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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Art. 19 OR de 2022

Art. 19 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) drucken

Art. 19

1 L’objet d’un contrat peut être librement déterminé, dans les limites de la loi.

2 La loi n’exclut les conventions des parties que lorsqu’elle édicte une règle de droit strict, ou lorsqu’une dérogation à son texte serait con­traire aux moeurs, à l’ordre public ou aux droits attachés à la person­nalité.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 19 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHE230018Rechtsschutz in klaren FällenGesuch; Gesuchs; Gesuchsgegnerin; Recht; Vollstreckung; Fahrzeug; Gericht; Partei; Parteien; Drohung; Vollstreckungsmassnahmen; Androhung; Rechtslage; Leasingobjekt; Bestrafung; Zwangsmassnahmen; Zuständig; Kostenvorschuss; Herauszugeben; Leasingfahrzeug; Rechtsschutz; Vertragsende; Vollstreckungsbehörde; Einzelrichter; Beschwerde; Ungehorsam; Leistete; Verfügung; Parteientschädigung; Streitwert
ZHHE220095Rechtsschutz in klaren FällenGesuch; Recht; Gesuchs; Gesuchsgegnerin; Partei; Parteien; Umsatz; Gericht; Forschungsvertrag; Camellia; Sinensis; Mehrwertsteuer; Verbindung; Vertragliche; Umsatzbeteiligung; Rechtsbegehren; Auskunft; Wirkstoff; Sachverhalt; Schweizerische; Auslegung; Parteientschädigung; Unbestritten; Drohung; Verkauf; Catechins; Rechtsschutz; Verfügung; Fällen; Zuständig
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGIV 2016/432Entscheid Art. 44 ATSG. Medizinisches Gutachten. Anforderungen an eine neuropsychologische Expertin. Ausweise über eine fachspezifische Aus- oder Weiterbildung sind notwendige Voraussetzung, um den hohen fachlichen Anforderungen an neuropsychologische Sachverständige zu genügen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom Beschwerde; IV-act; Begutachtung; PMEDA; Psych; Psychologische; Dipl; Neuropsychologische; Beschwerdeführerin; Neuropsychologie; Beschwerdegegnerin; Prof; Abklärung; Medizinische; Entscheid; Partei; Versicherungsgericht; Zwischenverfügung; Gutachten; IV-Stelle; Gutachter; Fachlich; Weiterbildung; Fachkompetenz; Angefochtene; Parteien; Recht; Fachliche; Befangenheit; Polydisziplinäre
SGAVI 2015/47Entscheid Art. 23 Abs. 1 AVIG, Art. 40b AVIV, Art. 27 Abs. 1 und 2 lit. a-c, Art. 18 Abs. 1 AVIG: Kürzung des versicherten Verdienstes auf Grund gleichzeitiger Ausrichtung einer Suva-Rente sowie Berücksichtigung von deren Erhöhung während des laufenden Beschwerdeverfahrens. Höhe der Anzahl Taggelder. Anzahl der zu bestehenden Wartezeit, wenn der versicherte Verdienst infolge teilweiser Erwerbsunfähigkeit unter die Grenze von Fr. 60‘000.-- . (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom1. Dezember 2016, AVI 2015/47).Entscheid vom 1. Dezember 2016 Arbeit; Verdienst; Beschwerde; Arbeitslosen; Taggeld; Taggelder; Beitragszeit; Beschwerdeführer; Berechnung; Beschwerdegegnerin; Arbeitslosenkasse; Einsprache; Wartezeit; Verdienste; Anspruch; Rahmenfrist; Verfügung; Stunden; Einspracheentscheid; Arbeitsverhältnis; Verdienstes; Grundlohn; Monatslohn; Rente; Unfall; Leistungsbezug; Berücksichtigt; Erwerbsfähigkeit; Person
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 73 (6B_572/2020)
Regeste
Art. 146 Abs. 1 StGB ; Betrug; Entgelt für sexuelle Dienstleistungen; Täuschung über die Zahlungsbereitschaft; Arglist; Vermögensschaden. Die Vorspiegelung der Zahlungsbereitschaft ist als Täuschung über innere Tatsachen grundsätzlich arglistig. Dass das Täuschungsopfer im konkreten Fall die sexuellen Dienstleistungen erbracht hat, ohne auf Vorauszahlung des vereinbarten Entgelts zu bestehen, führt nicht zu seiner alleinigen, die Strafbarkeit des Täuschenden ausschliessenden Verantwortung für den erlittenen Schaden (E. 3.3 und 4.2).
Recht; Privatklägerin; Recht; Beschwerde; Beschwerdeführer; Urteil; Leistung; Täuschung; Prostitution; Dienstleistung; Zahlungs; Möge; Vorinstanz; Rechtsprechung; Rechtlich; Hinweis; Person; Opfer; Betrug; Arglist; Leistung; Sitten; Sexuellen; Verhalten; Entgelt; Sittenwidrig; Dienstleistungen
142 III 746 (4A_81/2016)Art. 884 ff. ZGB; Art. 27 Abs. 2 ZGB und Art. 19 Abs. 2 OR; Fahrnispfand zur Besicherung aller bestehenden und allfälligen künftigen Forderungen; Bestimmbarkeit der besicherten Forderung. Materielle Voraussetzungen des Pfandbestellungsvertrags, insbesondere bezüglich der Bezeichnung der besicherten Forderung oder Forderungen (E. 2.2.1). Erfordernis der genügenden Bestimmbarkeit allfälliger künftiger Forderungen (E. 2.2.2). Entstehung des Pfandrechts (E. 2.2.3) und Untergang des selbigen (E. 2.2.4). Übermässige Bindung (E. 2.3). Fehlen der genügenden Bestimmbarkeit im vorliegenden Fall, da es sich um einen Befreiungsanspruch der Bank handelt, der im Zeitpunkt des Abschlusses des Pfandbestellungsvertrags nicht vorhersehbar war (E. 2.4). Droit; Créance; Banque; Cit; Fonds; Contrat; Droits; été; Réel; Demande; Demanderesse; Contre; Compte; Créances; Garantie; Réels; Réels; STEINAUER; Titre; Elles; Futur; Arrêt; Relation; Société; Montant; Avoir; Action; être; Future; Conclu

