen; Handelsregisteramt; Beschwerdegegner; Verfügung; Liquidation; Rechtsmittel; Konkursverfahren; Eintrag; Berichtigung; Kommentar; Ziffer; Vorinstanz; Liquidator; Wiedereintragung; Küng; Kommentar; Gelöscht; SchKG; Konkursamt; Dispositiv-Ziffer; Anspruch; über |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
141 III 43 (4A_238/2014) | Organisationsmängelverfahren. Ein rechtskräftiger Auflösungsentscheid nach Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR kann nicht gestützt auf Art. 195 SchKG widerrufen werden (E. 2). | Auflösung; Organ; Organisation; Konkurs; Recht; Auflösungsentscheid; SchKG; Nachträglich; Widerrufen; Nachträgliche; Organisationsmangel; Gesellschaft; Gesetzgeber; Behebung; Richter; Organisationsmangels; Widerruf; Verfahren; Massnahme; Regel; Rechtskräftig; Konkursverfahren; Voraussetzung; Beschwerde; Organisationsmängelverfahren; Urteil; Formell; Liquidation; Vorschrift; Voraussetzungen |
132 III 432 | Tilgung einer vor Konkurseröffnung entstandenen Forderung, bevor ein rechtskräftiger Kollokationsplan vorliegt; Forderung der Konkursmasse aus ungerechtfertigter Bereicherung (Art. 62 OR). Begleicht die Konkursverwaltung oder deren Hilfsperson eine vor Konkurseröffnung entstandene Forderung, bevor ein rechtskräftiger Kollokationsplan vorliegt, hat die Konkursmasse keinen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung gegenüber dem befriedigten Gläubiger. Ein solcher Anspruch entsteht erst, wenn aufgrund des rechtskräftigen Kollokationsplanes und der Verteilungsliste feststeht, ob und in welchem Umfang der Gläubiger durch die verfrühte Zahlung bereichert ist (E. 2.1-2.6). | Konkurs; SchKG; Forderung; Zahlung; Schuld; Gläubiger; Konkurseröffnung; Bereicherung; Forderungen; Ungerechtfertigter; Erblasser; Klagte; Konkursverwaltung; Schuldner; Höhe; Zahlungen; Urteil; Konkursverfahren; Beklagten; Kollokationsplan; Konkurses; Entstanden; Zahnarztpraxis; Causa; Gültig; Berufung; Klage; Konkursmasse; Erblassers |