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Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG)

Art. 189 IPRG vom 2022

Art. 189 Bundesgesetz
über das Internationale Privatrecht (IPRG) drucken

Art. 189

1 Der Entscheid ergeht nach dem Verfahren und in der Form, wel­che die Parteien vereinbart haben.

2 Fehlt eine solche Vereinbarung, so wird er mit Stimmenmehrheit gefällt oder, falls sich keine Stimmenmehrheit ergibt, durch die Präsidentin oder den Prä­sidenten158 des Schiedsgerichts. Der Entscheid ist schriftlich ab­zufas­sen, zu begründen, zu datieren und zu unterzeichnen. Es ge­nügt die Unterschrift der Präsidentin oder des Präsi­denten.

158 Ausdruck gemäss Ziff. 1 des BG vom 19. Juni 2020, in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 4179; BBl 2018 7163). Diese Änd. wurde in der in der AS genannten Bestimmung vorgenommen.

4. Berichtigung, Erläuterung und Ergänzung >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPG120008VollstreckbarkeitsbescheinigungVollstreckbarkeit; Gesuch; Beschwerde; Vollstreckbarkeitsbescheinigung; Gesuchsgegnerin; Recht; Aufschiebende; Schiedsspruch; Bundesgericht; Entscheid; Ausstellung; Rechtsmittel; Obergericht; Leistete; Aufschiebenden; Gesuchstellerin; Frist; Erteilung; Kostenvorschuss; Erteilt; Einzelschiedsgericht; Beantragt; Oberrichter; Entscheide; Entscheides; Rechtsmittelinstanz; Begründung; Abgewiesen; Gesuchsgegnerin
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
136 III 597 (4A_391/2010)Anfechtbare Schiedsentscheide gemäss Art. 190 IPRG i.V.m. Art. 77 Abs. 1 BGG. Kreis der anfechtbaren Schiedsentscheide (E. 4.1); prozessleitende Verfügungen des Schiedsgerichts wie z.B. die Verfügung über die Leistung des Kostenvorschusses sind nicht mit Beschwerde in Zivilsachen anfechtbar (E. 4.2 und 5.1).
Regeste b
Anordnungen betreffend die Entschädigung des Schiedsgerichts. Nach dem 12. Kapitel des IPRG ist das Schiedsgericht nicht ermächtigt, in einem vollstreckbaren Titel über den Entschädigungsanspruch der Schiedsrichter gegenüber den Parteien verbindlich zu entscheiden; entsprechende Anordnungen stellen einfache Rechnungsstellungen ohne Entscheidqualität dar (E. 5.2).
Schieds; Schiedsgericht; Parteien; Beschwerde; Entscheid; Schiedsgerichts; Entscheide; Verfahren; Kostenvorschuss; Schiedsrichter; Zahlung; Verfügung; Streit; Angefochten; Beschwerdeführerinnen; Rules; Swiss; Zuständigkeit; Verfahrens; Anordnungen; Dispositiv; International; Sistierung; Zwischenentscheid; Kostenvorschusses; Zivilsachen; Anfechtbar; Angefochtene; Verfügungen; Honorar
130 III 125Internationales Privatrecht; definitive Rechtsöffnung aufgrund eines Schiedsspruchs (Art. 80 Abs. 1 SchKG, Art. 1 Abs. 1 lit. e, Art. 189 und 190 IPRG). Es ist nicht willkürlich, gestützt auf einen Schiedsspruch definitive Rechtsöffnung zu gewähren, obwohl der Gläubiger die dem Schiedsspruch zugrunde liegende Schiedsvereinbarung nicht vorgelegt hat (E. 2.1). Die fehlende Begründung des Schiedsspruchs bildet keinen Anfechtungsgrund; dieser Umstand steht daher auch der Gewährung der definitiven Rechtsöffnung gestützt auf den Schiedsspruch nicht entgegen (E. 2.2). Da die Erläuterung des Schiedsspruchs mit Beschwerde hätte angefochten werden können, eine Anfechtung aber unterblieben ist, erweist sich die Annahme der kantonalen Instanz nicht als willkürlich, es stehe ihr im Rahmen des Rechtsöffnungsverfahrens nicht zu, die Einwendung der mangelhaften Erläuterung zu prüfen (E. 2.3). Mangels Beschwerde gegen den Schiedsspruch ist die Auffassung der kantonalen Instanz nicht willkürlich, sie habe im Rechtsöffnungsverfahren nicht zu prüfen, ob dem Schiedsgericht eine Klage bzw. ein Rechtsbegehren unterbreitet worden sei (E. 2.4). Verneinung der Nichtigkeit des Schiedsspruchs im konkreten Fall (E. 3). Beschwerde; Entscheid; Rechtsöffnung; Schiedsspruch; Beschwerdeführer; Begründung; Erläuterung; Partei; Schiedsvereinbarung; German; Anfechtung; Verfahren; SchKG; Schiedsentscheid; Fehle; Schiedsgericht; Schiedsrichter; Fehlende; Urteil; Rechtsöffnungsverfahren; Zuständig; Streit; Nichtig; Family; Anfechtungsgr; Angefochten; Obergericht; Willkürlich
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