E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Code de procédure civile (CPC)

Art. 194 CPC de 2022

Art. 194 Code de procédure civile (CPC) drucken

Art. 194

Principe

1 Les tribunaux ont l’obligation de s’entraider.

2 Ils correspondent directement entre eux70.

70 L’autorité judiciaire suisse territorialement compétente en matière de commissions rogatoires se trouve en ligne à l’adresse suivante: www.elorge.admin.ch


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 194 Code de procédure civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNP120016Forderung (Nichteintreten)Berufung; Verfahren; Gericht; Frist; Kantons; Kostenvorschuss; Beschwerde; Bundesgericht; Präsidialverfügung; Pfäffikon; Nachfrist; Vereinfachten; Verfügung; Sozialversicherungsgericht; Einzelgericht; Parteientschädigung; Bezirksgericht; Entscheid; Streitwert; Zugesprochen; Zweitinstanzliche; Verbindung; Zürich; Berufungsverfahren; Leistung; Säumnisfolgen; Androhung; Vorinstanz; Verfahrens
ZHLU110003Rechtshilfe und Rechte der Parteien des SachprozessesRecht; Beschwerde; Gericht; Beweisaufnahme; Verfügung; Ersucht; Konto; Rechtsmittel; Ersuchte; Hauptprozess; Rechtshilfe; Einzelrichter; Verfahren; Erstinstanzliche; Ersuchen; Berufung; Partei; Ersuchten; Entscheid; Parteien; Rechtshilfeverfahren; Angefochten; Mitwirkung; Entscheide; Stiftung; Ersuchende; Schriftsatz; ZPO/ZH; Kontos; Angefochtene

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB140019Aufsichtsbeschwerde gegen die Präsidialverfügung des Bezirksgerichts Meilen vom 14. November 2014 (BV140020-G)Beschwerde; Akten; Beschwerdeführer; Recht; Akteneinsicht; Verfahren; Fahrens; Verfahren; Aufsicht; Gericht; Beschwerdegegner; Aufsichts; Verfahrens; Beschwerdeführers; Interesse; Aufsichtsbeschwerde; Bezirksgericht; Meilen; Rechtsmittel; Gesuch; Akten; Akteneinsichtsgesuch; Ausführungen; Urteil; Gerichte; Einvernahme; Einsicht; Unentgeltlichen
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
141 III 229Art. 190 Abs. 2 lit. e IPRG; verfahrensrechtlicher Ordre public, materielle Rechtskraft. Berücksichtigung der materiellen Rechtskraft eines ausländischen Schiedsentscheids durch ein schweizerisches Schiedsgericht unter dem Blickwinkel des verfahrensrechtlichen Ordre public (E. 3). Recht; Schiedsgericht; Rechtskraft; Urteil; Ausländische; Entscheid; Beschwerde; Ausländischen; Rechtskraftwirkung; Schiedsentscheid; Klage; Schiedsspruch; Schweiz; Materielle; Urteils; Schiedsgerichts; International; Beschwerdeführerin; Ziffer; Partei; Schiedsverfahren; Erwägungen; Entscheids; Schiedsspruchs; Schiedsentscheids; Gericht; Internationalen; Public; Bundesgericht
96 I 525Gerichtspolizei im Strafprozess. Art. 4 BV. Grundlagen und Tragweite des Rechts des Angeschuldigten und seines Anwalts, Mängel der Strafuntersuchung vor dem Strafrichter zu rügen (Erw. 2). Wann sind die Grenzen zulässiger Kritik überschritten und darf der Anwalt wegen "unanständigen Benehmens" gegenüber den Behörden der Strafrechtspflege und gegenüber einem Experten mit einer Ordnungsbusse bestraft werden? (Erw. 3). Beschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Kantonsgericht; Anwalt; Gericht; Unanständig; Ordnungsbusse; Vorwurf; Angefochtene; Beschwerdeführers; Urteil; Angeschuldigten; Eingabe; Rechtspflege; Angefochtenen; Experte; Gallen; Bundesgericht; Rechtspflege; Benehmen; Verfahren; Busse; Begründet; Angeklagte; Anwalts; Ausführungen; Gehör; Rüge
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz