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Zivilgesetzbuch (ZGB)

Art. 191 ZGB vom 2022

Art. 191 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 191

1 Sind die Gläubiger befriedigt, so kann das Gericht auf Begehren eines Ehegatten die Wiederherstellung der Gütergemeinschaft anord­nen.

2 Die Ehegatten können durch Ehevertrag Errungenschaftsbeteiligung verein­baren.

III. Güter­recht­liche Aus­einander­set­zung >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
113 II 222Ehescheidung; güterrechtliche Auseinandersetzung; Art. 154 Abs. 2 ZGB. Bei der Vorschlagsteilung im Falle der Scheidung gilt der bisherige Güterstand nicht nur für den Verteilungsschlüssel, sondern auch für den Teilungsmodus. Lebten die Ehegatten intern unter dem Güterstand der allgemeinen Gütergemeinschaft, hat die Ehefrau Anspruch auf einen Teil des im Eigentum des Ehemannes stehenden Vorschlags und verfügt nicht bloss über eine Geldforderung. Dieser Anspruch richtet sich aber nicht auf bestimmte Vermögenswerte, die zum Vorschlag gehören. Es sind vielmehr die Grundsätze der Nachlassteilung in Art. 610 ff. ZGB sinngemäss anzuwenden. Vorschlag; Güterstand; Ehefrau; Vorschlags; Teilung; Gütergemeinschaft; Ehegatte; Ehegatten; Scheidung; Geldforderung; Vorschlagsteilung; Ehemann; Vermögenswerte; Intern; Ehevertrag; Urteil; Anspruch; Auseinandersetzung; Güterstandes; Drittel; Berufung; Verteilungsschlüssel; Gesamtgut; Parteien; Stockwerkeinheiten; Güterrechtliche; Güterverbindung; Erwägungen; Sinne
107 II 292Scheidungsprozess.Ist die Berufung gegen ein Scheidungsurteil zulässig, wenn nur streitig ist, ob auch dem Berufungsbeklagten ein Scheidungsanspruch zusteht (E. 1)? Scheidungsrechtliche Behandlung von Nachzahlungen der IV an die Ehefrau. Die invalide Ehefrau hat sich eine Rentennachzahlung der IV nicht an die künftigen Unterhaltsbeiträge für die Kinder anrechnen zu lassen. Eine solche Zahlung hat Sondergutscharakter (E. 4, 5). Rente; Kinder; Scheidung; Renten; Nachzahlung; IV-Rente; Beruf; Unterhalt; Berufung; Invalide; Unterhaltsbeiträge; Betrag; Widerklage; Beklagten; Ehefrau; Beantragt; Urteil; Kinderrente; Sondergut; Beiträge; Hausfrau; Vorliegenden; Begehren; Bezahlt; Obergericht; Klägers; Anrechnen
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