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Cudesch da procedura penala (CPP)

Art. 19 Cudesch da procedura penala (CPP) drucken

Art. 19

1 La dretgira d’emprima instanza giuditgescha en emprima instanza tut ils malfatgs che na tutgan betg a la cumpetenza d’autras autoritads.

2 Sco dretgira d’emprima instanza pon la Confederaziun ed ils chantuns prevair in derschader singul per laschar giuditgar:

a.
surpassaments;
b.
crims e delicts, cun excepziun da quels, per ils quals la procura publica pretenda in chasti da detenziun da passa 2 onns, in internament tenor l’artitgel 64 CP1, in tractament tenor l’artitgel 59 alinea 3 CP u - en cas che sancziuns cundiziunadas ston vegnir revocadas a medem temp - ina privaziun da la libertad da passa 2 onns.

1 SR 311.0


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Art. 19 Cudesch da procedura penala (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210491Mehrfache Gehilfenschaft zum Betrug etc.Schuldig; Verfahren; Einzel; Beschuldigte; Beschuldigten; Urteil; Einzelgericht; Verfahrens; Berufung; Gericht; Vorinstanz; Anklage; Aufl; Recht; Kollegialgericht; Rückweisung; Busse; Zuständigkeit; Einzelgerichts; Hauptverhandlung; Prot; Sachlich; Verfahren; Staatsanwalt; Urteils; Staatsanwaltschaft; Kanton; Sachliche; Einzelrichterin
ZHUH160249VerfahrensvereinigungBeschwerde; Verfahren; Staatsanwaltschaft; Beschwerdeführer; Verfahrens; Sachliche; Kanton; Verfahren; Amtlich; Gericht; Untersuchung; Kantons; Amtliche; Akten; Zuständigkeit; Verfügung; Recht; Bundesgerichts; Geführte; Person; Amtlichen; Mittäter; Verfahrenstrennung; Beschwerdeführers; Entscheid; Einzelgericht; Urteil; Verfahrensvereinigung; Beschuldigten; Untersuchung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 433 (6B_764/2021)
Regeste
Art. 30 Abs. 1 BV ; Art. 59 und 62c Abs. 1 lit. a StGB ; Art. 19 Abs. 2 lit. b StPO ; § 38b Abs. 1 lit. d Ziff. 2 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes des Kantons Zürich vom 24. Mai 1959 (VRG); Tragweite der einzelrichterlichen Zuständigkeit für "Streitigkeiten betreffend den Justizvollzug nach dem Straf- und Justizvollzugsgesetz" im Kanton Zürich. Die Zuständigkeit des Einzelrichters erfasst nicht auch die Überprüfung der Aufhebung einer stationären therapeutischen Massnahme wegen Aussichtslosigkeit. Es fehlt die kantonale gesetzliche Grundlage (E. 2.3); zudem ist eine einzelrichterliche Beurteilung nicht mit dem Strafprozessrecht des Bundes vereinbar (E. 2.4).
Massnahme; Vollzug; Recht; Justiz; Urteil; Aufhebung; Vollzug; Zuständig; Kanton; Justizvollzug; Zuständigkeit; Vollzugs; Kantons; Stationäre; Beschwerde; Einzelrichterlich; Bundes; Einzelrichter; Anordnung; Verfahren; Verfügung; Einzelrichterliche; Stationären; Verwahrung; Kantonale; StJVG; Sicherheits; Therapeutische; Verwaltungsgericht; Vorinstanz
145 IV 167 (6B_1098/2018)Art. 62c Abs. 1 lit. a und Art. 62d Abs. 1 StGB; Art. 19 Abs. 2 lit. b und Art. 363 ff. StPO; Gerichts- und Behördenorganisation bei Aufhebung und Umwandlung von Massnahmen; Spruchkörperbesetzung. Den Kantonen steht es frei, eine gerichtliche Instanz zu schaffen, welche sowohl über die Aufhebung einer Massnahme als auch deren Umwandlung gleichzeitig in einem einzigen Entscheid befinden kann (E. 1.5). Anwendbares Verfahrensrecht und Rechtsmittelweg (E. 1.6). Abgrenzung der Anordnung der Verwahrung gemäss Art. 62c Abs. 4 i.V.m. Art. 64 Abs. 1 StGB von der nachträglichen Verwahrung nach Art. 65 Abs. 2 StGB hinsichtlich des anwendbaren Verfahrensrechts und der Voraussetzungen (E. 1.7). Verneinung einer Verletzung von Bestimmungen der EMRK (E. 1.8). Über Beschwerden gegen eine in einem selbstständigen nachträglichen Verfahren angeordnete Verwahrung hat die Beschwerdeinstanz als Kollegialgericht zu befinden (E. 2.3). Massnahme; Entscheid; Recht; Beschwerde; Aufhebung; Verfahren; Massnahmen; Verwahrung; Kanton; Verfahren; Therapeutische; Rechtsmittel; Massnahmenvollzug; Anordnung; Stationäre; Gerichtliche; Kantone; Urteil; Therapeutischen; Massnahmenvollzugs; Massnahmenvollzugsgericht; Vollzug; Nachträglich; Nachträgliche; Verfahrens; Gericht; Vollzugs; Beschwerdeführer; Über; Rechtsmittelverfahren

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BH.2023.5Bundes; Schuldig; Beschuldigte; Urteil; Beschuldigten; Recht; Beamte; Verfahren; Bundesgericht; Polizeiliche; Bundesgerichts; Genugtuung; Gewalt; Kammer; Schweiz; Bundesstrafgerichts; Amtlich; Verfahrens; Person; Bundesanwaltschaft; Verteidigung; Drohung; Lebenshaltungskosten; Amtliche; Behörde; Tiefer; Amtshandlung; Hauptverhandlung; Tagessatz
RR.2021.178Schuldig; Beschuldigte; Sprengstoff; Bundes; Fahrzeug; Ass-ID; Beschuldigten; Schweiz; SprstG; Sprengstoffe; Kontrollschild; Objektiv; Person; Urteil; Objektive; Freiheit; Freiheitsstrafe; Schaffen; Anklage; Recht; Gericht; Kontrollschilder; Hinsicht; Personen; Sprengstoffen; Weiterschaffen; Subjektiv; Geldstrafe
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