Cudesch da procedura civila svizzer (CPC)
Art. 19
Giurisdicziun voluntara
En chaussas da la giurisdicziun voluntara è stringentamain cumpetenta la dretgira u l’autoritad al domicil u a la sedia da la partida petenta, nun che questa lescha disponia insatge auter.
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Art. 19 Cudesch da procedura civila svizzer (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LF210009 | Hinterlegung | Sicherheit; Konkurs; Fahren; Stellerin; Gericht; Gesuch; Verfahre; Leistung; Antrag; Cherheitsleistun; Hinterlegung; Sicherheitsl; Gesuchstellerin; Sicherheitsleistung; Gericht; Verfahren; Konkurses; Konkursamt; Berufung; Materie; Gestellt; Widerruf; Stellen; Kursgericht; Obergericht; Gemäss; Schuldnerin; Materiellen |
ZH | LF210010 | Hinterlegung | Konkurs; Iderruf; Sicherheit; Gericht; Fahren; Leistung; Verfahren; Cherheitsleistung; Gesuch; Hinterlegung; Sicherheitsleistung; Schweizerisc; Antrag; Konkursg; Forder; Stellerin; Widerruf; Konkurswiderruf; Verfahrens; Gesuchstelle; Gericht; Rsgericht; Konkurses; Erfül; Gläubiger; Sicherheitsleistungen; Konkursgericht; Gesuchsteller |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
149 III 12 (5A_87/2022) | Regeste a Art. 519 ff. und 540 ZGB ; Art. 71 und 206 Abs. 2 ZPO ; Ungültigkeitsklage und Klage auf Feststellung der Erbunwürdigkeit; Schlichtungsverfahren. Klagen mehrere Kläger gegen mehrere Beklagte auf Ungültigkeit einer letztwilligen Verfügung oder auf Feststellung der Erbunwürdigkeit einer bestimmten Person, bilden die Prozessparteien aktiv- und passivseitig einfache Streitgenossenschaften (E. 3.1.1.3 und 3.1.1.4). Rechtsfolgen für das Schlichtungsverfahren (E. 3.1.2). | Schlichtungs; Klage; Partei; Klagebewilligung; Parteien; Beschwerde; Schlichtungsverhandlung; Streit; Schlichtungsverfahren; Gültig; Entscheid; Streitgenosse; Beschwerdeführer; Friedensrichter; Streitgenossen; Gericht; Klagte; Urteil; Verhandlung; Zivilprozess; Einfache; Verfahren; Schlichtungsversuch; Schlichtungsverfahrens; Obergericht; Ungültigkeit; Person; Beschwerdegegner |
142 III 638 (4A_105/2016) | Art. 212 ZPO; Entscheidkompetenz der Schlichtungsbehörde. Muss die Schlichtungsbehörde von ihrer Entscheidkompetenz gemäss Art. 212 Abs. 1 ZPO Gebrauch machen, wenn sie formell ein Entscheidverfahren eröffnet hat und die Parteien in dessen Rahmen hat plädieren lassen? Frage verneint (E. 3.1-3.4).
| Schlichtungsbehörde; Entscheid; Partei; Parteien; Urteil; Entscheidverfahren; Zivilprozessordnung; Antrag; Fällen; Beschwerde; Klagende; Botschaft; Urteilsvorschlag; Recht; Beschwerdeführerin; ZPO; Formell; Streitwert; Erledigung; Schlichtungsversuch; Erwägung; RICKLI; Klagebewilligung; Friedensrichterin; |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-4781/2019 | Öffentlichkeitsprinzip | Beschwerde; Vorinstanz; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Beschwerdeführerinnen; Zugang; Schlichtung; Verfahren; Schlichtungs; Verfahren; Daten; Schlichtungsverfahren; Dokument; Öffentlichkeit; Dokumente; Urteil; Bundes; Behörde; Interesse; Verfahrens; EDÖB; Zugangs; Informationen; Gesuch; Verfügung; Recht; BVGer; Person; Dokumenten; Medien |
E-5935/2018 | Asyl und Wegweisung | Beschwerde; Beschwerdeführerin; Staat; Verfügung; Person; Verfahren; Staatsangehörigkeit; Flüchtling; Familie; Recht; Vorinstanz; Wegweisung; Aufenthalt; Aufenthalts; Flüchtlingseigenschaft; Bundesverwaltungsgericht; Eingabe; äthiopische; Gericht; Identität; Personen; Verfahrens; Äthiopien; Angefochtene; Schweiz; Eritreische; Herkunft; Lebens |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
LEUENBERGER, UFFER-TOBLER | Kommentar zur Zivilprozessordnung des Kantons St. Gallen | 1999 |