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Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)

Der Art. 185 SchKG wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2021 nicht aufgenommen.

Art. 185 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRSKG-06-69Wechselbetreibung (Rechtsvorschlag)Beschwerde; Beschwerdeführer; Schrift; SchKG; Wechsels; Treibung; Recht; Terschrift; Rechtsvorschlag; Unterschrift; Schung; Gegner; Fälschung; Beschwerdegegner; Einrede; Sammenarbeit; Schäft; Chuldner; Zusammenarbeit; Kanton; Wechselbetreibung; Kantonsgericht; Einreden; Verfahren; Partei; Schuss; Forderung
GRSKG-06-56Wechselbetreibung (Rechtsvorschlag)Recht; Beschwerde; SchKG; Vorschlag; Rechtsvorschlag; Entscheid; Führerin; Schrift; Wechselbetreibung; Ralvollmacht; Kantonsgericht; Zahlung; Generalvollmacht; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegner; Glaubhaft; Kantonsgerichtsausschuss; Gericht; Verfahren; Moesa; Urkunde; Bewilligen; Vertreten; Bungsamt; Beantragt; Bezirksgerichtspräsidium; Urkunden; Graubünden; Liegenden
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