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Cudesch da procedura civila svizzer (CPC)

Art. 191 Cudesch da procedura civila svizzer (CPC) drucken

Art. 191 Interrogaziun da las partidas

1 La dretgira po interrogar ina u tuttas duas partidas davart ils fatgs giuridicamain relevants.

2 Avant l’interrogaziun vegnan las partidas admonidas da dir la vardad e rendidas attentas ch’ellas pon vegnir chastiadas cun ina multa disciplinara fin a 2000 francs ed en cas da repetiziun fin a 5000 francs, sch’ellas din aposta manzegnas.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 191 Cudesch da procedura civila svizzer (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLZ220014Unterhalt (vorsorgliche Massnahmen)Recht; Berufung; Unterhalt; Unterhalts; Beklagten; Vorinstanz; Unentgeltliche; Partei; Entscheid; Betreuung; Verfahren; Camper; Ziffer; Unterhaltsbeiträge; Parteien; Einkommen; Abänderung; Pensum; Schuld; Unentgeltlichen; Gericht; Campervan; Kinder; Urteil; Schuldner; Verfügung; Rechtsbeistand; Rechtsanwalt; Schuldneranweisung
ZHLC210010EhescheidungKinder; Beklagten; Partei; Läge; Parteien; Unterhalt; Unterhalts; Klägers; Berufung; Vorinstanz; Betreuung; Liegenschaft; Recht; Urteil; Bezahlen; Überschuss; Ziffer; Darlehen; Urteils; Rechtskraft; Phase; Anschlussberufung; Eltern; Barbedarf; Beträgt; Unterhaltsbeitrag; Wohnkosten; Barunterhalt; Terrecht
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSZB.2018.37 (AG.2019.338)Forderung aus Arbeitsvertrag (BGer 4A_285/2019 vom 18. November 2019)Berufung; Arbeit; Berufungskläger; Beweis; Zivilgericht; Hätte; Berufungsbeklagte; Partei; Arbeitszeit; Stunde; Zusätzlich; Zusätzliche; Fahrer; Stunden; Hätten; Berufungsklägers; Behauptet; Touren; Gelten; Entscheid; Überstunden; Zivilgerichts; Arbeitnehmer; Können; Klage; Zusätzlichen; Zeugen; PostLogistics; Beantragte; Pausen
BSZB.2018.14 (AG.2018.814)Forderung aus Darlehen Berufung; Berufungskläger; Berufungsklägerin; Darlehen; Darlehens; Berufungsbeklagte; Darlehensvertrag; Worden; Berufungsbeklagten; Zivilgericht; Werden; Entscheid; Unterschrift; Auszahlung; Darlehensvertrags; Vertrag; Dokument; Welche; Zahlung; Darlehenssumme; Erstinstanzlich; Zwischen; Bestätigt; Geltend; Ausführungen; Erstinstanzliche; Erstinstanzlichen; Zahlungen; Partei; Schriftlich
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 III 297 (5A_256/2016)Art. 28 und 28a Abs. 1 Ziff. 3 ZGB; Persönlichkeitsverletzung durch Mitwirkung an einer Medienkampagne. Art. 28a Abs. 3 ZGB i.V.m. Art. 42 Abs. 2 und Art. 423 OR sowie Art. 85 ZPO; Substanziierung des Gewinnherausgabeanspruchs. Art. 28a Abs. 3 ZGB i.V.m. Art. 49 OR sowie Art. 152, 157 und 168 Abs. 1 lit. f ZPO; Nachweis erlittener seelischer Unbill. Zu den Voraussetzungen, unter denen die Beteiligung an einer Medienkampagne einer übermässigen Einmischung in die Individualität des Betroffenen gleichkommt und eine widerrechtliche Persönlichkeitsverletzung darstellt, die sich auch durch ein öffentliches Informationsinteresse nicht rechtfertigen lässt (E. 6). Zum (Neben-)Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung, der dem Verletzten mit Blick auf die Substanziierung seines (nach Massgabe von Art. 42 Abs. 2 OR zu schätzenden) Gewinnherausgabeanspruchs zusteht (E. 8). Zur Tauglichkeit von Parteiverhör und Beweisaussage als Beweismittel im Streit um die infolge der Persönlichkeitsverletzung erlittene seelische Unbill (E. 9). Beschwerde; Medien; Beschwerdeführer; Gewinn; Beweis; Recht; Handelsgericht; Persönlichkeit; Bericht; Berichte; Recht; Beschwerdegegnerin; Beschwerdegegnerinnen; Anspruch; Persönlichkeitsverletzung; Urteil; Verletze; Gewinnherausgabe; Interesse; Medienkampagne; Vorinstanz; Berichterstattung; Beschwerdeführers; Klagt; Partei; Gewinns; Rechnung; Klagte; Rechnungslegung
141 III 265Art. 128 und 206 ZPO; Ordnungsbusse im Schlichtungsverfahren. Darf die Schlichtungsbehörde eine Partei für ihr Nichterscheinen zur Schlichtungsverhandlung gestützt auf Art. 128 ZPO mit Ordnungsbusse bestrafen? Vorliegend ist die Verhängung von Ordnungsbussen jedenfalls mangels vorgängiger Androhung unzulässig (E. 3-5). Schlichtung; Partei; Ordnungsbusse; Zivilprozessordnung; Beschwerde; Verfahren; Schlichtungsverhandlung; Verfahren; Schlichtungsbehörde; Nichterscheinen; Parteien; Schlichtungsstelle; Schlichtungsverfahren; Säumnis; Disziplinarisch; Beschwerdeführer; Urteil; ZPO; Bundesgericht; Entscheid; Disziplinarische; Beklagten; Recht; Gericht; Hinweis; Prozessual; ZPO

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
HEINRICH ANDREAS MÜLLER Kommentar, Zü- rich2011
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