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Codice penale svizzero (CPS)

Art. 191 CPS dal 2021

Art. 191 Codice penale svizzero (CPS) drucken

Art. 191

1 Durante il servizio, gli arresti devono essere di regola eseguiti immediatamente e senza interruzioni, non appena la decisione che infligge la pena disciplinare è passata in giudicato.

2 In casi particolarmente rigorosi o quando lo giudica necessario per motivi di servizio, il comandante superiore diretto può in via eccezionale interrompere o differire l’esecuzione degli arresti. Non è lecito rimandare l’esecuzione degli arresti a un congedo o a dopo il servizio.

3 Il comandante superiore diretto provvede all’assistenza medica del­l’arrestato. Designa un ufficiale o un sottufficiale responsabile del­l’esecuzione della pena.

4 Se possibile, i quadri scontano la pena in locali separati da quelli per gli arresti della truppa.

5 Se gli arresti non possono essere interamente eseguiti prima della fine del servizio, l’autorità militare del Cantone di domicilio ne fa eseguire la parte residua conformemente all’articolo 192.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 191 Codice penale svizzero (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210585Mehrfache Schändung etc.Gerin; Vatklägerin; Privatklägerin; Schuldig; Schuldigte; Beschuldigte; Beschuldigten; Recht; Vorinstanz; Berufung; Verteidigung; Aussage; Rungen; Aussagen; Freiheit; Urteil; Zustand; Gerinnen; Genugtuung; Lässlich; Sexuell; Privatklägerinnen; Spuren; Rechtskraft; Sexuellen; Berufungsverhandlung; Unentgeltlich; Freiheitsberaubung; Unentgeltliche
ZHSB220090VergewaltigungSchuldig; Beschuldigte; Privatklägerin; Beschuldigten; Handlung; Handlungen; Habe; Sexuellen; Habe; Frage; Erklärte; Berufung; Aussagen; Gezogen; Versucht; Verteidigung; Nicht; Schildert; Opfer; Amtlich; Staat; Einvernahme; Shirt; Drehen; Vergewaltigung; Amtliche; Verbal; Vorinstanz; Gedreht; Gewalt
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2020.44 (AG.2021.169)sexuelle Handlungen mit einem Kind sowie sexuelle Nötigung (BGer 6B_551/2021)Berufung; Berufungskläger; Mutter; Aussage; Sexuelle; Seiner; Urteil; Erfahren; Werden; Halten; Kinder; Seinem; Gemäss; Weiter; Täter; Handlung; Aussagen; Sexuellen; Dieser; Welche; Bereits; Stellt; Gewesen; Weitere; Gericht; Hätte; Handlungen; Schuld; Seinen; Stehen
BSBES.2020.182 (AG.2020.579)VerfahrenseinstellungBeschwerde; Beschwerdeführerin; Sexuell; Staatsanwaltschaft; Beschuldigte; Unfähig; Sexuelle; Verfahrens; Sexuellen; Handlung; Werden; Gericht; Verfügung; Gemäss; September; Widerstand; Sodass; Diskussion; Appellationsgericht; Erfüllt; Nötigung; Erhoben; Strafverfahren; Mittels; Tatbestand; Entscheid; Beschuldigten; Bezüglich; Schändung; Bundesgericht
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 IV 153 (6B_1265/2019)
Regeste
Art. 189 ff., Art. 187 StGB ; Konkretisierung der Rechtsprechung zum Schutz der sexuellen Freiheit von Kindern, insbesondere zur Zwangssituation bei der Ausübung psychischen Drucks durch einen nahestehenden Täter; Bestätigung der Rechtsprechung zur Konkurrenz zwischen den sexuellen Nötigungstatbeständen und sexuellen Handlungen mit Kindern. In Fällen, in denen ein "Nein" eines Kindes zu sexuellen Handlungen nicht zu erwarten ist, weil es diese noch nicht einordnen kann, ist der Tatbestand der Schändung einschlägig. Eine allein altersbedingte Urteilsunfähigkeit ist nur zurückhaltend anzunehmen. Für den Zeitpunkt des Endes der Urteilsunfähigkeit sind die Umstände des Einzelfalles entscheidend. Auf die Festlegung einer fixen Altersgrenze ist weiterhin zu verzichten (E. 3.5.3).
Täter; Sexuellen; Handlung; Handlungen; Kindes; Urteil; Fähig; Wille; Zwang; Willen; Freiheit; Kinder; Zwangssituation; Opfer; Alter; Nötigung; Urteilsunfähigkeit; Situation; Täters; Rechtsprechung; Willensbildung; Kindern; Persönlichkeit; Mehrfachen; Recht; Tatbestände; Geheimnis; Hinweis; Abhängig
133 IV 49 (6S.171/2006)Ausnützung der Notlage bzw. Abhängigkeit (Art. 193 StGB); sexuelle Nötigung (Art. 189 StGB); Schändung (Art. 191 StGB). Angriffe auf die sexuelle Freiheit und Ehre; Systematik des Gesetzes (E. 4). Eine physiotherapeutische Behandlung begründet in der Regel keine Abhängigkeit im Sinne von Art. 193 StGB (E. 5). Der Therapeut, der seine Patientin über den Behandlungsinhalt täuscht und unvermittelt eine sexuelle Handlung an ihr vornimmt, begeht keine sexuelle Nötigung nach Art. 189 StGB (E. 6). Die Patientin ist zum Widerstand unfähig im Sinne von Art. 191 StGB, wenn sie aufgrund ihrer besonderen Körperlage den Angriff des Therapeuten auf ihre geschlechtliche Integrität nicht erkennen kann und überraschenderweise durch diesen sexuell missbraucht wird (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 7). Patient; Beschwerde; Widerstand; Patientin; Nötigung; Sexuel; Abhängigkeit; Behandlung; Sexuell; Handlung; Unfähig; Beschwerdeführer; Massage; Sexuellen; Therapeut; Täter; Vertrauen; Beschwerdegegnerin; Widerstandsunfähig; Notlage; Urteil; Widerstandsunfähigkeit; Vorinstanz; Therapeuten; Vagina; Angriff; Abhängigkeitsverhältnis; Übergriff; Opfer

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Ulrich WederKommentar StGB2018
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