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Civil Procedure Code (CPC)

Art. 190CPC from 2022

Art. 190 Civil Procedure Code (CPC) drucken

Art. 190

1 The court may obtain information in writing from official authorities.

2 It may obtain information in writing from private persons if the formal examination of a witness seems unnecessary.

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Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 190 Civil Procedure Code (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS220141Konkurseröffnung ohne vorgängige BetreibungBeschwerde; Beschwerdeführer; Konkurs; Vorinstanz; Beschwerdegegner; Fahre; Urteil; SchKG; Zustellung; Verfahren; Akten; E-Mail; Aufenthalt; Recht; Partei; Beschwerdeführers; Entscheid; Konkursverhandlung; Wäre; Ausland; Verfahrens; Wohnsitz; Kanton; Parteien; Amtsblatt; Forschung; Einzelunternehmen; Konkursamt; Aufenthalts; Zumutbar
ZHPC220030Ehescheidung (Entschädigung Sachverständiger)Schwerde; Beschwerde; Beschwerdeführer; Bericht; Recht; Entschädigung; Vorinstanz; Entscheid; Rechtsmittel; Gericht; Berichte; Einzelrichterin; Beklagten; Verfahren; Kontakt; Sinne; Kinder; Partei; Verfügung; Rechnung; Beschwerdegegner; Rungen; Weisungen; Eröffnung; Frist; Therapie; Fortschritt; Mitwirkung; Folgend:; Bundesgericht
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
AGAGVE 2016 25AGVE - Archiv 2016 Migrationsrecht 153 <[...] 25 Rechtliches Gehör; Beweiserhebung; Aktenführung; Zeugen- und Beweisaussagen...Akten; Beschwerde; Sicht; Beschwerdeführer; Beweise; Gehör; Behörde; Recht; Ehefrau; Sachverhalt; Verfahren; Beweiserhebung; Schriftlich; Behörden; Träge; Beschwerdeführers; Gehörs; Sachverhalts; Bedienen; Künfte; Migration; Akteneinsicht; Erhebliche; Entscheid; Auskünfte; Bedienen; Zeugen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
140 III 636 (4A_476/2014)Art. 29 Abs. 1 BV, Art. 143 ZPO, Art. 48 Abs. 3 BGG analog; Verbot des überspitzten Formalismus. Frage nach der Wahrung einer zivilprozessualen Rechtsmittelfrist durch eine Eingabe, die rechtzeitig bei einer sachlich oder funktionell unzuständigen Behörde eingereicht wurde, und nach der Pflicht dieser Behörde, die Eingabe an die zuständige Instanz zu übermitteln (E. 2-4). Zuständig; Rechtsmittel; Zuständige; Frist; Berufung; Behörde; Bundes; Zivilprozessordnung; Unzuständige; Urteil; Einreichung; Beschwerde; Eingabe; Obergericht; Fristwahrung; Rechtzeitig; Bundesgericht; Unzuständigen; Weiterleitung; Verfahren; Regelung; Instanz; Zivilprozessordnung; Gericht; Arbeitsgericht; Vorinstanz
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