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Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV)

Art. 185 BV vom 2020

Art. 185 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) drucken

Art. 185 Äussere und innere Sicherheit

1 Der Bundesrat trifft Massnahmen zur Wahrung der äusseren Sicherheit, der Unabhängigkeit und der Neutralität der Schweiz.

2 Er trifft Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit.

3 Er kann, unmittelbar gestützt auf diesen Artikel, Verordnungen und Verfügungen erlassen, um eingetretenen oder unmittelbar drohenden schweren Störungen der öffentlichen Ordnung oder der inneren oder äusseren Sicherheit zu begegnen. Solche Verordnungen sind zu befristen.

4 In dringlichen Fällen kann er Truppen aufbieten. Bietet er mehr als 4000 Angehörige der Armee für den Aktivdienst auf oder dauert dieser Einsatz voraussichtlich länger als drei Wochen, so ist unverzüglich die Bundesversammlung einzuberufen.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 185 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220066Widerhandlung gegen die COVID-19 Verordnung 2Schuldig; Beschuldigte; Vorinstanz; Beschuldigten; Urteil; Verordnung; Berufung; COVID; COVID-; Recht; -Verordnung; Restaurant; Lokal; Geldstrafe; Vorinstanzliche; Verteidigung; Verfahren; Probezeit; Fragliche; Staatsanwalt; Festgesetzt; Entscheid; Argument; Gäste; Berufungsverfahren; Widerhandlung; Staatsanwaltschaft; Fraglichen; Zutreffend; Übrigen
BESK 2021 516Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 V 423 (9C_132/2021)
Regeste
 a Art. 1 Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall; Art. 1 EOG i.V.m. Art. 58 Abs. 1 ATSG und Art. 24 Abs. 1 EOG (e contrario). Im Gegensatz zur Zuständigkeit bei Beschwerden gegen Verfügungen und Einspracheentscheide kantonaler Ausgleichskassen (Urteil 9C_738/2020 vom 7. Juni 2021 E. 3) ist bei Entscheiden von Verbandsausgleichskassen betreffend den Corona-Erwerbsersatz das kantonale Versicherungsgericht am Wohnsitz der Versicherten bzw. des beschwerdeführenden Dritten örtlich zuständig (E. 1).
Verordnung; Selbstständigerwerbende; -Verordnung; Erwerbsausfall; Bundes; Beschwerde; Selbstständigerwerbenden; Erwerbsersatz; Anspruch; Bundesrat; Corona-Erwerbsersatz; Massnahme; Massnahmen; Wirtschaft; Recht; Beschwerdeführerin; Indirekt; Einkommen; Wirtschaftsfreiheit; Wirtschaftlich; Regel; Wirtschaftliche; Regelung; Gesundheit; Coronavirus; Ärzte; Bundesrates
147 I 333 (2D_32/2020)
Regeste
Art. 29a und Art. 185 Abs. 3 BV ; Art. 30 Abs. 2 und Art. 86 BGG ; Art. 11 Abs. 3 der Verordnung über die Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) im Kultursektor (COVID-Verordnung Kultur); selbständige Verordnung; Rechtsweg; Zugang zum Gericht; Entscheid mit vorwiegend politischem Charakter; Überweisung an die zuständige Behörde. Zeitlich anwendbares Recht (E. 1.2). Der Ausschluss einer Beschwerdemöglichkeit gegen eine Entschädigungsverweigerung für finanzielle Verluste nach der COVID-Verordnung Kultur (in Kraft vom 21. März bis 20. September 2020) verletzt Art. 29a BV (E. 1.4-1.6). Unmöglichkeit einer direkten Beschwerde ans Bundesgericht (E. 1.7 und 1.8). Überweisung ans Kantonsgericht des Kantons Waadt in analoger Anwendung von Art. 30 Abs. 2 BGG (E. 2).
Recours; Consid; Culture; Décision; COVID; Canton; Consid; Fédéral; Ordonnance; Secteur; Cantonal; Droit; L'Ordonnance; été; Tribunal; Autorité; Contre; Décisions; Constitution; Ordonnance; Cause; Service; Cette; Devant; Constitutionnel; Recourante; Faire; Judiciaire

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-3142/2021Krankheits- und UnfallbekämpfungVerordnung; Covid-; Beschwerde; -Verordnung; Zertifikat; Ordnungen; COVID-; Beschwerdeführer; Zertifikate; Waltungsgericht; Verordnungen; Bundesverwaltungsgericht; Urteil; Bundesrat; Massnahmen; Bekämpfung; Verfahren; Angefochten; „Verordnung; Geleistet; Partei; -Testergebnisses; -Genesung; -Impfung; Angefochtene; -Epidemie; Besonderen; Bundesgesetz; Bundesrates; Beilagen
B-5990/2020ArbeitslosenversicherungArbeit; Beschwerde; Arbeitszeit; Kurzarbeit; Beschwerdeführerin; Verordnung; Recht; Kurzarbeitsentschädigung; Anspruch; CV-ALV; Fassung; Person; Rückwirkung; Arbeitsausfall; Urteil; Vorinstanz; Personen; Stehend; Umsatz; Arbeitnehmende; Nehmenden; Arbeitnehmenden; Entschädigung; Arbeitgeber; Massnahme; Corona; Lenkzeit; Vorliegende; Bundesrat; Massnahmen

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2009.66Beschlagnahme (Art. 65 BStP)Bundesrat; Beschwerde; Unterlagen; Herausgabe; Beschlagnahme; Verfügung; Bundesrates; Untersuchungsrichter; Eingabe; Zwangsmittel; Beschwerdekammer; Vorinstanz; Vorinstanzliche; Herauszugeben; Eidgenössische; Weigerung; Rechtsmittel; Postfach; Herausgabeaufforderung; Untersuchungsbehörde; Zwangsmitteln; Verfahrens; Relevant; Inhaber; Geheimhaltung; Bundesanwaltschaft; Über

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
SAXER Kommentar, 2. Aufl.2008
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