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Swiss Criminal Code (SCC)

Art. 186SCC from 2020

Art. 186 Swiss Criminal Code (SCC) drucken

Art. 186 Unlawful entry

Unlawful entry

Any person who, against the will of the lawful occupants enters a building, an apartment, a self-contained room within a building, an enclosed area, courtyard or garden forming a direct part of a building, or a clearly demarcated workplace or, despite requests from the lawful occupants to leave, remains in such a location, is liable on complaint to a custodial sentence not exceeding three years or to a monetary penalty.



Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 186 Swiss Criminal Code (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB200437Versuchte schwere Körperverletzung etc.Schuldig; Beschuldigte; Massnahme; Beschuldigten; Behandlung; Ambulant; Ambulante; Stationär; Stationäre; Freiheit; Gutachten; Sinne; Privatkläger; Gericht; Urteil; Freiheitsstrafe; Recht; Berufung; Schwere; Amtlich; Ambulanten; Kokain; Anordnung; Amtliche; Delikt; Erscheint; Verteidigung; Anzuordnen; Therapeutische; Gutachter
ZHSB220524Versuchter Diebstahl etc.Berufung; Berufungskläger; Dossier; Fähig; Massnahme; Higkeit; Recht; Urteil; Amtlich; Amtliche; Schuld; Staat; Sinne; Verteidigung; Berufungsklägers; Staatsanwaltschaft; Stationäre; Gutachterin; Therapie; Schuldig; Gutachten; Beschuldigte; Psychisch; Behandlung; Verfügung; Störung; Gungen; Psychische; Antrag; Schuldfähigkeit
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2020.00451Erforderlichkeit der Ausschaffungshaft; Prüfung milderer Massnahmen. Beschwerde; Beschwerdeführer; Ausschaffung; Ausschaffungshaft; Beschwerdeführers; November; Welche; Verhältnis; Verhältnismässigkeit; Mildere; Unentgeltliche; Werden; Vorinstanz; Massnahme; Beschwerdegegnerin; Wegweisungsvollzug; Freiheit; Freiheitsstrafe; Zürich; Verfahren; Jahren; Mittel; Eingrenzung; Stellt; Verbindung; öffentliche; Massnahmen; Einzelrichter; Gesuch; Begründung
SGIV 2016/145Entscheid Art. 13 BV und Art. 8 EMRK. Unzureichende gesetzliche Grundlage für heimliche und zielgerichtete Überwachungsmassnahmen durch die IV-Stelle. Die gesetzwidrig beschafften Daten sind aus den Akten zu entfernen. Rückweisung zur neuerlichen psychiatrischen Begutachtung. Der mit der fachpsychiatrischen Begutachtung zu beauftragenden Person ist ausschliesslich eine gesetzeskonform zustande gekommene Voraktenlage zu unterbreiten (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 6. Dezember 2016, IV 2016/145). Teilweise aufgehoben durch Urteil des Bundesgerichts 8C_69/2017. Beschwerde; IV-act; Beschwerdeführer; Heimlich; Person; Heimliche; Überwachung; Observation; Recht; Beschwerdegegnerin; Daten; Bundes; Heimlichen; Grundlage; Eingliederung; MÜLLER; Hinweis; Eingliederungsmassnahmen; Beschwerdeführers; Gesetzliche; Personen; Anspruch; GÄCHTER; Rente; MÜLLER; Verhalten; Verfügung; IV-Stelle; Schutz; Depressiv
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
131 IV 83Widerhandlung gegen das Ergänzungsleistungsgesetz (Art. 16 Abs. 1 ELG und Art. 24 ELV); Verjährung (Art. 71 StGB). Der Tatbestand des Art. 16 Abs. 1 ELG ist kein Dauerdelikt (E. 2.1). Die Meldepflicht gemäss Art. 24 ELV begründet keine Garantenpflicht (E. 2.1.3). Die Rechtsfigur der verjährungsrechtlichen Einheit wird aufgegeben (E. 2.4). Fallkonstellationen, in denen mehrere Tathandlungen nach wie vor verjährungsrechtlich eine Einheit bilden (E. 2.4.5). Recht; Verjährung; Ergänzungsleistung; Rechtlich; Beschwerde; Recht; Einheit; Urteil; Verjährungsrechtlich; Ergänzungsleistungen; Beschwerdeführerin; Tatbestand; Verjährungsrechtliche; Tatbestand; Verhalten; Leistung; Dauerdelikt; Handlungseinheit; Zustand; Kanton; Verhältnis; Handlungen; Behörde; Rechtsprechung; Hinweis; Thurgau; Verhältnisse; Rechtswidrige; Kantons; Verjährungsrechtlichen
129 IV 262Art. 181 StGB; Nötigung durch "stalking" (zwanghafte Verfolgung einer Person). Stellt der Täter dem Opfer vielfach und über längere Dauer nach, ist mit der Zeit jede einzelne Belästigung geeignet, die Handlungsfreiheit des Opfers einzuschränken (E. 2.3-2.5). Widerrechtlichkeit der Einschränkung der Handlungsfreiheit (E. 2.6) sowie vollendete Nötigung (E. 2.7) vorliegend bejaht. Beschwerde; Beschwerdeführer; Institut; Nötigung; Handlung; Instituts; Recht; Vorinstanz; Handlungsfreiheit; Beschwerdegegner; Parkplatz; Handlungen; Recht; Drohung; Verhalten; Beschwerdeführers; Stalking; Beschränkung; Areal; Mehrfache; Tatbestand; Anklage; Opfer; Gelände; Willen; Gesamtheit; Instituts; Lästig; Gewalt; Person

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Günter Stratenwerth, Wolfgang Wohlers Handkommentar, 3.A.2013
Stefan TrechselKommentar, 2. Auflage, Zürich1997
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