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
E-5236/2019Exécution du renvoia; Renvoi; Recourant; être; Consid; exécution; Aurait; Suisse; Tribunal; Ainsi; Guinée; asile; L’intéressé; Charge; Mesure; Raison; Guerre; été; Rendre; Droit; Décision; D’un; Autorité; Présent; L’audition; Demande; Oncle; Personne; étranger
A-682/2019Auflösung des ArbeitsverhältnissesBeschwerde; Arbeit; Frist; Vertrag; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Vertrags; Verhält; Befristet; Arbeitsvertrag; Recht; Anstellung; Befristung; Rechtlich; Arbeitsverhältnis; Befristete; Partei; Unbefristet; Irrtum; Anspruch; Anstellungsdauer; Urteil; Bundesverwaltungsgericht; Gehör; Gültig; Parteien; Gelte; Über

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BV.2020.10Beschwerde; Beschwerdeführer; Bundes; Entschädigung; Verfahren; Entscheid; Filter; öffnen; Hinzufügen; Entscheide; Bundesstrafgericht; Recht; Anwalt; Verfahrens; Auslagen; Aufwand; Stunden; Bundesstrafgerichts; Honorar; Parteien; BStGer; Spielbanken; Verfahrensakten; Gericht; Schuldig; Lokal; Beschuldigte
RP.2019.7Auslieferung an Rumänien. Entschädigung (Art. 15 IRSG). Unentgeltliche Rechtspflege (Art. 65 VwVG).Beschwerde; Auslieferung; Recht; Bundes; Entschädigung; Entscheid; Beschwerdeführer; Verfahren; Auslieferungshaft; Staat; Verfahren; Bundesstrafgericht; Beschwerdekammer; Ungerechtfertigt; Ersucht; Bundesstrafgerichts; Justiz; Ersuchte; Beschwerdegegner; Angefochtene; Begründung; Rechtshilfe; Schweiz; Unentgeltliche; Über; Rechtsanwalt; Behörde; Rechtspflege; Angefochtenen
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