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Codice civile svizzero (CCS)

Art. 192 CCS dal 2021

Art. 192 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 192 C. Regime straordinario / III. Liquidazione del regime precedente

III. Liquidazione del regime precedente

In caso di separazione dei beni, la liquidazione fra i coniugi è retta dalle norme del loro precedente regime, salvo diversa disposizione della legge.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 192 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLC110044Güterrechtliche AuseinandersetzungRecht; Berufung; Klage; Scheidungsverfahren; Güterrechtliche; Auseinandersetzung; Gericht; Verfügung; Vorinstanz; Parteien; Berufungsweise; Geltend; Bezirksgericht; Entscheid; Verfahren; Gerichtsgebühr; Verfahrens; Vorinstanzliche; Eintreten; Vorliegenden; Berufungsverfahren; Rekurs; Beklagten; Zürich; Rekursverfahren; Sistiert; Begründet; Abteilung

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
119 Ia 453Art. 2 ÜbBest.BV (derogatorische Kraft des Bundesrechts; Konflikt zwischen kantonalem Strafprozessrecht und Bundeszivilrecht?). Verhältnis zwischen strafprozessualer Beschlagnahme und güterrechtlichen Ansprüchen der Ehefrau eines Angeschuldigten nach rechtskräftiger Trennung der Ehe. Es ist mit dem Bundeszivilrecht vereinbar, wenn die kantonalen Behörden das auf Grund von Ehegüterrecht rechtskräftig an die Ehefrau zugewiesene frühere Vermögen des Ehemannes weiterhin als Haftungssubstrat für bereits aufgelaufene und künftig noch anfallende Kosten eines Strafverfahrens gegen den Ehemann beanspruchen. Beschlag; Beschlagnahme; Vermögens; Beschwerde; Güterrechtlich; Vermögenswerte; Beschwerdeführerin; Trennung; Güterrechtliche; Haftung; Bundesrecht; Ehegatte; Angeschuldigten; Rechtskräftig; Beschlagnahmte; Deckung; Staat; Bezirksanwaltschaft; Kanton; Recht; Ehegatten; Beschlagnahmeverfügung; Anfallende; Verfahrens; Verfahren; Güterrechtlichen; Rekurs; Verletzung; Untersuchung
111 III 1Art. 173 ff. ZGB; Zwangsvollstreckungsverbot unter Ehegatten. Die Parteientschädigung, die dem Ehemann im Anfechtungsprozess um die Vaterschaft des von der Ehefrau geborenen Kindes zugesprochen worden ist, untersteht dem Verbot der Zwangsvollstreckung. Ehegatte; Zwangsvollstreckung; Ehegatten; Anfechtungsprozess; Ehemann; Verbot; Ehefrau; Unterhalt; Zugesprochen; Kindes; Ehelichen; Parteientschädigung; Vaterschaft; Beiträge; Verfahren; Aufsichtsbehörde; Leistung; Rekurrentin; Unterhaltspflicht; Auslegung; Gemeinschaft; LEMP; GROSSEN; Entscheid; Geborenen; Rechtsprechung; Scheidungsoder; Trennungsprozess; Diss
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