1 Celui qui, profitant de la détresse où se trouve la victime ou d’un lien de dépendance fondé sur des rapports de travail ou d’un lien de dépendance de toute autre nature, aura déterminé celle-ci à commettre ou à subir un acte d’ordre sexuel sera puni d’une peine privative de liberté de trois ans au plus ou d’une peine pécuniaire.
2 Si la victime a contracté mariage ou conclu un partenariat enregistré avec l’auteur, l’autorité compétente pourra renoncer à le poursuivre, à le renvoyer devant le tribunal ou à lui infliger une peine.236
236 Nouvelle teneur selon l’annexe ch. 18 de la LF du 18 juin 2004 sur le partenariat, en vigueur depuis le 1er janv. 2007 (RO 2005 5685; FF 2003 1192).
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB210073 | Schändung | Schuldig; Beschuldigte; Privatklägerin; Untersuch; Beschuldigten; Untersuchung; Digung; Vorinstanz; Aussage; Konsultation; Aussagen; Berufung; Vaginal; Oktober; Medizinisch; Sexuelle; Übergriff; Diesem; Gegenüber; Verteidigung; Vagina; Vaginale; Handlung; Urteil; Ärztezentrum; Erwähnt; Führt; Sexuellen |
ZH | UE170055 | Nichtanhandnahme | Beschwerde; Beschwerdeführerin; Recht; Beschwerdegegnerin; Geschädigt; Staatsanwaltschaft; Geschädigte; Mittelbar; Person; Rechtsmittel; Ehrverletzungsdelikte; Verletzt; Anzeige; Nichtanhandnahme; Digten; MwH; Antrag; Winterthur/Unterland; Unmittelbar; MwH; Schützt; Kaution; Prozessvoraussetzung; Wirft; Antrag; StPO-Mazzucchelli/Postizzi; Partei |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | SB.2017.73 (AG.2019.386) | ad 1: Brandstiftung, Gewaltdarstellungen, Sachbeschädigung, mehrfacher Betrug, Nötigung, versuchte Nötigung, Ausnützung der Notlage, mehrfache versuchte Ausnützung der Notlage, Förderung der Prostitution, mehrfache versuchte Förderung der Prostitution, Pornografie etd. (Beschwerde beim BG) | Berufung; Berufungskläger; Aussage; Mehrfach; Aussagen; Mehrfache; Werden; Erstinstanzlich; Beweis; Halten; Berufungsklägers; Urteil; Erstinstanzliche; Worden; Weiter; Verfahren; Verteidigung; Zeugin; Vorinstanz; Welche; Sachbeschädigung; Dieser; Tänzerin; Anklage; Mehrfachen; Stellt; Protokoll; Versucht; Gemäss; Einvernahme |
BS | SB.2016.50 (AG.2018.167) | mehrfache Ausnützung der Notlage (BGer 6B_459/2018 vom 25.04.19) | Berufung; Berufungskläger; Privatklägerin; Privatklägerinnen; Aussage; Fahren; Werden; Anklage; Stellt; Halten; Welche; Vorfall; Massage; Berufungsverhandlung; Berufungsklägers; Verfahre; Arbeit; Aussagen; Verfahren; Handlung; Sexuell; Angabe; Sexuelle; Gestellt; Gewesen; Urteil; Protokoll; Schildert; Sprechen; Angaben |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
148 IV 57 (6B_567/2020) | Regeste Art. 192 Abs. 1 StGB ; Ausnützung der Abhängigkeit eines Anstaltspfleglings durch einen Betreuer. Die Ausnützung findet auf der subjektiven Ebene bei der abhängigen Person statt, indem sie annimmt, sich dem Täter fügen zu müssen. Das faktische Einverständnis liegt in der Natur der Ausnützung eines Abhängigkeitsverhältnisses. Nur das freiverantwortliche, vom Abhängigkeitsverhältnis unbeeinflusste Einverständnis schliesst den Tatbestand aus (E. 3.5.3). Die Schwelle zur Bejahung des Tatbestandselements der Ausnützung ist auch bei einem in seiner Intelligenz eingeschränkten Opfer gleich anzusetzen (E. 3.5.5). Im vorliegenden Fall wurde die Ausnützung bejaht (E. 3.5.6). | Beschwerde; Abhängigkeit; Beschwerdegegner; Handlung; Sexuellen; Handlungen; Beschwerdegegnerin; Abhängigkeitsverhältnis; Urteil; Abhängig; Person; Täter; Ausnützung; Hinweis; Ausnützen; Opfer; Abhängige; Angenehm; Tatbestand; Näher; Entscheid; Hinweisen; Anstalt; Kontakt; Betreuer; Anstaltspflegling; Kantons; Entscheidung; Gallen; Annäherung |
146 IV 1 (6B_933/2018) | a Art. 56 Abs. 3 StGB , Art. 184 f. und 189 StPO; Verwertbarkeit und Beweiswert eines forensisch-psychiatrischen Aktengutachtens; Einholung einer Zweitexpertise; fremdanamnestische Erhebungen des Gutachters. Anforderungen an ein Aktengutachten bei verweigerter persönlicher Untersuchung (E. 3.2). Die Einholung eines Zweitgutachtens ist nicht nur in den Fällen nach Art. 189 StPO zulässig (E. 3.3). Bei Angehörigen des Exploranden telefonisch erhobene Auskünfte: Qualifizierung (vgl. Art. 185 Abs. 3 und 4 StPO ) offengelassen, zumal die Angaben nicht geeignet waren, zu anderen als gutachterlich-medizinischen Zwecken verwendet zu werden (E. 3.4). | Störung; Psychisch; Psychische; Persönlichkeit; Recht; Schwere; Massnahme; Psychischen; Gutachter; Urteil; Beschwerde; Diagnose; Untersuchung; Beschwerdeführer; Gutachten; Schweren; Psychiatrische; Schwere; Medizinisch; Reiche; Kriterien; Hende; Medizinische; Akten; Vorinstanz; Klassifikation; Rechtlich; Narzisstische; Sachverständige; Dominanz |
Autor | Kommentar | Jahr |
Stefan Trechsel | Kommentar, 2. Aufl., Zürich | 1997 |