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Strafgesetzbuch (StGB)

Art. 189 StGB vom 2023

Art. 189 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 189

1 Wer eine Person zur Duldung einer beischlafsähnlichen oder einer an­de­ren sexuellen Handlung nötigt, namentlich indem er sie bedroht, Gewalt anwendet, sie unter psychischen Druck setzt oder zum Wider­stand unfähig macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe bestraft.

2235

3 Handelt der Täter grausam, verwendet er namentlich eine gefährliche Waffe oder einen anderen gefährlichen Gegenstand, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.236

235 Aufgehoben durch Ziff. I des BG vom 3. Okt. 2003 (Strafverfolgung in der Ehe und in der Partnerschaft), mit Wirkung seit 1. April 2004 (AS 2004 1403; BBl 2003 1909 1937).

236 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 3. Okt. 2003 (Strafverfolgung in der Ehe und in der Partnerschaft), in Kraft seit 1. April 2004 (AS 2004 1403; BBl 2003 1909 1937).

Vergewaltigung >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 189 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220033Vergewaltigung etc. (Rückweisung des Schweizerischen Bundesgerichtes)Digte; Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Urteil; Gutachten; Bundesgericht; Verwahrung; Verteidigung; Kantons; Amtlich; Amtliche; Entschädigung; Berufung; Sinne; Massnahme; Entscheid; Unentgeltlich; Unentgeltliche; Kammer; Beschwerde; Achtung; Geschädigte; Rechtskraft; Privatklägerin; Begutachtung; Verfahren; Obergericht; Vollzug; Staatsanwaltschaft
ZHSB210407Sexuelle Nötigung etc. und WiderrufSchuldig; Beschuldigte; Privatklägerin; Beschuldigten; Verteidigung; Aussage; Drohung; Recht; Aussagen; Recht; Prot; Vorinstanz; Gericht; Berufung; Schuld; Schaden; Urteil; Antrag; Freiheitsstrafe; Sexuell; Verfahren; Fähig; Amtlich; Amtliche; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Schadenersatz; Vorinstanzlich; Nötigung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGOH 2011/8Entscheid Art. 1 und 22 Abs. 1 OHG: Anspruch auf Genugtuung nach OHG. Schwere der psychischen Beeinträchtigung nach einem sexuellen Übergriff war ungenügend abgeklärt. Rückweisung zu weiteren Abklärungen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 14. Februar 2012, OH 2011/8).Vizepräsidentin Marie-Theres Rüegg-Haltinner, Versicherungsrichterin Marie Löhrer, a.o. Versicherungsrichter Christian Zingg; Gerichtsschreiber Marcel KuhnEntscheid vom 14. Februar 2012in SachenA. ,Rekurrentin,vertreten durch Kinderschutzzentrum St. Gallen, Claudiusstrasse 6, 9006 St. Gallen,gegenSicherheits- und Justizdepartement des KantonsSt. Gallen, Moosbruggstrasse 11, 9001 St. Gallen,Vorinstanz,betreffendGenugtuungSachverhalt: Rekurrentin; Bericht; Vergewaltigung; Opfer; Gallen; Genugtuung; Kantons; Unbekannte; Anspruch; Verfügung; Untersuch; Psychische; Beeinträchtigung; Recht; Untersuchung; Vorinstanz; Kantonsspital; Gewalt; Unbekannten; Aussagen; Abklärung; Körperliche; Scheide; Vorliegen; Rekurs; Ausführungen; Opferhilfegesetz
BSSB.2021.9 (AG.2021.589)Vergewaltigung, versuchte Vergewaltigung sowie sexuelle Nötigung (Beschwerde beim BG hängig)Privatkläger; Privatklägerin; Berufung; Berufungskläger; Schuldig; Beschuldigte; Mitbeschuldigte; Jugendliche; Beschuldigten; Mitbeschuldigten; Jugendlichen; Hätte; Sexuell; Sexuelle; Aussage; Gewesen; Hätten; Berufungsklägers; Kommen; Werden; Gegangen; Welche; Halten; Stellt; Worden; Könne; Handlung; Angabe; Handlungen; Sexuellen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 IV 57 (6B_567/2020)
Regeste
Art. 192 Abs. 1 StGB ; Ausnützung der Abhängigkeit eines Anstaltspfleglings durch einen Betreuer. Die Ausnützung findet auf der subjektiven Ebene bei der abhängigen Person statt, indem sie annimmt, sich dem Täter fügen zu müssen. Das faktische Einverständnis liegt in der Natur der Ausnützung eines Abhängigkeitsverhältnisses. Nur das freiverantwortliche, vom Abhängigkeitsverhältnis unbeeinflusste Einverständnis schliesst den Tatbestand aus (E. 3.5.3). Die Schwelle zur Bejahung des Tatbestandselements der Ausnützung ist auch bei einem in seiner Intelligenz eingeschränkten Opfer gleich anzusetzen (E. 3.5.5). Im vorliegenden Fall wurde die Ausnützung bejaht (E. 3.5.6).
Beschwerde; Abhängigkeit; Beschwerdegegner; Handlung; Sexuellen; Handlungen; Beschwerdegegnerin; Abhängigkeitsverhältnis; Urteil; Abhängig; Person; Täter; Ausnützung; Hinweis; Ausnützen; Opfer; Abhängige; Angenehm; Tatbestand; Näher; Entscheid; Hinweisen; Anstalt; Kontakt; Betreuer; Anstaltspflegling; Kantons; Entscheidung; Gallen; Annäherung
147 I 259 (6B_124/2021)
Regeste
Art. 6 Ziff. 1 EMRK ; Art. 5 Ziff. 4 EMRK ; Art. 64a i.V.m. Art. 64b StGB ; verwaltungsgerichtliches Verfahren zur bedingten Entlassung aus der Verwahrung, Beschleunigungsgebot. Art. 6 Ziff. 1 EMRK gewährleistet zahlreiche Rechte. In der Beschwerde ist klarzustellen, welcher Teilgehalt und inwiefern dieser durch die angefochtene Entscheidung konkret verletzt wurde (E. 1.3.2).
Urteil; Beschwerde; Gericht; Recht; Vorinstanz; Verfahren; Entscheid; Beschwerdeführer; Justiz; Anspruch; Freiheit; Verwahrung; Rechtliche; Verletzung; Bundesgericht; Gerichtliche; Kanton; Entlassung; Mündliche; Verwaltungsgericht; Verhandlung; Kantons; Reich; Bedingte; Freiheitsentzug; Wäre; Justizvollzug; Anhörung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
F-1288/2020EinreiseverbotBeschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Einreiseverbot; Urteil; Obergericht; Sicherheit; Recht; Beschwerdeführers; Schweiz; Interesse; Gefahr; Vorinstanz; Schwerwiegende; Verfügung; Gerichts; Verurteilung; Aufenthalt; Verfahren; Interessen; Einreiseverbote; Einreiseverbotes; Ermessen; Person; Bruder; Bundesverwaltungsgericht; Entscheid; Integration; Massnahme
E-6023/2017Asyl und WegweisungBeschwerde; Beschwerdeführer; Wegweisung; Urteil; Verfügung; Bundesverwaltungsgericht; Vorinstanz; Syrien; Vollzug; Schweiz; Situation; Wegweisungsvollzug; Verfahren; Beschwerdeführers; Wegweisungsvollzugs; Syrische; Flüchtling; Person; Gewalt; Behandlung; Praxis; BVGer; Glaubhaft; Freiheit; Rechtliche; Provinz; Auszugehen; Wäre

