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Codice di procedura civile (CPC)

Art. 186 CPC dal 2022

Art. 186 Codice di procedura civile (CPC) drucken

Art. 186

Accertamenti del perito

1 Il perito può, con l’accordo del giudice, eseguire propri accertamenti. Essi devono essere specificati nella perizia.

2 Ad istanza di parte o d’ufficio, il giudice può ordinare che gli accertamenti del perito siano rieseguiti secondo la procedura per l’assunzione delle prove.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 186 Codice di procedura civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLC210022EhescheidungRecht; Auskunft; Auskunfts; Gesellschaften; Ttmm; Klägers; Beklagten; Unterhalt; Rechtlich; Unterhalts; Edition; Berufung; Gesellschaften; Rechtsbegehren; Auskunftsbegehren; Offenlegung; Sämtlicher; Entscheid; Ansprüche; Relevant; Rechtsschutzinteresse; Vorderrichter; Dispositiv; Vermögens; Güter; Informationen; Güterrechtlich; Kreditkarten; Konto; Dispositivziffer
ZHLF210082Vorsorgliche MassnahmenBerufung; Berufungsklägerin; Klagt; Klagte; Vorinstanz; Berufungsbeklagte; Interesse; Beweis; Schutzwürdige; Gesuch; Gutachten; Entscheid; Prozessvoraussetzung; Vorsorgliche; Recht; Aufl; Gutachter; Schutzwürdigen; Beweisführung; Vorliegende; Facharzt; Prof; Berufungsbeklagten; Gericht; Akten; Partei; Verfügung; Angefochtene; Streitwert; Stellung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2013/251Entscheid Disziplinarverfahren, Verwarnung; Art. 43 Abs. 1 lit. a MedBG; Art. 12 und 13 VRP.Die Mitwirkungsrechte im Beweisverfahren werden verletzt, wenn der Sachverständige seine Schlussfolgerungen auf telefonische Befragungen des Patienten und des nachbehandelnden Zahnarztes stützt, an denen sich die Person, gegen die sich das Disziplinarverfahren richtet, nicht beteiligen konnte und deren Inhalt nicht bekannt ist (Verwaltungsgericht, Beschwerde; Beschwerdeführer; Sachverständige; Vorinstanz; Beurteilung; Beruf; Berufs; Behandlung; Sachverständigen; Beschwerdeführers; Stellung; Zahnärztliche; Zahnarzt; Beweis; Gesundheitsdepartement; Arbeit; Klinik; Recht; Verfahren; Handelnd; Patient; Partei; Entscheid; Akten; Umstände; Behandelnde; Röntgenbilder; Abklärung; Abklärungen; Verfügung
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Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
MüllerKommentar, 62201
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