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Strafgesetzbuch (StGB)

Art. 194 StGB vom 2020

Art. 194 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 194 2. Angriffe auf die sexuelle Freiheit und Ehre. / Exhibitionismus

Exhibitionismus

1 Wer eine exhibitionistische Handlung vornimmt, wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bestraft.1

2 Unterzieht sich der Täter einer ärztlichen Behandlung, so kann das Strafverfahren eingestellt werden. Es wird wieder aufgenommen, wenn sich der Täter der Behandlung entzieht.


1 Strafdrohungen neu umschrieben gemäss Ziff. II 1 des BG vom 19. Juni 2015 (Änderung des Sanktionenrechts), in Kraft seit 1. Jan. 2018 (AS 2016 1249; BBl 2012 4721).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 194 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220524Versuchter Diebstahl etc.Berufung; Berufungskläger; Dossier; Fähig; Massnahme; Higkeit; Recht; Urteil; Amtlich; Amtliche; Schuld; Staat; Sinne; Verteidigung; Berufungsklägers; Staatsanwaltschaft; Stationäre; Gutachterin; Therapie; Schuldig; Gutachten; Beschuldigte; Psychisch; Behandlung; Verfügung; Störung; Gungen; Psychische; Antrag; Schuldfähigkeit
ZHUE220051EinstellungBeschwerde; Schaft; Beschwerdeführer; Staatsanwaltschaft; Beschwerdegegner; Video; Sachverhalt; Einvernahme; Recht; Verfahren; Beweismittel; Sodann; Angeblich; Vorfall; Anklage; Verfahren; Videoaufnahme; Aussage; Beschwerdeführers; Aussagen; Barschaft; Bundesgericht; Lasse; Erwähnte; Einstellung; Tatzeitpunkt; Verfügung; Entschädigung; Beschwerdeschrift; Inkriminierte
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2018.27 (AG.2019.651)sexuelle Handlungen mit einem Kind und ExhibitionismusBerufung; Berufungskläger; Sexuelle; Werden; Urteil; Geldstrafe; Handlung; Täter; Handlungen; Tagessätze; Exhibitionismus; Gesprochen; Gemäss; Berufungsklägers; Januar; Tagessätzen; Februar; Stellt; Verfahren; Bedingt; Gleich; Gesprochene; Sexueller; Schweiz; Verhandlung; Gemeinnützige; Seiner; Strafgericht; Arbeit; Basel-Stadt
BSSB.2015.48 (AG.2016.760)ExhibitionismusBerufung; Privatklägerin; Berufungskläger; Akten; Täter; Gericht; Täters; Hunde; Fahrzeug; Urteil; Aussage; Berufungsklägers; Recht; Aussagen; Basel; Verfahren; Einvernahme; Auss; Schuldig; Treffe; Beweismittel; Vereins; Verteidiger; Schilderung; Vorinstanz; Anlässlich; Person; Bilder; Sachen; Täterschaft
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 IV 176Art. 56 Abs. 3 StGB; Art. 184 Abs. 1, 2 lit. a und b, Abs. 3, Art. 185 Abs. 1 und Art. 187 Abs. 1 StPO; § 27 Abs. 2 der Verordnung des Kantons Zürich vom 1./8. September 2010 über psychiatrische und psychologische Gutachten in Straf- und Zivilverfahren (PPGV/ZH); Delegationsverbot und Transparenzgebot bei der psychiatrischen Begutachtung. Wird für ein psychiatrisches Gutachten ein bestimmter Sachverständiger bestellt und mit der Begutachtung betraut, hat er den Auftrag grundsätzlich persönlich auszuführen (Delegationsverbot). Hingegen ist der Sachverständige nicht verpflichtet, sämtliche für die Begutachtung notwendigen Tätigkeiten selber vorzunehmen, sondern er kann für untergeordnete Arbeiten Hilfspersonen