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Codice penale svizzero (CPS)

Art. 189 CPS dal 2021

Art. 189 Codice penale svizzero (CPS) drucken

Art. 189

1 Le multe disciplinari inflitte dal comandante di truppa e passate in giudicato durante il servizio possono essere pagate presso la truppa.

2 Le multe disciplinari non pagate in servizio vengono riscosse dal Cantone di domicilio. Se la persona punita non è domiciliata in Svizzera oppure si trova prevedibilmente per lungo tempo all’estero, la multa disciplinare viene riscossa dal Cantone d’origine.

3 Le multe disciplinari pagate presso la truppa sono devolute alla cassa federale. Le multe disciplinari riscosse da un’autorità cantonale sono devolute al Cantone interessato.

4 Il termine di pagamento è di due mesi dal momento in cui la multa è passata in giudicato.

5 In caso di mancato pagamento, le multe disciplinari sono commutate in arresti. Un giorno di arresti è equiparato a 100 franchi di multa.

6 Per la decisione concernente la commutazione è competente l’auto­rità militare che ha inflitto la multa disciplinare. Le multe disciplinari inflitte dal comandante di truppa vengono commutate dall’autorità militare del Cantone d’esecuzione.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 189 Codice penale svizzero (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220033Vergewaltigung etc. (Rückweisung des Schweizerischen Bundesgerichtes)Digte; Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Urteil; Gutachten; Bundesgericht; Verwahrung; Verteidigung; Kantons; Amtlich; Amtliche; Entschädigung; Berufung; Sinne; Massnahme; Entscheid; Unentgeltlich; Unentgeltliche; Kammer; Beschwerde; Achtung; Geschädigte; Rechtskraft; Privatklägerin; Begutachtung; Verfahren; Obergericht; Vollzug; Staatsanwaltschaft
ZHSB210407Sexuelle Nötigung etc. und WiderrufSchuldig; Beschuldigte; Privatklägerin; Beschuldigten; Verteidigung; Aussage; Drohung; Recht; Aussagen; Recht; Prot; Vorinstanz; Gericht; Berufung; Schuld; Schaden; Urteil; Antrag; Freiheitsstrafe; Sexuell; Verfahren; Fähig; Amtlich; Amtliche; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Schadenersatz; Vorinstanzlich; Nötigung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGOH 2011/8Entscheid Art. 1 und 22 Abs. 1 OHG: Anspruch auf Genugtuung nach OHG. Schwere der psychischen Beeinträchtigung nach einem sexuellen Übergriff war ungenügend abgeklärt. Rückweisung zu weiteren Abklärungen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 14. Februar 2012, OH 2011/8).Vizepräsidentin Marie-Theres Rüegg-Haltinner, Versicherungsrichterin Marie Löhrer, a.o. Versicherungsrichter Christian Zingg; Gerichtsschreiber Marcel KuhnEntscheid vom 14. Februar 2012in SachenA. ,Rekurrentin,vertreten durch Kinderschutzzentrum St. Gallen, Claudiusstrasse 6, 9006 St. Gallen,gegenSicherheits- und Justizdepartement des KantonsSt. Gallen, Moosbruggstrasse 11, 9001 St. Gallen,Vorinstanz,betreffendGenugtuungSachverhalt: Rekurrentin; Bericht; Vergewaltigung; Opfer; Gallen; Genugtuung; Kantons; Unbekannte; Anspruch; Verfügung; Untersuch; Psychische; Beeinträchtigung; Recht; Untersuchung; Vorinstanz; Kantonsspital; Gewalt; Unbekannten; Aussagen; Abklärung; Körperliche; Scheide; Vorliegen; Rekurs; Ausführungen; Opferhilfegesetz
BSSB.2021.9 (AG.2021.589)Vergewaltigung, versuchte Vergewaltigung sowie sexuelle Nötigung (Beschwerde beim BG hängig)Privatkläger; Privatklägerin; Berufung; Berufungskläger; Schuldig; Beschuldigte; Mitbeschuldigte; Jugendliche; Beschuldigten; Mitbeschuldigten; Jugendlichen; Hätte; Sexuell; Sexuelle; Aussage; Gewesen; Hätten; Berufungsklägers; Kommen; Werden; Gegangen; Welche; Halten; Stellt; Worden; Könne; Handlung; Angabe; Handlungen; Sexuellen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 IV 57 (6B_567/2020)
Regeste
Art. 192 Abs. 1 StGB ; Ausnützung der Abhängigkeit eines Anstaltspfleglings durch einen Betreuer. Die Ausnützung findet auf der subjektiven Ebene bei der abhängigen Person statt, indem sie annimmt, sich dem Täter fügen zu müssen. Das faktische Einverständnis liegt in der Natur der Ausnützung eines Abhängigkeitsverhältnisses. Nur das freiverantwortliche, vom Abhängigkeitsverhältnis unbeeinflusste Einverständnis schliesst den Tatbestand aus (E. 3.5.3). Die Schwelle zur Bejahung des Tatbestandselements der Ausnützung ist auch bei einem in seiner Intelligenz eingeschränkten Opfer gleich anzusetzen (E. 3.5.5). Im vorliegenden Fall wurde die Ausnützung bejaht (E. 3.5.6).
Beschwerde; Abhängigkeit; Beschwerdegegner; Handlung; Sexuellen; Handlungen; Beschwerdegegnerin; Abhängigkeitsverhältnis; Urteil; Abhängig; Person; Täter; Ausnützung; Hinweis; Ausnützen; Opfer; Abhängige; Angenehm; Tatbestand; Näher; Entscheid; Hinweisen; Anstalt; Kontakt; Betreuer; Anstaltspflegling; Kantons; Entscheidung; Gallen; Annäherung
147 I 259 (6B_124/2021)
Regeste
Art. 6 Ziff. 1 EMRK ; Art. 5 Ziff. 4 EMRK ; Art. 64a i.V.m. Art. 64b StGB ; verwaltungsgerichtliches Verfahren zur bedingten Entlassung aus der Verwahrung, Beschleunigungsgebot. Art. 6 Ziff. 1 EMRK gewährleistet zahlreiche Rechte. In der Beschwerde ist klarzustellen, welcher Teilgehalt und inwiefern dieser durch die angefochtene Entscheidung konkret verletzt wurde (E. 1.3.2).
Urteil; Beschwerde; Gericht; Recht; Vorinstanz; Verfahren; Entscheid; Beschwerdeführer; Justiz; Anspruch; Freiheit; Verwahrung; Rechtliche; Verletzung; Bundesgericht; Gerichtliche; Kanton; Entlassung; Mündliche; Verwaltungsgericht; Verhandlung; Kantons; Reich; Bedingte; Freiheitsentzug; Wäre; Justizvollzug; Anhörung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
F-1288/2020EinreiseverbotBeschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Einreiseverbot; Urteil; Obergericht; Sicherheit; Recht; Beschwerdeführers; Schweiz; Interesse; Gefahr; Vorinstanz; Schwerwiegende; Verfügung; Gerichts; Verurteilung; Aufenthalt; Verfahren; Interessen; Einreiseverbote; Einreiseverbotes; Ermessen; Person; Bruder; Bundesverwaltungsgericht; Entscheid; Integration; Massnahme
E-6023/2017Asyl und WegweisungBeschwerde; Beschwerdeführer; Wegweisung; Urteil; Verfügung; Bundesverwaltungsgericht; Vorinstanz; Syrien; Vollzug; Schweiz; Situation; Wegweisungsvollzug; Verfahren; Beschwerdeführers; Wegweisungsvollzugs; Syrische; Flüchtling; Person; Gewalt; Behandlung; Praxis; BVGer; Glaubhaft; Freiheit; Rechtliche; Provinz; Auszugehen; Wäre

