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Swiss Civil Code (SCC)

Art. 190SCC from 2021

Art. 190 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 190 C. Extraordinary property regime / II. In the event of bankruptcy or distraint / 2. Distraint / b. Request

b. Request1

1 The request is directed against both spouses.

2 ...2


1 Amended by Annex No 2 of the Civil Jurisdiction Act of 24 March 2000, in force since 1 Jan. 2001 (AS 2000 2355; BBl 1999 2829).
2 Repealed by Annex No 2 of the Civil Jurisdiction Act of 24 March 2000, with effect from 1 Jan. 2001 (AS 2000 2355; BBl 1999 2829).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 V 278 (8C_9/2019)Art. 42quater Abs. 3 IVG; Art. 39a lit. c IVV; Art. 42ter Abs. 3 IVG; Assistenzbeitrag für minderjährige versicherte Personen. Minderjährige versicherte Personen, denen ein Intensivpflegezuschlag nach Art. 42ter Abs. 3 IVG von mindestens 6 Stunden pro Tag ausgerichtet wird, haben Anspruch auf einen Assistenzbeitrag (E. 6). Assistenzbeitrag; Anspruch; Quater; Verordnung; Bundesrat; Kommission; Handlungsfähigkeit; Stunden; Intensivpflegezuschlag; Voraussetzungen; Ständig; Minderjährige; Minderjährige; Person; Urteil; Hilflosenentschädigung; Beschwerde; Personen; Gesetzliche; IV-Stelle; Selbstständig; Assistenzbeitrags; Verwaltung; Antrag; Entwurf; Botschaft; Minderjährigen; Hause; Gesetzlichen; Verordnungsgeber
143 III 65 (5A_299/2016)Art. 300 Abs. 2 und Art. 422 f. ZGB; Anhörung der Pflegeeltern; Entlassung der Beiständin. Die Pflicht zur Anhörung der Pflegeeltern beschränkt sich von Gesetzes wegen auf die für das Pflegekind wichtigen Entscheidungen. Keine wichtige Entscheidung für das Pflegekind bedeutet in der Regel der Wechsel der Beistandsperson im Falle von Berufsbeistandschaft (E. 3 und 4). Die Entlassung einer Beistandsperson aus wichtigem Grund beruht auf Ermessen. Sie kann begründet sein, wenn die objektive Beurteilung der Frage, ob und wann ein Pflegekind zu seinen leiblichen Eltern zurückgeführt wird, nicht mehr gewährleistet ist (E. 5 und 6). Beschwer; Entscheid; Beschwerde; Pflegeeltern; Beistand; Beschwerdeführer; Beiständin; Kindes; Entscheidung; Anspruch; Verwaltungsgericht; Beistandsperson; Anhörung; Mutter; Entlassung; Recht; Leiblichen; Urteil; Wichtigen; Pflegekind; Eltern; Entscheidungen; Gehör; Behörde; Rechtliches; Beistandswechsel; Person; Angehört
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