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Codice penale militare (CPM)

Art. 192 CPM dal 2021

Art. 192 Codice penale militare (CPM) drucken

Art. 192

1 Der Wohnsitzkanton vollzieht den Arrest ausserhalb des Dienstes.

2 Der Arrest kann in den Formen der Halbgefangenschaft vollzogen werden. Der Arrestant setzt dabei seine Arbeit oder Ausbildung fort und verbringt die Ruhe- und Freizeit am Vollzugsort.

3 Der Vollzug des Arrests in Strafanstalten oder Untersuchungs­gefängnissen ist nur zulässig, wenn eine eindeutige Trennung zwischen Arrestvollzug und Strafvollzug gewährleistet ist.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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