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Codice penale svizzero (CPS)

Art. 190 CPS dal 2022

Art. 190 Codice penale svizzero (CPS) drucken

Art. 190

1 Chiunque costringe una persona di sesso femminile a subire la con­giunzione carnale, segnatamente usando minaccia o violenza, eser­citando pressioni psicologiche su di lei o rendendola inetta a resistere, è punito con una pena detentiva da uno a dieci anni.

2 ...234

3 Se il colpevole ha agito con crudeltà, segnatamente se ha fatto uso di un’arma pericolosa o di un altro oggetto pericoloso, la pena è una pena detentiva non inferiore a tre anni.235

234 Abrogato dal n. I della LF del 3 ott. 2003 (Perseguimento dei reati commessi tra coniugi o tra partner), con effetto dal 1° apr. 2004 (RU 2004 1403; FF 2003 1732 1761).

235 Nuovo testo giusta il n. I della LF del 3 ott. 2003 (Perseguimento dei reati commessi tra coniugi o tra partner), in vigore dal 1° apr. 2004 (RU 2004 1403; FF 2003 1732 1761).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 190 Codice penale svizzero (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220033Vergewaltigung etc. (Rückweisung des Schweizerischen Bundesgerichtes)Digte; Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Urteil; Gutachten; Bundesgericht; Verwahrung; Verteidigung; Kantons; Amtlich; Amtliche; Entschädigung; Berufung; Sinne; Massnahme; Entscheid; Unentgeltlich; Unentgeltliche; Kammer; Beschwerde; Achtung; Geschädigte; Rechtskraft; Privatklägerin; Begutachtung; Verfahren; Obergericht; Vollzug; Staatsanwaltschaft
ZHSB220090VergewaltigungSchuldig; Beschuldigte; Privatklägerin; Beschuldigten; Handlung; Handlungen; Habe; Sexuellen; Habe; Frage; Erklärte; Berufung; Aussagen; Gezogen; Versucht; Verteidigung; Nicht; Schildert; Opfer; Amtlich; Staat; Einvernahme; Shirt; Drehen; Vergewaltigung; Amtliche; Verbal; Vorinstanz; Gedreht; Gewalt
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGOH 2011/8Entscheid Art. 1 und 22 Abs. 1 OHG: Anspruch auf Genugtuung nach OHG. Schwere der psychischen Beeinträchtigung nach einem sexuellen Übergriff war ungenügend abgeklärt. Rückweisung zu weiteren Abklärungen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 14. Februar 2012, OH 2011/8).Vizepräsidentin Marie-Theres Rüegg-Haltinner, Versicherungsrichterin Marie Löhrer, a.o. Versicherungsrichter Christian Zingg; Gerichtsschreiber Marcel KuhnEntscheid vom 14. Februar 2012in SachenA. ,Rekurrentin,vertreten durch Kinderschutzzentrum St. Gallen, Claudiusstrasse 6, 9006 St. Gallen,gegenSicherheits- und Justizdepartement des KantonsSt. Gallen, Moosbruggstrasse 11, 9001 St. Gallen,Vorinstanz,betreffendGenugtuungSachverhalt: Rekurrentin; Bericht; Vergewaltigung; Opfer; Gallen; Genugtuung; Kantons; Unbekannte; Anspruch; Verfügung; Untersuch; Psychische; Beeinträchtigung; Recht; Untersuchung; Vorinstanz; Kantonsspital; Gewalt; Unbekannten; Aussagen; Abklärung; Körperliche; Scheide; Vorliegen; Rekurs; Ausführungen; Opferhilfegesetz
BSSB.2021.9 (AG.2021.589)Vergewaltigung, versuchte Vergewaltigung sowie sexuelle Nötigung (Beschwerde beim BG hängig)Privatkläger; Privatklägerin; Berufung; Berufungskläger; Schuldig; Beschuldigte; Mitbeschuldigte; Jugendliche; Beschuldigten; Mitbeschuldigten; Jugendlichen; Hätte; Sexuell; Sexuelle; Aussage; Gewesen; Hätten; Berufungsklägers; Kommen; Werden; Gegangen; Welche; Halten; Stellt; Worden; Könne; Handlung; Angabe; Handlungen; Sexuellen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 IV 434 (6B_888/2017)Art. 81 Abs. 1 lit. a BGG; Legitimation der Privatklägerschaft zur Beschwerde in Strafsachen; Erfordernis der Teilnahme am Verfahren vor der Vorinstanz. Der Verzicht der berufungsbeklagten Privatklägerschaft auf die freigestellte Anwesenheit an der mündlichen Berufungsverhandlung oder das Stellen von Anträgen im Berufungsverfahren ist nicht als Gleichgültigkeit am Ausgang des Berufungsverfahrens, sondern in dem Sinne zu verstehen, dass die Privatklägerschaft an ihren erstinstanzlichen Anträgen festhält. Die berufungsbeklagte Privatklägerschaft, die im Berufungsverfahren mit ihren erstinstanzlichen Anträgen unterlag, erfüllt die Legitimationsvoraussetzung von Art. 81 Abs. 1 lit. a BGG (E. 1.2). Berufung; Anträge; Beschwerde; Verfahren; Privatkläger; Berufungsverfahren; Privatklägerschaft; Verfahren; Erstinstanzlich; Urteil; Sachen; Anträgen; Erstinstanzliche; Schuldig; Person; Erstinstanzlichen; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Beschuldigte; Entscheid; Recht; Teilnahme; Angefochten; Bundesgericht; Stellung; Verzicht; Angefochtene; Beurteilung
143 IV 49 (6B_646/2016)Art. 97 Abs. 3 StGB, Art. 1 Abs. 2 lit. j und Art. 36 JStG; Jugendstrafverfahren, Ende der Verfolgungsverjährung. Art. 97 Abs. 3 StGB hat entgegen dem Wortlaut von Art. 1 Abs. 2 lit. j JStG auch im Jugendstrafrecht Gültigkeit. Auch in einem Jugendstrafverfahren tritt die Verjährung nicht mehr ein, wenn vor Ablauf der Verjährungsfrist nach Art. 36 JStG ein erstinstanzliches Urteil ergangen ist (E. 1). Verjährung; Urteil; Recht; Jugendstrafrecht; Verjährungsfrist; Verfahren; Beschwerde; Begangen; Verfahren; E-JStG; Unterbrechung; Ruhen; VE-JStG; Fristen; Erwachsene; Bestimmungen; Erstinstanzliche; Verjährungsfristen; E-StGB; Vergewaltigung; Freiheitsstrafe; Gesetzgeber; Sexuellen; Vorentwurf; Nötigung; Verfolgungsverjährung; Taten; Jugendliche; Kantons; VE-StGB

