Art. 194 CPM dal 2021
Art. 194
1 Andere Disziplinarstrafen, als dieser Abschnitt sie vorsieht, und Verschärfungen im Vollzug sind unzulässig.
2 Die gleichzeitige Verhängung verschiedener Arten von Disziplinarstrafen ist ausgeschlossen.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
www.admin.ch.
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