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Civil Procedure Code (CPC)

Art. 186CPC from 2022

Art. 186 Civil Procedure Code (CPC) drucken

Art. 186

Enquiries by the expert

1 With the authorisation of the court, the expert may carry out his or her own enquiries. He or she must disclose the results of the enquiries in the opinion.

2 At the request of a party or ex officio, the court may order that the expert's enquiries be carried out again in accordance with the rules on taking evidence.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 186 Civil Procedure Code (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLC210022EhescheidungRecht; Auskunft; Auskunfts; Gesellschaften; Ttmm; Klägers; Beklagten; Unterhalt; Rechtlich; Unterhalts; Edition; Berufung; Gesellschaften; Rechtsbegehren; Auskunftsbegehren; Offenlegung; Sämtlicher; Entscheid; Ansprüche; Relevant; Rechtsschutzinteresse; Vorderrichter; Dispositiv; Vermögens; Güter; Informationen; Güterrechtlich; Kreditkarten; Konto; Dispositivziffer
ZHLF210082Vorsorgliche MassnahmenBerufung; Berufungsklägerin; Klagt; Klagte; Vorinstanz; Berufungsbeklagte; Interesse; Beweis; Schutzwürdige; Gesuch; Gutachten; Entscheid; Prozessvoraussetzung; Vorsorgliche; Recht; Aufl; Gutachter; Schutzwürdigen; Beweisführung; Vorliegende; Facharzt; Prof; Berufungsbeklagten; Gericht; Akten; Partei; Verfügung; Angefochtene; Streitwert; Stellung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2013/251Entscheid Disziplinarverfahren, Verwarnung; Art. 43 Abs. 1 lit. a MedBG; Art. 12 und 13 VRP.Die Mitwirkungsrechte im Beweisverfahren werden verletzt, wenn der Sachverständige seine Schlussfolgerungen auf telefonische Befragungen des Patienten und des nachbehandelnden Zahnarztes stützt, an denen sich die Person, gegen die sich das Disziplinarverfahren richtet, nicht beteiligen konnte und deren Inhalt nicht bekannt ist (Verwaltungsgericht, Beschwerde; Beschwerdeführer; Sachverständige; Vorinstanz; Beurteilung; Beruf; Berufs; Behandlung; Sachverständigen; Beschwerdeführers; Stellung; Zahnärztliche; Zahnarzt; Beweis; Gesundheitsdepartement; Arbeit; Klinik; Recht; Verfahren; Handelnd; Patient; Partei; Entscheid; Akten; Umstände; Behandelnde; Röntgenbilder; Abklärung; Abklärungen; Verfügung
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Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
MüllerKommentar, 62201
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