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Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)

Art. 188 ZPO vom 2022

Art. 188 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 188

Säumnis und Mängel

1 Erstattet die sachverständige Person das Gutachten nicht fristgemäss, so kann das Gericht den Auftrag widerrufen und eine andere sachverständige Person beauftra­gen.

2 Das Gericht kann ein unvollständiges, unklares oder nicht gehörig begründetes Gutachten auf Antrag einer Partei oder von Amtes wegen ergänzen und erläutern lassen oder eine andere sachverständige Person beiziehen.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 188 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLC220025EhescheidungGutachter; Klagten; Beklagten; Berufung; Gutachten; Bewertung; Vorinstanz; Verkehr; Verkehrswert; Partei; Liegenschaft; Rechtlich; Ertrag; Substanz; Parteien; Ergänzung; Unternehmen; Verfahren; Substanzwert; Ertragswert; Urteil; Unternehmens; Strasse; Ergänzungs; Unterhalt; -Strasse; Verfahren; Terrechtliche; Erstinstanzliche
ZHLC220026EhescheidungKinder; Partei; Parteien; Eltern; Sorge; Elterliche; Schul; Recht; Recht; Woche; Vorinstanz; Entscheid; Kindes; Beklagten; Berufung; Elterlichen; Betreuung; Wohnsitz; Konflikt; Schule; Elternteil; Vertrete; Urteil; Obhut; Gemeinsame; Läge; Wochen; Gericht; Beistand
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSZB.2015.21 (AG.2015.428)GetrenntlebenBerufung; Berufungskläger; Berufungsbeklagte; Unterhalt; Recht; Unterhalts; Berufungsbeklagten; Vorinstanz; Entscheid; Ehegatte; Partei; Ehegatten; Parteien; Ehemann; Betrag; Gericht; Ehefrau; Berufungsklägers; Einkommen; Wohnkosten; Leistung; Eheschutz; Eheliche; Monatlich; Verfahren; Unterhaltsanspruch; Regelung; Entscheids; Über; Auflage
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Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Müller Kommentar, Brunner, Gasser, Schwander [Hrsg.]2016
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