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Legge federale sugli stranieri e la loro integrazione (LStrl)

Art. 19 LStrl dal 2021

Art. 19 Legge federale sugli stranieri e la loro integrazione (LStrl) drucken

Art. 19

1 Die Sozialziele der Bundesverfassung3 sind auch Sozialziele des Kantons und der Gemeinden.

2 Kanton und Gemeinden setzen sich im Weiteren dafür ein, dass

a.
Eltern vor und nach der Geburt eines Kindes nicht in eine Notlage geraten;
b.
Voraussetzungen für die Betreuung von Kindern innerhalb und ausserhalb der Familie geschaffen werden;
c.
ältere Menschen ihr Leben nach ihren Kräften selbstbestimmt gestalten und an der gesellschaftlichen Entwicklung teilhaben können.

3 Kanton und Gemeinden streben die Verwirklichung der Sozialziele im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und ihrer verfügbaren Mittel an.

4 Aus den Sozialzielen können keine unmittelbaren Ansprüche auf staatliche Leistungen abgeleitet werden.

3 SR 101


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
F-4053/2017Zustimmung zum arbeitsmarktlichen Vorentscheid des KantonsBeschwerde; Beschwerdeführer; Vorinstanz; Bundes; Interesse; Gesamtwirtschaftliche; Erwerbstätigkeit; Beschwerdeführers; Voraussetzungen; Geplante; Zustimmung; Geplanten; Selbstständigen; SEM-act; Erfüllt; Verfügung; Bundesverwaltungsgericht; Geschäftstätigkeit; BVGer; Gesamtwirtschaftlichen; Schweiz; Vorentscheid; Interesses; Wirtschaft; Zulassung; Ausländer; Verfahren; Person; Begründung; Arbeitsmarktlichen
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