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Codice di procedura penale (CPP)

Der Art. 188 StPO wurde aufgehoben bzw. ist im Jahr 2021 nicht mehr enthalten.

Art. 188 Codice di procedura penale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB170507Sich bestechen lassen etc.Schuldig; Beschuldigte; Digten; Beschuldigten; Verteidigung; Daten; Anwalt; Staat; Staatsanwalt; Vorinstanz; Waltschaft; Staatsanwaltschaft; POLIS; Recht; Anklage; Geheim; Person; Beruf; Urteil; Amtsgeheimnis; Verfahren; Berufung; Verweis; Stadt; Stehende
ZHSB170361NötigungSchuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Verteidigung; Privatkläger; Amtlich; Aussage; Amtliche; Gutachten; Urteil; Vorinstanz; Berufung; Schal; Aussagen; Bringe; Erklärte; Geldstrafe; Einvernahme; Recht; Privatklägers; Treffe; Probezeit; Untersuchung; Gutachter; Gericht; Wohnung; Weisung; Alkohol
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