E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Codice penale svizzero (CPS)

Art. 187 CPS dal 2021

Art. 187 Codice penale svizzero (CPS) drucken

Art. 187

1 Il divieto d’uscita comporta il divieto di uscire dal settore designato dal comandante, fatti salvi motivi di servizio. È vietato l’accesso a mense o locali analoghi. La segregazione o il trasferimento in un locale per gli arresti non sono ammessi.

2 Il divieto d’uscita può essere pronunciato ed eseguito unicamente durante il servizio militare con soldo o durante il servizio di promovimento della pace.

3 La durata minima del divieto d’uscita è di tre giorni, quella massima di quindici. Il divieto d’uscita non concerne il congedo generale. L’esecuzione ha inizio quando passa in giudicato la decisione disciplinare.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 187 Codice penale svizzero (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220187Versuchte sexuelle Handlungen mit KindernSchuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Richt; Rufung; Berufung; Handlung; Vorinstanz; Prot; Handlungen; Verteidigung; Sinne; Profil; Recht; Urteil; Sexuellen; Freiheitsstrafe; Amtlich; Habe; Amtliche; Kantons; Kinder; Tätigkeitsverbot; Dispositiv; Vollzug; Versuch; Wäre; Staatsanwaltschaft; Erwägungen; Bedingte
ZHSB210359Mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern etc.Schuldig; Digte; Privatklägerin; Beschuldigte; Schuldigten; Beschuldigten; Handlung; Sexuellen; Urteil; Handlungen; Berufung; Nötigung; Vorinstanz; Versuchte; Aussage; Verfahren; Penetration; Sinne; Verteidigung; Freiheit; Hinweis; Vorfall; Asservat-Nr; Freiheitsstrafe; Recht; Kinder; Klage; Aussagen; Mehrfache
Dieser Artikel erzielt 84 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2005/37UrteilVolksschule, Art. 61 Abs. 1 VSG (sGS 213.1). Der Ausschluss der Wahlfähigkeit durch Vermerk im Lehrdiplom ist zulässig, wenn die Lehrperson kinderpornographisches Bildmaterial besessen hat und deshalb strafrechtlich zur Verantwortung gezogen worden ist. Eltern und Kinder haben Anspruch darauf, dass der Unterricht von Lehrpersonen erteilt wird, die in dieser Hinsicht charakterfest und verantwortungsbewusst sind (Verwaltungsgericht, B 2005/37). Beschwerde; Kinder; Beschwerdeführer; Vorinstanz; Kinderpornographie; Entscheid; Wahlfähigkeit; Recht; Ausschluss; Interesse; Pornographisch; Lehrperson; Schüler; Pornographische; Bescheid; Kindern; Verhältnis; Sachverhalt; Hinweis; Angefochtene; Schülerinnen; Kinderpornographische; Verwaltungsgericht; Verhalten; Verfahren; Lehrpersonen; Ahmen;Lehrer
SGB 2005/40UrteilVolksschule, Art. 61 Abs. 1 VSG (sGS 213.1). Der Ausschluss der Wahlfähigkeit durch Vermerk im Lehrdiplom ist zulässig, wenn eine Lehrperson Kinderpornographie konsumiert und mit Kindern und Jugendlichen wiederholt distanzlos umgegangen ist (Verwaltungsgericht, B 2005/40). Kinder; Beschwerde; Beschwerdeführer; Jugendliche; Jugendlichen; Kindern; Pornographisch; Kinderpornographie; Lehrperson; Vorinstanz; Männlichen; Pornographische; Erziehung; Wahlfähigkeit; Entscheid; Schule; Erziehungs; Verhalten;Verfahren; Internet;Persönlichen; Vorbild; Gewalt; Ausschluss; Ermessen; Verhältnismässig; Gutachten
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 IV 57 (6B_567/2020)
Regeste