heranziehen. Umfang und Grenzen des zulässigen Beizugs von Hilfspersonen (E. 4.2.3, 4.5.1 und 4.6). Der Beizug von Hilfspersonen ist im Gutachten transparent zu machen. Aus dem Gutachten muss u.a. hervorgehen, wie die Hilfspersonen konkret eingesetzt wurden und wie der Sachverständige seine Gesamtverantwortung wahrnehmen konnte bzw. wahrgenommen hat (E. 4.2.4 und 4.5.2). Für den blossen Beizug von Hilfspersonen bedarf es keiner vorgängigen Ermächtigung durch die Strafverfolgungsbehörde. Sind Dritte am Gutachtensprozess als Hilfspersonen unmittelbar beteiligt, ist es aber dennoch zu begrüssen, wenn der Gutachter der auftraggebenden Strafbehörde de- ren Name sowie Art und Umfang von deren Beizug vorab bekannt gibt (E. 4.5.2 und 4.6). Gutachten; Gutachter; Hilfsperson; Gutachtens; Urteil; Hilfspersonen; Untersuchung; Person; Beschwerde; Psychiatrische; Begutachtung; Beizug; Beschwerdeführer; Delegation; Sachverständige; Psychiatrie; Psychologische; Beschwerdeführers; Dipl-Psych; Bundesgericht; Beauftragte; Psychiatrischen; Auftrag; Behörde; Vorgängig; Aufgabe; Klinik; Urteile; Vorinstanz; Unzulässig
135 IV 37 (6B_115/2008)Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz); Abgrenzung zwischen Vergehen (Art. 86 HMG) und Übertretungen (Art. 87 HMG). Der Vergehenstatbestand setzt im Unterschied zum Übertretungstatbestand die konkrete Gefährdung der Gesundheit von Menschen voraus. Die Abgabe eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels (im konkreten Fall "Viagra") ohne ärztliche Verschreibung an Dritte erfüllt den objektiven Vergehenstatbestand nur, soweit tatsächlich Angehörige von Risikogruppen beliefert wurden, für welche die Einnahme des Arzneimittels gefährlich sein kann. Dass sich unter der Vielzahl der wahllos belieferten Kunden wahrscheinlich auch Angehörige von Risikogruppen befanden, reicht zur Begründung einer konkreten Gefährdung der Gesundheit von Menschen nicht aus (E. 2.4). Gesundheit; Gefährdung; Beschwerde; Viagra; Vergehen; Vergehens; Risiko; Objektiv; Beschwerdeführer; Objektive; Erfüllt; Heilmittelgesetz; Risikogruppe; Viagra-Tabletten; Kunde; Arzneimittel; Vergehenstatbestand; Tatbestand; Beliefert; Kunden; Gefährdet; Gefahr; Gewerbsmässigen; Vorinstanz; Mehrfachen; Wahrscheinlichkeit; Gallen; Kantons; Objektiven

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
D-5234/2013Nichteintreten auf Asylgesuch (erneutes Asylverfahren Schweiz) und WegweisungBeschwerde; Beschwerdeführer; Asylgesuch; Wegweisung; Bundesverwaltungsgericht; Vollzug; Verfügung; Schweiz; Recht; Bundesamt; Beschwerdeführers; Afghanische; Asylgesuchs; Eingabe; Urteil; Verfahren; Ausländer; Beweis; Angefochtene; Taliban; Anlässlich; Asylgründe; Vorinstanz; Nichteintreten; Afghanistan; Sind; Gericht
D-3049/2012Asyl und WegweisungBeschwerde; Schwerdeführer; Beschwerdeführer; Wegweisung; Vollzug; Kabul; Beschwerdeführers; Taliban; Mädchen; Staat; Heimat; Glaubhaft; Vater; Schweiz; Familie; Bundesverwaltungsgericht; Beweis; Verfügung; Mädchens; Recht; Ausländer; Zumutbar; Asylgesuch; Provinz; Afghanistan; Ausreise; Person; Tochter; Verfahren
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