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Strafgesetzbuch (StGB)

Art. 185 StGB vom 2023

Art. 185 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 185

226

1. Wer jemanden der Freiheit beraubt, entführt oder sich seiner sonst wie bemächtigt, um einen Dritten zu einer Handlung, Unter­las­sung oder Duldung zu nötigen,

wer die von einem anderen auf diese Weise geschaffene Lage aus­nützt, um einen Dritten zu nötigen,

wird mit Frei­heitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

2. Die Strafe ist Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren, wenn der Täter droht, das Opfer zu töten, körperlich schwer zu verletzen oder grau­sam zu behandeln.

3. In besonders schweren Fällen, namentlich wenn die Tat viele Men­schen betrifft, kann der Täter mit lebenslänglicher Freiheitsstrafe bestraft werden.

4.227 Tritt der Täter von der Nötigung zurück und lässt er das Opfer frei, so kann er milder bestraft werden (Art. 48a).

5. Strafbar ist auch, wer die Tat im Ausland begeht, wenn er in der Schweiz verhaftet und nicht ausgeliefert wird. Artikel 7 Absätze 4 und 5 sind anwendbar.228

226 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 9. Okt. 1981, in Kraft seit 1. Okt. 1982 (AS 1982 1530; BBl 1980 I 1241).

227 Fassung gemäss Ziff. II 2 des BG vom 13. Dez. 2002, in Kraft seit 1. Jan. 2007 (AS 2006 3459; BBl 1999 1979).

228 Fassung des zweiten Satzes gemäss Ziff. II 2 des BG vom 13. Dez. 2002, in Kraft seit 1. Jan. 2007 (AS 2006 3459; BBl 1999 1979).

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Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 185 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB140363Qualifizierte Geiselnahme etc. Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Urteil; Geisel; Vorinstanz; Geiselnahme; Recht; Polizei; Freiheit; Staatsanwaltschaft; Recht; Verteidigung; Freiheitsstrafe; Privatkläger; Berufung; Körper; Ausgrenzung; Busse; Körperverletzung; Vorinstanzliche; Beamte; Ziffer; Dispositiv; Widerhandlung; Aussage; Aussagen
LU21 03 136Art. 140 und 185 StGB. Zwischen Raub nach Art. 140 StGB und Geiselnahme nach Art. 185 StGB besteht Idealkonkurrenz, wenn die Bedrohung der Geisel bezweckt, den Schalterbeamten zum Öffnen des vom Schalter getrennten Kassenraumes zu verhalten .Geisel; Geiselnahme; Raubes; Tatbestand; Schalter; Kassenraum; Angriff; Angeklagte; Raubtatbestand; Freiheit; Auffassung; Gewahrsam; Bundesgericht; Unrechtsgehalt; Bankangestellte; Rechtsgüter; Stratenwerth; Delnon; Rüdy; Schweizerisches; Schalterraum; Tatbestände; Riedo; Gewalt; Recht; Obergericht; Idealkonkurrenz