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2019.280Entschädigung der amtlichen Verteidigung (Art. 135 Abs. 3 StPO).Recht; Entschädigung; Kammer; Beschwerde; Amtliche; Bundes; Aufwand; Berufung; Urteil; Verfahren; Honorar; Verteidigung; Verteidiger; Kanton; Amtlichen; Bundesgericht; Stunden; Entscheid; Begründung; Verfahren; Rechtsanwalt; Kantons; Bundesgerichts; Pauschal; Obergericht; Honorarnote; Gericht; Begründet
BG.2014.10Gerichtsstandskonflikt (Art. 40 Abs. 2 StPO).Kanton; Kantons; Staatsanwaltschaft; Akten; Gesuch; Solothurn; Basel-Stadt; Gerichtsstand; Eschwerdekammer; Beschwerdekammer; Behörden; Oberstaatsanwalt; Nicht; Oberstaatsanwaltschaft; Sexuell; Weiss; Vorfall; Beischlaf; Nommen; Behörde; Vergewaltigt; Bedroht; Gesuchsgegner; Bundesstrafgericht; Beschuldigte; Verschiedene; Unfähig; Vergewaltigung; Person; Bundesstrafgerichts

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Stefan Trechsel, Carlo BertossaPraxiskommentar StGB2013
Stefan TrechselKommentar, 2. Auflage, Zürich1997
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