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Civil Procedure Code (CPC)

Art. 193CPC from 2022

Art. 193 Civil Procedure Code (CPC) drucken

Art. 193

Record

Article 176 applies by analogy to the record of the examination of the parties and the evidence given.

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Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 193 Civil Procedure Code (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRA190002Arbeitsrechtliche Forderung (Ausschluss Gerichtsberichterstattung)Beschwerde; Beschwerdeführerin; Erfahre; Vorinstanz; Vergleichsverhandlung; Gericht; Partei; Hauptverhandlung; Ausschluss; Vorinstanzliche; öffentlich; Verfahren; Verhandlung; Öffentlichkeit; Parteien; Verhandlungen; Vorinstanzlichen; Interesse; Recht; Beschluss; Entscheid; Beschwerdeverfahren; Teilnahme; Akten; Bundesgericht; Angefochten; Schloss; Einschätzung; Anschliessend
ZHRA180002Arbeitsrechtliche Forderung (Ausstand)Einzelrichter; Beschwerde; Einzelrichterin; Beweis; Beklagten; Partei; Ausstand; Gericht; Parteien; Ausstandsgesuch; Vorinstanz; Zeuge; Verfahren; Zeugen; Entscheid; Beweisverhandlung; Verfügung; Beweisverfügung; Stellung; Befragung; Stellungnahme; Befangenheit; Protokoll; Anwalt; Zungsfragen; Ergänzung; Angefochtene; Beschwerdeverfahren; Verfahrens; Arbeitsgericht
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