Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)
Der Art. 186 SchKG wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2021 nicht aufgenommen.
Art. 186 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
GR | KSK-10-105 | Konkurseröffnung | Konkurs; Beschwerde; Vorladung; Zugestellt; Schuldner; Schuldnerin; Maloja; Bezirksgericht; Zustellung; Kantons; Konkursentscheid; SchKG; Konkurseröffnung; Bezirksgerichtspräsidium; Verfahren; Schriebener; Postsendung; Gilt; Graubünden; Kantonsgericht; Schuldbetreibung; Entscheid; Gesuch; Bundesgericht; Zugestellte; Vorinstanz; Konkursandrohung; Stellte |
GR | SKG-06-69 | Wechselbetreibung (Rechtsvorschlag) | Beschwerde; Beschwerdeführer; Schrift; SchKG; Wechsels; Treibung; Recht; Terschrift; Rechtsvorschlag; Unterschrift; Schung; Gegner; Fälschung; Beschwerdegegner; Einrede; Sammenarbeit; Schäft; Chuldner; Zusammenarbeit; Kanton; Wechselbetreibung; Kantonsgericht; Einreden; Verfahren; Partei; Schuss; Forderung |