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Code civil suisse (CC)

Art. 189 CC de 2023

Art. 189 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 189

Lorsqu’un époux vit sous un régime de communauté et que sa part est saisie pour une dette propre, l’autorité de surveillance de la pour­suite peut requérir le juge d’ordonner la séparation de biens.

b. Demande212

212 Nouvelle teneur selon l’annexe ch. 2 de la LF du 24 mars 2000 sur les fors, en vigueur depuis le 1er janv. 2001 (RO 2000 2355; FF 1999 2591).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 189 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZKBER.2019.8EheschutzEhemann; Berufung; Unentgeltlich; Unentgeltliche; Ehefrau; Ehegatte; Beschwerde; Partei; Einkommen; Ehegatten; Urteil; Rechtspflege; Eheliche; Gütertrennung; Arbeit; Bezahlen; Ehemannes; Ehelichen; Hypothetische; Urteils; Tochter; Staat; Eheschutz; Ziffer; Unterhaltsbeitrag; Vorinstanz; Schulden; Gesuch; Unentgeltlichen; Zahlen

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
100 II 270Internationales Ehegüterrecht: Art. 31 Abs. 3 NAG. Schweizerische Ehegatten, die aus dem Ausland in die Schweiz zurückgekehrt sind und deren güterrechtlichen Verhältnisse vom ausländischen Recht beherrscht werden, können sich nicht nur durch eine Erklärung im Sinne von Art. 20 NAG, sondern auch durch den Abschluss eines Ehevertrages, in dem ein schweizerischer Güterstand gewählt wird, dem schweizerischen Ehegüterrecht unterstellen (Erw. 3). Ehevertragliche Zuweisung des Vorschlags an den überlebenden Ehegatten (Art. 214 Abs. 3 ZGB) Rückwirkung auf die gesamte Dauer der Ehe? (Erw. 4). Recht; Schoch; Ehevertrag; Ehegatten; Eheleute; Güterstand; Vorschlag; Schweiz; Verhältnis; Ausland; Eheliche; Ehevertrages; Güterrechtliche; Ausländische; Schweizerischen; Ehegüterrecht; Abschluss; Verhältnisse; Ehelichen; Güterrechtlichen; Walter; Testament; Vertrag; Wohnsitz; überlebenden; Urteil; Vorschlags; Künzli
95 II 599Güterrechtliche Auseinandersetzung bei Eintritt der Gütertrennung oder bei Scheidung (Art. 189, 154 ZGB). Hat der Ehemann der Ehefrau einen Geldbetrag zu ersetzen, den diese während der Güterverbindung als Gläubigerin einer zum eingebrachten Frauengut gehörenden Forderung selbst einkassiert und dem Ehemann nicht übergeben hat? - Ersatzpflicht des Ehemanns wegen schuldhafter Verletzung einer ihm obliegenden Sorgfaltspflicht (Art. 201 Abs. 1 und 752 ZGB), wegen Verwendung des Geldes für den Haushalt oder zur Tilgung sonstiger Mannesschulden (Art. 209 Abs. 1 ZGB) oder wegen Vermischung mit dem im Eigentum des Ehemanns stehenden Haushaltungsgeld (Art. 727, 201 Abs. 3 ZGB)? (Erw. 4 d, aa - cc). - Der Eigentumsübergang und die Ersatzforderung nach Art. 201 Abs. 3 ZGB fallen bei Auflösung der Güterverbindung wegen Übergangs zur Gütertrennung oder wegen Scheidung grundsätzlich dahin; im übrigen erhält die Ehefrau nach dieser Bestimmung keine Ersatzforderung für bares Geld, andere vertretbare Sachen und nur der Gattung nach bestimmte Inhaberpapiere, die sie dem Ehemann vorenthalten hat (Erw. 4 d Abs. 1 und 4 e; Bestätigung und Klarstellung der Rechtsprechung). Ersatz; Ehemann; Betrag; Ehefrau; Gütertrennung; Ersatzforderung; Eigentum; Mannes; Güterverbindung; Scheidung; Übergang; Haushalt; Entscheide; Stück; Recht; Bundesgericht; Vermögensstücke; Übergangs; Ehemanns; Eintritt; Verfügung; Betrags; Rechtsprechung; Mannesgut; Auflösung; Vermischung; Klägers; Erwägung; Verbindung; Beklagten
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