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2019.280Entschädigung der amtlichen Verteidigung (Art. 135 Abs. 3 StPO).Recht; Entschädigung; Kammer; Beschwerde; Amtliche; Bundes; Aufwand; Berufung; Urteil; Verfahren; Honorar; Verteidigung; Verteidiger; Kanton; Amtlichen; Bundesgericht; Stunden; Entscheid; Begründung; Verfahren; Rechtsanwalt; Kantons; Bundesgerichts; Pauschal; Obergericht; Honorarnote; Gericht; Begründet
BG.2014.10Gerichtsstandskonflikt (Art. 40 Abs. 2 StPO).Kanton; Kantons; Staatsanwaltschaft; Akten; Gesuch; Solothurn; Basel-Stadt; Gerichtsstand; Eschwerdekammer; Beschwerdekammer; Behörden; Oberstaatsanwalt; Nicht; Oberstaatsanwaltschaft; Sexuell; Weiss; Vorfall; Beischlaf; Nommen; Behörde; Vergewaltigt; Bedroht; Gesuchsgegner; Bundesstrafgericht; Beschuldigte; Verschiedene; Unfähig; Vergewaltigung; Person; Bundesstrafgerichts

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Stefan Trechsel, Carlo BertossaPraxiskommentar StGB2013
Stefan TrechselKommentar, 2. Auflage, Zürich1997
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