Art. 188 MStG vom 2023
Art. 188
Eine Disziplinarbusse kann für alle Disziplinarfehler ausgesprochen werden. Sie beträgt:
- a.
- für im Dienst begangene Disziplinarfehler:
- höchstens 500 Franken;
- b.
- für ausserhalb des Dienstes begangene Disziplinarfehler:
- höchstens 1000 Franken.
Vollzug von Disziplinarbussen
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
www.admin.ch.
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