(Art. 37 Abs. 2 SVG)
1 Parkieren ist das Abstellen des Fahrzeugs, das nicht bloss dem Ein- und Aussteigenlassen von Personen oder dem Güterumschlag dient.
2 Das Parkieren ist untersagt:
3 In schmalen Strassen dürfen Fahrzeuge nur auf einer Seite parkiert werden, wenn sonst die Vorbeifahrt anderer Fahrzeuge erschwert würde.
4 Es ist platzsparend zu parkieren, doch darf die Wegfahrt anderer Fahrzeuge nicht behindert werden.
* Vgl. Art. 18.
98 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 24. Juni 2015, in Kraft seit 1. Jan. 2016 (AS 2015 2451).
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SU170031 | Verletzung der Verkehrsregeln | Schuldig; Beschuldigte; Güter; Güterumschlag; Dosen; Beschuldigten; Berufung; Urteil; Fahrzeug; Toilette; Verletzung; Sachverhalt; Stadtrichteramt; Gericht; Recht; Ausladen; Güterumschlags; Vorinstanz; Entschädigung; Toiletten; Verfahren; Verfahren; Einsprecher; Ausladens; Busse; Verkehrsregeln; Genugtuung |
ZH | SU170004 | Übertretung von Verkehrsvorschriften | Verfahren; Urteil; Verfahrens; Protokoll; Urteils; Gericht; Berufung; Verfahrensprotokoll; Schuldig; Urteilsberatung; Protokollierung; Beschuldigte; Schriftlich; Ersatzrichterin; Gerichtsschreiberin; Protokolls; Hauptverhandlung; Beratung; Mängel; Vorinstanzliche; Einsprecher; Parteiverhandlung; Verfahrensleitung; Vorliegen; Recht; Berufungsverfahren; Verhandlung; Entscheid; Protokollierungsvorschriften |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | SB.2016.62 (AG.2017.831) | Verletzung der Verkehrsregeln (BGer 6B_62/2018) | Berufung; Berufungskläger; Verkehr; Urteil; Stellt; Strasse; Verkehrs; Fahrzeug; Verfahren; Anklage; Strassen; Person; Werden; Gemäss; Welche; Personen; Spiegelgasse; Müssen; Schuldig; Parkfeld; Parkiert; Abgestellt; Vorinstanz; Stellte; Bereits; Urteils; Personenwagen; Parkfelder; Februar; Erheblich |
BS | SB.2016.22 (AG.2017.435) | betreffend Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern ohne Bewilligung, mehrfache Verletzung der Verkehrsregeln, Übertretung der Verordnung über die Strassenverkehrsregeln und Übertretung der Signalisationsverordnung | Berufung; Berufungskläger; Gericht; Arbeit; Ausländer; Person; Urteil; Arbeite; Kontrolle; Parkfeld; Bewilligung; Erwerbstätigkeit; Schriftliche; Restaurant; Polizei; Busse; Personen; Protokoll; Zeuge; Über; Beschäftigung; Ausländerinnen; Recht; IVm; Geldstrafe; Lokal; Theke; Fahrzeug; Prot; Verhandlung |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
126 IV 184 | Art. 27 Abs. 1 SVG, Art. 17, 19 und 30 Abs. 1 SSV. Wer in eine mit einem Fahrverbotssignal gekennzeichnete Strasse fährt, ohne dass eine in der Zusatztafel genannte Ausnahme vom Verbot gegeben ist, und auf der Strasse zudem parkiert, ist sowohl wegen Missachtung des signalisierten Fahrverbots als auch wegen Missachtung des sich aus der Signalisation ergebenden Parkverbots zu bestrafen. | Fahrverbot; Strasse; Fahrverbots; Signal; Zusatztafel; Fahrverbotssignal; Parkieren; Verboten; Güterumschlag; Fahrzeug; Beschwerdeführer; Parkverbot; Lindenhofstrasse; Signalisiert; Befahren; Fahrzeuglenker; Signalisierte; Parkiert; Erlaubt; Missachtung; Ergebe; Verbotene; Signalisierten; Ordnungsbusse; Wagen; Ergebende; Liegenden; Verboten; Zweck; Freiwillig |
122 IV 136 | Signal "Halten verboten" mit Zusatz "ausgenommen Ein- und Aussteigenlassen" (Art. 27 Abs. 1 und Art. 90 Ziff. 1 SVG, Art. 17 Abs. 1 und Art. 30 Abs. 1 SSV). Der Zusatz "ausgenommen Ein- und Aussteigenlassen" zum Signal "Halten verboten" erlaubt es dem Führer nicht, das Fahrzeug zu verlassen, um beispielsweise im nahe gelegenen Bahnhof jemanden abzuholen (E. 1a). | Aussteigen; Aussteigenlassen; Fahrzeug; Zusatz; ausgenommen; Aussteigenlassen; Halteverbot; Signal; Halten; Verboten; Wagen; Personen; Tafel; Beschwerdeführer; Halteverbotssignal; Nichtigkeitsbeschwerde; Urteil; Zweck; Parkieren; Erwägungen; Verkehrsfläche; Zusatztafel; Angebracht; Obergericht; Einzigen; Vorschriftssignal; Umstände; Gepäck; IVm |