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2016.114 (AG.2017.659)versuchter Raub, mehrfache Geiselnahme und unberechtigtes Verwenden eines (Motor-) FahrradesSchuldig; Beschuldigte; Gericht; Urteil; Beschuldigten; Täter; Recht; Über; Freiheitsstrafe; Berufung; Geiselnahme; Aufgr; Recht; Überfall; Staatsanwalt; Akten; Staatsanwaltschaft; Verteidigung; Anschlussberufung; Gerichts; Appellationsgericht; Gericht; Basel; Aussage; Erstinstanzlich; Tragebeutel; Mehrfache; Täters; Körpergrösse
AGAGVE 2009 25AGVE - Archiv 2009 Straf-undMassnahmenvollzug 107 [...] 25 Bedingte Entlassung aus dem Strafvollzug Die bedingte Entlassung...Schwerde; Führer; Lassung; Dingt; Entlassung; Dingte; Recht; Beschwerdeführer; Bedingte; Vollzug; Urteil; Gutachten; Verfügung; Dingten; Bewährung; Vollzug; Gnose; Führers; Bedingten; Verhalten; Vollzugs; Urteilung; Künftige; Schwerdeführers; Freiheit; Verwaltungsgericht; Fortmassnahmen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
132 IV 102Art. 68 Ziff. 2 StGB; Strafzumessung bei retrospektiver Realkonkurrenz. Die Annahme einer hypothetischen lebenslänglichen Gesamtstrafe setzt voraus, dass entweder die Grundstrafe oder die Zusatzstrafe auf lebenslängliches Zuchthaus lauten (E. 9.2.3).
Zusatz; Zusatzstrafe; Lebenslänglich; Zuchthaus; Lebenslängliche; Grund; Gesamtstrafe; Vorinstanz; Grundstrafe; Urteil; Hypothetische; Zeitige; Täter; Freiheitsstrafe; Beurteilt; Recht; Beschwerde; Schärfung; Richter; Begangen; Beschwerdeführer; Italien; Taten; Hypothetischen; Lebenslängliches; Bedroht; Mordtat; Italienischen; Verurteilt
131 IV 83Widerhandlung gegen das Ergänzungsleistungsgesetz (Art. 16 Abs. 1 ELG und Art. 24 ELV); Verjährung (Art. 71 StGB). Der Tatbestand des Art. 16 Abs. 1 ELG ist kein Dauerdelikt (E. 2.1). Die Meldepflicht gemäss Art. 24 ELV begründet keine Garantenpflicht (E. 2.1.3). Die Rechtsfigur der verjährungsrechtlichen Einheit wird aufgegeben (E. 2.4). Fallkonstellationen, in denen mehrere Tathandlungen nach wie vor verjährungsrechtlich eine Einheit bilden (E. 2.4.5). Recht; Verjährung; Ergänzungsleistung; Rechtlich; Beschwerde; Recht; Einheit; Urteil; Verjährungsrechtlich; Ergänzungsleistungen; Beschwerdeführerin; Tatbestand; Verjährungsrechtliche; Tatbestand; Verhalten; Leistung; Dauerdelikt; Handlungseinheit; Zustand; Kanton; Verhältnis; Handlungen; Behörde; Rechtsprechung; Hinweis; Thurgau; Verhältnisse; Rechtswidrige; Kantons; Verjährungsrechtlichen

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
D-1105/2017Aufhebung vorläufige Aufnahme (Asyl)Beschwerde; Beschwerdeführer; Damaskus; Syrien; Syrische; Situation; Wegweisung; Urteil; Bundesverwaltungsgericht; Syrischen; Person; Recht; Verfügung; Rückkehr; Auszugehen; Hende; Vollzug; Wegweisungsvollzug; Gewalt; Behörden; Schweiz; Vollzug; Behandlung; Auszugehen; Militär; Syria; Erachte
D-6111/2015Aufhebung vorläufige Aufnahme (Asyl)Beschwerde; Beschwerdeführer; Wegweisung; Syrien; Schweiz; Urteil; Freiheit; Vollzug; Bundesverwaltungsgericht; Verfügung; Freiheitsstrafe; Wegweisungsvollzug; Sachverhalt; Situation; Interesse; Aufhebung; Hende; Beschwerdeführers; Wegweisungsvollzugs; Rechtlich; Zumutbar; Längerfristig; Mehrfachen; Rechtliche; Vorinstanz; Verletzung; Verhalten; Gewalt

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BP.2012.39Einziehungsbeschlagnahme (Art. 263 Abs. 1 lit. d StPO). Bestellung einer amtlichen Verteidigung (Art. 132 Abs. 1 lit. a und b StPO i.V.m. Art. 133 StPO). Beschwerde; Zahlung; Beschwerdeführer; Zahlungen; Recht; Recht; Verjährung; Verteidigung; Limited; Konto; Beschlagnahmt; Beschlag; Verfahren; Gelder; Vermögenswerte; Ziffer; Beschlagnahme; Bundesgericht; Wiesen; Handlung; Amtlich; Ersatzforderung; Verfahren; Entscheid; Amtliche; Zusammenhang; AStGB
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