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Strafgesetzbuch (StGB)

Art. 187 StGB vom 2023

Art. 187 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 187

1. Wer mit einem Kind unter 16 Jahren eine sexuelle Handlung vor­nimmt,

es zu einer solchen Handlung verleitet oder

es in eine sexuelle Handlung einbezieht,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

2. Die Handlung ist nicht strafbar, wenn der Altersunterschied zwi­schen den Beteiligten nicht mehr als drei Jahre beträgt.

3.231 Hat der Täter zur Zeit der Tat oder der ersten Tathandlung das 20. Altersjahr noch nicht zurückgelegt und liegen besondere Um­stände vor oder ist die verletzte Person mit ihm die Ehe oder eine eingetragene Partnerschaft eingegangen, so kann die zuständige Behörde von der Strafverfolgung, der Überweisung an das Gericht oder der Bestrafung absehen.

4. Handelte der Täter in der irrigen Vorstellung, das Kind sei min­de­s­tens 16 Jahre alt, hätte er jedoch bei pflichtgemässer Vorsicht den Irrtum vermeiden können, so ist die Strafe Frei­heitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

5. …232

6. …233

231 Fassung gemäss Ziff. I 1 des BG vom 13. Dez. 2013 über das Tätigkeits­verbot und das Kontakt- und Rayonverbot, in Kraft seit 1. Jan. 2015 (AS 2014 2055; BBl 2012 8819).

232 Aufgehoben durch Ziff. I des BG vom 21. März 1997, mit Wirkung seit 1. Sept. 1997 (AS 1997 1626; BBl 1996 IV 1318 1322).

233 Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 21. März 1997 (AS 1997 1626; BBl 1996 IV 1318 1322). Aufgehoben durch Ziff. I des BG vom 5. Okt. 2001 (Verjährung der Strafverfol-gung im allgemeinen und bei Sexualdelikten an Kindern), mit Wirkung seit 1. Okt. 2002 (AS 2002 2993; BBl 2000 2943).

Sexuelle Hand­lungen mit Abhängigen >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 187 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220187Versuchte sexuelle Handlungen mit KindernSchuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Richt; Rufung; Berufung; Handlung; Vorinstanz; Prot; Handlungen; Verteidigung; Sinne; Profil; Recht; Urteil; Sexuellen; Freiheitsstrafe; Amtlich; Habe; Amtliche; Kantons; Kinder; Tätigkeitsverbot; Dispositiv; Vollzug; Versuch; Wäre; Staatsanwaltschaft; Erwägungen; Bedingte
ZHSB210359Mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern etc.Schuldig; Digte; Privatklägerin; Beschuldigte; Schuldigten; Beschuldigten; Handlung; Sexuellen; Urteil; Handlungen; Berufung; Nötigung; Vorinstanz; Versuchte; Aussage; Verfahren; Penetration; Sinne; Verteidigung; Freiheit; Hinweis; Vorfall; Asservat-Nr; Freiheitsstrafe; Recht; Kinder; Klage; Aussagen; Mehrfache
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2005/37UrteilVolksschule, Art. 61 Abs. 1 VSG (sGS 213.1). Der Ausschluss der Wahlfähigkeit durch Vermerk im Lehrdiplom ist zulässig, wenn die Lehrperson kinderpornographisches Bildmaterial besessen hat und deshalb strafrechtlich zur Verantwortung gezogen worden ist. Eltern und Kinder haben Anspruch darauf, dass der Unterricht von Lehrpersonen erteilt wird, die in dieser Hinsicht charakterfest und verantwortungsbewusst sind (Verwaltungsgericht, B 2005/37). Beschwerde; Kinder; Beschwerdeführer; Vorinstanz; Kinderpornographie; Entscheid; Wahlfähigkeit; Recht; Ausschluss; Interesse; Pornographisch; Lehrperson; Schüler; Pornographische; Bescheid; Kindern; Verhältnis; Sachverhalt; Hinweis; Angefochtene; Schülerinnen; Kinderpornographische; Verwaltungsgericht; Verhalten; Verfahren; Lehrpersonen; Ahmen;Lehrer
SGB 2005/40UrteilVolksschule, Art. 61 Abs. 1 VSG (sGS 213.1). Der Ausschluss der Wahlfähigkeit durch Vermerk im Lehrdiplom ist zulässig, wenn eine Lehrperson Kinderpornographie konsumiert und mit Kindern und Jugendlichen wiederholt distanzlos umgegangen ist (Verwaltungsgericht, B 2005/40). Kinder; Beschwerde; Beschwerdeführer; Jugendliche; Jugendlichen; Kindern; Pornographisch; Kinderpornographie; Lehrperson; Vorinstanz; Männlichen; Pornographische; Erziehung; Wahlfähigkeit; Entscheid; Schule; Erziehungs; Verhalten;Verfahren; Internet;Persönlichen; Vorbild; Gewalt; Ausschluss; Ermessen; Verhältnismässig; Gutachten
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 IV 57 (6B_567/2020)
Regeste
Art. 192 Abs. 1 StGB ; Ausnützung der Abhängigkeit eines Anstaltspfleglings durch einen Betreuer. Die Ausnützung findet auf der subjektiven Ebene bei der abhängigen Person statt, indem sie annimmt, sich dem Täter fügen zu müssen. Das faktische Einverständnis liegt in der Natur der Ausnützung eines Abhängigkeitsverhältnisses. Nur das freiverantwortliche, vom Abhängigkeitsverhältnis unbeeinflusste Einverständnis schliesst den Tatbestand aus (E. 3.5.3). Die Schwelle zur Bejahung des Tatbestandselements der Ausnützung ist auch bei einem in seiner Intelligenz eingeschränkten Opfer gleich anzusetzen (E. 3.5.5). Im vorliegenden Fall wurde die Ausnützung bejaht (E. 3.5.6).
Beschwerde; Abhängigkeit; Beschwerdegegner; Handlung; Sexuellen; Handlungen; Beschwerdegegnerin; Abhängigkeitsverhältnis; Urteil; Abhängig; Person; Täter; Ausnützung; Hinweis; Ausnützen; Opfer; Abhängige; Angenehm; Tatbestand; Näher; Entscheid; Hinweisen; Anstalt; Kontakt; Betreuer; Anstaltspflegling; Kantons; Entscheidung; Gallen; Annäherung
147 I 259 (6B_124/2021)
Regeste
Art. 6 Ziff. 1 EMRK ; Art. 5 Ziff. 4 EMRK ; Art. 64a i.V.m. Art. 64b StGB ; verwaltungsgerichtliches Verfahren zur bedingten Entlassung aus der Verwahrung, Beschleunigungsgebot. Art. 6 Ziff. 1 EMRK gewährleistet zahlreiche Rechte. In der Beschwerde ist klarzustellen, welcher Teilgehalt und inwiefern dieser durch die angefochtene Entscheidung konkret verletzt wurde (E. 1.3.2).
Urteil; Beschwerde; Gericht; Recht; Vorinstanz; Verfahren; Entscheid; Beschwerdeführer; Justiz; Anspruch; Freiheit; Verwahrung; Rechtliche; Verletzung; Bundesgericht; Gerichtliche; Kanton; Entlassung; Mündliche; Verwaltungsgericht; Verhandlung; Kantons; Reich; Bedingte; Freiheitsentzug; Wäre; Justizvollzug; Anhörung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
F-5575/2016EinreiseverbotBeschwerde; Beschwerdeführer; Einreiseverbot; Recht; Gericht; Recht; Sicherheit; Frist; Verfügung; Vorinstanz; Bundesverwaltungsgericht; Beschwerdeführers; Interesse; Schweiz; Familie; Einreiseverbots; Schwerwiegende; Gefahr; Urteil; Sexuell; Kanton; Kantons; Einreiseverbote; Fernhaltemassnahme; Vollzug; Schwerwiegenden; Kinder
E-3306/2017Asyl und WegweisungBeschwerde; Beschwerdeführerin; Mädchen; Handlung; Bundesverwaltungsgericht; Schweiz; Recht; Zeitung; Flüchtling; Sexuell; Wegweisung; Handlungen; Ugandische; Verfahren; Gericht; Uganda; Recht; Unwürdig; Botschaft; Sexuellen; Flüchtlings; Beschwerdeführerin; Polizei; Eingabe; Ugandischen; Verfügung; Verfahrens

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2021.241, RP.2021.81Beschwerde; Auslieferung; Recht; Filter; öffnen; Hinzufügen; Bundes; Beschwerdeführer; Entscheid; Entscheide; Verfahren; Rechtshilfe; Urteil; Beschwerdekammer; Urteile; Haftbefehl; Behörde; Staat; Verfahrens; Verfahren; BStGer; Tschechien; Bundesgericht; Auslieferungsersuchen; öffnen; Ausländische; Tschechischen; Schweiz; Ersucht; Behörden
CN.2021.11Berufung; Bundes; Urteil; Entscheid; Bundesstrafgericht; Berufungsführer; Bundesstrafgerichts; Verfahren; Entscheide; öffnen; BStGer; Kammer; Hinzufügen; Filter; Amtlich; Amtliche; Verfahrens; Rückzug; Rechtsanwalt; Nellen; Verteidigung; Stunden; Mehrfachen; Entschädigung; Verfahrenskosten; Berufungsverfahren; Rechtsmittel; Rechtskraft

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Trechsel, BertossaPraxiskommentar StGB2018
Trechsel, BertossaPraxiskommentar, 2. Auflage 2013
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