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Verkehrsregelnverordnung (VRV)

Art. 19 VRV vom 2022

Art. 19 Verkehrsregelnverordnung (VRV) drucken

Art. 19

Parkieren im allgemeinen

(Art. 37 Abs. 2 SVG)

1 Parkieren ist das Abstellen des Fahrzeugs, das nicht bloss dem Ein- und Ausstei­genlassen von Personen oder dem Güterumschlag dient.

2 Das Parkieren ist untersagt:

a.
wo das Halten verboten ist*);*
b.
auf Hauptstrassen ausserorts;
c.
auf Hauptstrassen innerorts, wenn für das Kreuzen von zwei Mo­torwagen nicht genügend Raum bliebe;
d.
auf Radstreifen und auf der Fahrbahn neben solchen Streifen;
e.98
näher als 20 m bei Bahnübergängen;
f.
auf Brücken;
g.
vor Zufahrten zu fremden Gebäuden oder Grundstücken.

3 In schmalen Strassen dürfen Fahrzeuge nur auf einer Seite parkiert werden, wenn sonst die Vorbeifahrt anderer Fahrzeuge erschwert würde.

4 Es ist platzsparend zu parkieren, doch darf die Wegfahrt anderer Fahrzeuge nicht behindert werden.

* Vgl. Art. 18.

98 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 24. Juni 2015, in Kraft seit 1. Jan. 2016 (AS 2015 2451).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 19 Verkehrsregelnverordnung (VRV) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSU170031Verletzung der VerkehrsregelnSchuldig; Beschuldigte; Güter; Güterumschlag; Dosen; Beschuldigten; Berufung; Urteil; Fahrzeug; Toilette; Verletzung; Sachverhalt; Stadtrichteramt; Gericht; Recht; Ausladen; Güterumschlags; Vorinstanz; Entschädigung; Toiletten; Verfahren; Verfahren; Einsprecher; Ausladens; Busse; Verkehrsregeln; Genugtuung
ZHSU170004Übertretung von VerkehrsvorschriftenVerfahren; Urteil; Verfahrens; Protokoll; Urteils; Gericht; Berufung; Verfahrensprotokoll; Schuldig; Urteilsberatung; Protokollierung; Beschuldigte; Schriftlich; Ersatzrichterin; Gerichtsschreiberin; Protokolls; Hauptverhandlung; Beratung; Mängel; Vorinstanzliche; Einsprecher; Parteiverhandlung; Verfahrensleitung; Vorliegen; Recht; Berufungsverfahren; Verhandlung; Entscheid; Protokollierungsvorschriften
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2016.62 (AG.2017.831)Verletzung der Verkehrsregeln (BGer 6B_62/2018)Berufung; Berufungskläger; Verkehr; Urteil; Stellt; Strasse; Verkehrs; Fahrzeug; Verfahren; Anklage; Strassen; Person; Werden; Gemäss; Welche; Personen; Spiegelgasse; Müssen; Schuldig; Parkfeld; Parkiert; Abgestellt; Vorinstanz; Stellte; Bereits; Urteils; Personenwagen; Parkfelder; Februar; Erheblich
BSSB.2016.22 (AG.2017.435)betreffend Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern ohne Bewilligung, mehrfache Verletzung der Verkehrsregeln, Übertretung der Verordnung über die Strassenverkehrsregeln und Übertretung der SignalisationsverordnungBerufung; Berufungskläger; Gericht; Arbeit; Ausländer; Person; Urteil; Arbeite; Kontrolle; Parkfeld; Bewilligung; Erwerbstätigkeit; Schriftliche; Restaurant; Polizei; Busse; Personen; Protokoll; Zeuge; Über; Beschäftigung; Ausländerinnen; Recht; IVm; Geldstrafe; Lokal; Theke; Fahrzeug; Prot; Verhandlung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
126 IV 184Art. 27 Abs. 1 SVG, Art. 17, 19 und 30 Abs. 1 SSV. Wer in eine mit einem Fahrverbotssignal gekennzeichnete Strasse fährt, ohne dass eine in der Zusatztafel genannte Ausnahme vom Verbot gegeben ist, und auf der Strasse zudem parkiert, ist sowohl wegen Missachtung des signalisierten Fahrverbots als auch wegen Missachtung des sich aus der Signalisation ergebenden Parkverbots zu bestrafen. Fahrverbot; Strasse; Fahrverbots; Signal; Zusatztafel; Fahrverbotssignal; Parkieren; Verboten; Güterumschlag; Fahrzeug; Beschwerdeführer; Parkverbot; Lindenhofstrasse; Signalisiert; Befahren; Fahrzeuglenker; Signalisierte; Parkiert; Erlaubt; Missachtung; Ergebe; Verbotene; Signalisierten; Ordnungsbusse; Wagen; Ergebende; Liegenden; Verboten; Zweck; Freiwillig
122 IV 136Signal "Halten verboten" mit Zusatz "ausgenommen Ein- und Aussteigenlassen" (Art. 27 Abs. 1 und Art. 90 Ziff. 1 SVG, Art. 17 Abs. 1 und Art. 30 Abs. 1 SSV). Der Zusatz "ausgenommen Ein- und Aussteigenlassen" zum Signal "Halten verboten" erlaubt es dem Führer nicht, das Fahrzeug zu verlassen, um beispielsweise im nahe gelegenen Bahnhof jemanden abzuholen (E. 1a). Aussteigen; Aussteigenlassen; Fahrzeug; Zusatz; ausgenommen; Aussteigenlassen; Halteverbot; Signal; Halten; Verboten; Wagen; Personen; Tafel; Beschwerdeführer; Halteverbotssignal; Nichtigkeitsbeschwerde; Urteil; Zweck; Parkieren; Erwägungen; Verkehrsfläche; Zusatztafel; Angebracht; Obergericht; Einzigen; Vorschriftssignal; Umstände; Gepäck; IVm
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