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Code de procédure civile (CPC)

Art. 187 CPC de 2023

Art. 187 Code de procédure civile (CPC) drucken

Art. 187

Rapport de l’expert

1 Le tribunal peut ordonner que le rapport de l’expert soit déposé par écrit ou présenté oralement. L’expert peut en outre être cité à l’audience pour commenter son rapport écrit.

2 Le rapport de l’expert présenté oralement est consigné au procès-verbal; l’art. 176 est applicable par analogie.

3 Lorsque plusieurs experts sont mandatés, chacun fournit un rapport sé­paré à moins que le tribunal n’en décide autrement.

4 Le tribunal donne aux parties l’occasion de demander des explications ou de poser des questions complémentaires.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 187 Code de procédure civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB210048ForderungAnlage; Vorinstanz; Gutachten; Beweis; Berufung; Ergänzung; Gutachter; Läge; Partei; Anlagen; Herstellungskosten; Rungen; Ergänzungs; Parteien; Beklagten; Kapazität; Sachverständige; AaO; Behauptung; Klägers; Rückweisung; Gutachtens; Lernkurve; Anlage; Recht; Technische; -Anlage; Digen; Gericht; Gungen
ZHPS220024Mitteilung der betreibungsamtlichen Schätzung des Grundstücks vom 4. Mai 2020 / Gesuch um neue Schätzung durch einen Sachverständigen
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2017/249Entscheid Schulrecht, Sonderbeschulung, Art. 36 VSG.Nicht bestritten ist, dass bei F. besonderer Bildungsbedarf besteht. Die Eltern sind jedoch der Auffassung, dem könne auch mit der Zuweisung in einer Regelklasse begegnet werden, während die Behörden den Besuch einer Sonderschule für notwendig erachten. Der SPD fasste in seinem letzten – von insgesamt Lasse; Kinder; Entwicklung; Beschwerde; Bericht; Regel; Bildung; Gutachten; Kanton; Lehrperson; Rekurs; Ermessen; Verwaltungsgericht; Eltern; Lehrpersonen; Schule; Behinderung; Massnahme; Kindes; Vorinstanz; Gallen; Sonderschulung; Abklärung; Ergebnis; Behörde; Logisch; Antrag; Sonderschule; Regelklasse; Schüler
SGB 2016/7Entscheid Schulrecht, Besuch einer Sonderschule (Art. 35 VSG, sGS 213.1). Es liegt im Ermessen des Schulrates, wie eine sonderpädagogische Massnahme konkret ausgestaltet werden soll. Die vorgängige, gesetzlich vorgeschriebene schulpsychologische Abklärung soll die Frage erhellen, welche Beschulungsform bzw. Art der Institution und Unterbringung den Bedürfnissen des Kindes am besten gerecht wird. Kommt ein privater Gutachter zu einem abweichenden Schluss, muss der Schulrat prüfen, ob die Auffassungen und Schlussfolgerungen des Schulpsychologischen Dienstes derart erschüttert werden, dass davon abzuweichen ist. Dies wurde im vorliegenden Fall zu Recht verneint. Den Vorinstanzen ist kein Ermessensfehler vorzuwerfen, wenn sie den Beschwerdeführer, der trotz der eingeleiteten umfassenden Massnahmen in der Regelschule nur geringe Lernfortschritte erzielte, einer heilpädagogischen Schule zuwiesen (Verwaltungsgericht, B 2016/7). Entscheid vom 28. Juni 2016 Beschwerde; Beschwerdeführer; Kinder; Entwicklung; Regel; Vi-act; Eltern; Ermessen; Bericht; Massnahme; Schule; Logisch; Vorinstanz; Fähigkeiten; Entwicklungs; Schüler; Gutachten; Erziehungs; Beweis; Schulrat; Kanton; Kognitive; Besuchen; Entscheid; Rekurs; Kindergarten; Anspruch; Sonderschulung; Kindes; Massnahmen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
140 III 24 (4A_336/2013)Art. 158 Abs. 1 lit. b 2. Satzteil ZPO; vorsorgliche Beweisführung zwecks Abklärung der Prozessaussichten. Liegt bereits ein beweistaugliches Gutachten aus einem anderen Verfahren vor, besteht kein schutzwürdiges Interesse an der vorsorglichen Einholung eines weiteren Gutachtens (E. 3.3.1); Grundsätze der vorsorglichen Einholung von polydisziplinären Gutachten (E. 3.3.4). Gutachten; Beweis; Beschwerde; Vorinstanz; Beschwerdeführerin; Vorsorgliche; Gerichtlich; Tauglich; Gutachtens; Vorsorglichen; Gericht; Unfälle; Verfahren; Interesse; Medizinische; Gerichtlichen; Entscheid; Recht; Schutzwürdiges; Unfall; MEDAS-Gutachten; Taugliches; Erlitt; Dauerfolgen; Erlittenen; Beschwerdegegnerin; Gesuch; Beweisführung; Gerichtsgutachten; Abklärung
139 III 33 (4D_66/2012)Kostenverteilung bei vorsorglicher Beweisführung (Art. 107 Abs. 1 lit. f und Art. 158 ZPO). Kostenverteilung bei einer vorsorglichen Beweisführung in einem eigenständigen Verfahren, wenn die Gesuchsgegnerin Ergänzungsfragen stellt (E. 2-5).
Beschwerde; Beweisführung; Vorsorgliche; Partei; Gesuch; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegnerin; Vorsorglichen; Vorinstanz; Gericht; Hauptprozess; Entscheid; Verfahren; Parteien; Prozesskosten; Gesuchsgegnerin; Ergänzungsfragen; Gutachten; Angefochtenen; Zivilprozessordnung; Drittel; Gutachter; Umstände; Fragen; Regel; Recht; Gutachtens; Klage; über
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