Art. 192 Abs. 1 StGB ; Ausnützung der Abhängigkeit eines Anstaltspfleglings durch einen Betreuer. Die Ausnützung findet auf der subjektiven Ebene bei der abhängigen Person statt, indem sie annimmt, sich dem Täter fügen zu müssen. Das faktische Einverständnis liegt in der Natur der Ausnützung eines Abhängigkeitsverhältnisses. Nur das freiverantwortliche, vom Abhängigkeitsverhältnis unbeeinflusste Einverständnis schliesst den Tatbestand aus (E. 3.5.3). Die Schwelle zur Bejahung des Tatbestandselements der Ausnützung ist auch bei einem in seiner Intelligenz eingeschränkten Opfer gleich anzusetzen (E. 3.5.5). Im vorliegenden Fall wurde die Ausnützung bejaht (E. 3.5.6).
Beschwerde; Abhängigkeit; Beschwerdegegner; Handlung; Sexuellen; Handlungen; Beschwerdegegnerin; Abhängigkeitsverhältnis; Urteil; Abhängig; Person; Täter; Ausnützung; Hinweis; Ausnützen; Opfer; Abhängige; Angenehm; Tatbestand; Näher; Entscheid; Hinweisen; Anstalt; Kontakt; Betreuer; Anstaltspflegling; Kantons; Entscheidung; Gallen; Annäherung
147 I 259 (6B_124/2021)
Regeste
Art. 6 Ziff. 1 EMRK ; Art. 5 Ziff. 4 EMRK ; Art. 64a i.V.m. Art. 64b StGB ; verwaltungsgerichtliches Verfahren zur bedingten Entlassung aus der Verwahrung, Beschleunigungsgebot. Art. 6 Ziff. 1 EMRK gewährleistet zahlreiche Rechte. In der Beschwerde ist klarzustellen, welcher Teilgehalt und inwiefern dieser durch die angefochtene Entscheidung konkret verletzt wurde (E. 1.3.2).
Urteil; Beschwerde; Gericht; Recht; Vorinstanz; Verfahren; Entscheid; Beschwerdeführer; Justiz; Anspruch; Freiheit; Verwahrung; Rechtliche; Verletzung; Bundesgericht; Gerichtliche; Kanton; Entlassung; Mündliche; Verwaltungsgericht; Verhandlung; Kantons; Reich; Bedingte; Freiheitsentzug; Wäre; Justizvollzug; Anhörung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
F-5575/2016EinreiseverbotBeschwerde; Beschwerdeführer; Einreiseverbot; Recht; Gericht; Recht; Sicherheit; Frist; Verfügung; Vorinstanz; Bundesverwaltungsgericht; Beschwerdeführers; Interesse; Schweiz; Familie; Einreiseverbots; Schwerwiegende; Gefahr; Urteil; Sexuell; Kanton; Kantons; Einreiseverbote; Fernhaltemassnahme; Vollzug; Schwerwiegenden; Kinder
E-3306/2017Asyl und WegweisungBeschwerde; Beschwerdeführerin; Mädchen; Handlung; Bundesverwaltungsgericht; Schweiz; Recht; Zeitung; Flüchtling; Sexuell; Wegweisung; Handlungen; Ugandische; Verfahren; Gericht; Uganda; Recht; Unwürdig; Botschaft; Sexuellen; Flüchtlings; Beschwerdeführerin; Polizei; Eingabe; Ugandischen; Verfügung; Verfahrens

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2021.241, RP.2021.81Beschwerde; Auslieferung; Recht; Filter; öffnen; Hinzufügen; Bundes; Beschwerdeführer; Entscheid; Entscheide; Verfahren; Rechtshilfe; Urteil; Beschwerdekammer; Urteile; Haftbefehl; Behörde; Staat; Verfahrens; Verfahren; BStGer; Tschechien; Bundesgericht; Auslieferungsersuchen; öffnen; Ausländische; Tschechischen; Schweiz; Ersucht; Behörden
CN.2021.11Berufung; Bundes; Urteil; Entscheid; Bundesstrafgericht; Berufungsführer; Bundesstrafgerichts; Verfahren; Entscheide; öffnen; BStGer; Kammer; Hinzufügen; Filter; Amtlich; Amtliche; Verfahrens; Rückzug; Rechtsanwalt; Nellen; Verteidigung; Stunden; Mehrfachen; Entschädigung; Verfahrenskosten; Berufungsverfahren; Rechtsmittel; Rechtskraft

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Trechsel, BertossaPraxiskommentar StGB2018
Trechsel, BertossaPraxiskommentar, 2. Auflage 2013
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz