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Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (LEF)

Art. 187 LEF dal 2020

Art. 187 Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (LEF) drucken

Art. 187

D. Azione di ripetizione

Chi per omessa opposizione o pel rigetto di questa ha pagato l’indebito può ripeterlo a’ termini dell’articolo 86.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 187 Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRSKG-06-69Wechselbetreibung (Rechtsvorschlag)Beschwerde; Beschwerdeführer; Schrift; SchKG; Wechsels; Treibung; Recht; Terschrift; Rechtsvorschlag; Unterschrift; Schung; Gegner; Fälschung; Beschwerdegegner; Einrede; Sammenarbeit; Schäft; Chuldner; Zusammenarbeit; Kanton; Wechselbetreibung; Kantonsgericht; Einreden; Verfahren; Partei; Schuss; Forderung
GRSKG-06-56Wechselbetreibung (Rechtsvorschlag)Recht; Beschwerde; SchKG; Vorschlag; Rechtsvorschlag; Entscheid; Führerin; Schrift; Wechselbetreibung; Ralvollmacht; Kantonsgericht; Zahlung; Generalvollmacht; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegner; Glaubhaft; Kantonsgerichtsausschuss; Gericht; Verfahren; Moesa; Urkunde; Bewilligen; Vertreten; Bungsamt; Beantragt; Bezirksgerichtspräsidium; Urkunden; Graubünden; Liegenden
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