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Code de procédure civile (CPC)

Der Art. 184 ZPO wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.

Art. 184 Code de procédure civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPC220030Ehescheidung (Entschädigung Sachverständiger)Schwerde; Beschwerde; Beschwerdeführer; Bericht; Recht; Entschädigung; Vorinstanz; Entscheid; Rechtsmittel; Gericht; Berichte; Einzelrichterin; Beklagten; Verfahren; Kontakt; Sinne; Kinder; Partei; Verfügung; Rechnung; Beschwerdegegner; Rungen; Weisungen; Eröffnung; Frist; Therapie; Fortschritt; Mitwirkung; Folgend:; Bundesgericht
ZHRE170018Eheschutz (Kostenfolge)Beschwerde; Gesuchsgegnerin; Entscheid; Beschwerdeverfahren; Parteien; Gesuchsteller; Vorinstanz; Urteil; Entschädigung; Ziffer; Verfahren; Auferlegt; Kostenverteilung; Höhe; Vorinstanzlichen; Bundesgericht; Beschwerdeführerin; Angefochten; Oberrichter; Frist; Angefochtenen; Parteientschädigung; Vertreten; Entscheidgebühr; Dispositiv-Ziffer; Rechtsanwältin; Unrichtig; Kanton; Begründet
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2017.482KostenverlegungBeschwerde; Beschwerdeführer; Gutachter; Gutachten; Partei; Kostenvorschuss; Staatskanzlei; Verfahren; Recht; Verfahrens; Vorschuss; Parteien; Verwaltungs; Ergänzungsfragen; Beweise; Auftrag; Verfügung; Akten; Fragen; Gutachtens; Stunden; Gutachters; Verwaltungsgericht; Rechnung; Liegenden; Gericht; Beantragt; Entscheid; Behörde; Mutmasslichen
SGIV-2011/168Entscheid Art. 14 Abs. 2 lit. c und Abs. 4, Art. 16 Abs. 1, Art. 16d Abs. 1 lit. b SVG (SR 741.01), Art. 11b Abs. 1 lit. b und Abs. 4, Art. 29 VZV (SR 741.51), Art. 12 Abs. 1 VRP (sGS 951.1). Der Rekurrent lenkte einen Personenwagen unter Cannabiseinfluss. Er verzichtete unterschriftlich auf eine umfassende Untersuchung. Aufgrund des Gutachtensauftrags und des Verlaufs der verkehrsmedizinischen Untersuchung musste er damit rechnen, dass der Gutachter zur Begründung seiner Schlussfolgerungen die persönlichen Angaben schriftlich festhalten und im Rahmen des Gutachtens an die Entzugsbehörde weiterleiten würde (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 29. März 2012, IV-2011/168). Rekurrent; Gutachten; Recht; Verkehrsmedizinisch; Untersuchung; Rekurs; Drogen; Rekurrenten; Verkehrsmedizinische; Recht; Gutachter; Führerausweis; Vorinstanz; Alkohol; Person; Strassenverkehr; Begutachtung; Gutachtens; Fahreignung; Schlussfolgerung; Strassenverkehrs; Beurteilung; Formular; Berufs; Akten; Schlussfolgerungen; Relevante; Persönlichen; Gallen; Verkehrsmedizinischen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
84 I 217Staatsrechtliche Beschwerde wegen Art. 4 BV. Zulässigkeit der Beschwerde gegen einen Beweisbeschluss in einer Zivilrechtsstreitigkeit, die der Berufung an das Bundesgericht unterliegt? Kantonales Zivilprozessrecht; Willkür. Kann der Beklagte im Vaterschaftsprozess verpflichtet werden, sich einer anthropologisch-erbbiologischen Expertise zu unterziehen? Beschwerde; Expertise; Vater; Vaterschaft; Beschwerdeführer; Obergericht; Bundesgericht; Berufung; Zivilprozessrecht; Unterziehen; Vorschrift; Anthropologisch-erbbiologische; Erhoben; Kantons; Beweis; Beklagten; Staatsrechtliche; Verletzung; Zeuge; Eingriff; Obwalden; bereits; Expertin; Pflichten; Auslegung; Zwischenentscheid; Erhobene; Geltend; Vorschriften; Angeordnete

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
WeibelKommentar, 2. Aufl., Zürich2013
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