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Militärstrafgesetz (MStG)

Art. 188 MStG vom 2023

Art. 188 Militärstrafgesetz (MStG) drucken

Art. 188

Eine Disziplinarbusse kann für alle Disziplinarfehler ausgesprochen werden. Sie beträgt:

a.
für im Dienst begangene Disziplinarfehler:
höchstens 500 Franken;
b.
für ausserhalb des Dienstes begangene Disziplinarfehler:
höchstens 1000 Franken.
Vollzug von Disziplinar­bussen

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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