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
E-3800/2017AsylwiderrufBeschwerde; Beschwerdef; Beschwerdeführer; Recht; Flücht; Flüchtling; Beschwerdeführers; Recht; Enschaf; Flüchtlingseigenschaft; Türkei; Verwerflich; Widerruf; Asylwiderruf; Vorinstanz; Urteil; Schweiz; Aberkennung; Verwerfliche; Verurteilt; Handlung; Verfügung; Bundesverwaltungsgericht; Mutter; Staat; Widerhandlung; Rechts; Interesse
E-2730/2017Asyl und WegweisungBeschwerde; Beschwerdeführer; Wegweisung; Gericht; Bundesverwaltungsgericht; Recht; Eritrea; Eritreische; Flüchtling; Wegweisungsvollzug; Heimat; Person; Glaubhaft; Ausreise; Vorinstanz; Beschwerdeführers; Nationaldienst; Zumutbar; Verfügung; Verfahren; Desertion; Illegal; Eritreischen; Heimatstaat; Wegweisungsvollzugs; Staat; Rückkehr; Vollzug; Gerichts; Lasse

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BG.2020.14Gerichtsstandskonflikt (Art. 40 Abs. 2 StPO).Kanton; Gerichtsstand; Eschwerdekammer; Geschädigte; Tessin; Beschwerdekammer; Kantons; Behörde; Person; Oberstaatsanwaltschaft; Geschädigten; Behörden; Kantone; Verfahren; StA/TI; Bundesstrafgericht; Gesuch; Staatsanwaltschaft; Vorliegen; Gesetzlichen; Abzuweichen; Zuständig; Taten; Bundesstrafgerichts; Vergewaltigung; Schwerste; Triftige; Tribunal; Gewalt; Beschuldigte
BP.2018.60Verlängerung der Untersuchungshaft (Art. 227 i.V.m. Art. 222 StPO). Abweisung des Haftentlassungsgesuchs (Art. 228 i.V.m. Art. 222 StPO). Amtliche Verteidigung im Beschwerdeverfahren (Art. 132 Abs. 1 lit. b StPO).Beschwerde; Beschwerdeführer; Entscheid; Untersuchung; Vorinstanz; Bundesgericht; Untersuchungshaft; Beschwerdegegnerin; Haftverlängerungsgesuch; Recht; Beschluss; Bundesstrafgericht; Beschwerdekammer; Paginiert; Beilage; Bundesstrafgerichts; Dringend; Verfügung; Akten; Beilageordner; Tatverdacht; Dringende; Lasche; Urteil; Über; Stellung; Verfahren; Gambia; Bundesgerichts
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