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Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)

Art. 184 ZPO vom 2022

Art. 184 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 184

Rechte und Pflichten der sachverständigen Person

1 Die sachverständige Person ist zur Wahrheit verpflichtet und hat ihr Gutachten fristgerecht abzuliefern.

2 Das Gericht weist sie auf die Strafbarkeit eines falschen Gutachtens nach Arti­kel 307 StGB67 und der Verletzung des Amtsgeheimnisses nach Artikel 320 StGB sowie auf die Folgen von Säumnis und mangelhafter Auftragserfüllung hin.

3 Die sachverständige Person hat Anspruch auf Entschädigung. Der gerichtliche Entscheid über die Entschädigung ist mit Beschwerde anfechtbar.

67 SR 311.0


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 184 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPC220030Ehescheidung (Entschädigung Sachverständiger)Schwerde; Beschwerde; Beschwerdeführer; Bericht; Recht; Entschädigung; Vorinstanz; Entscheid; Rechtsmittel; Gericht; Berichte; Einzelrichterin; Beklagten; Verfahren; Kontakt; Sinne; Kinder; Partei; Verfügung; Rechnung; Beschwerdegegner; Rungen; Weisungen; Eröffnung; Frist; Therapie; Fortschritt; Mitwirkung; Folgend:; Bundesgericht
ZHRE170018Eheschutz (Kostenfolge)Beschwerde; Gesuchsgegnerin; Entscheid; Beschwerdeverfahren; Parteien; Gesuchsteller; Vorinstanz; Urteil; Entschädigung; Ziffer; Verfahren; Auferlegt; Kostenverteilung; Höhe; Vorinstanzlichen; Bundesgericht; Beschwerdeführerin; Angefochten; Oberrichter; Frist; Angefochtenen; Parteientschädigung; Vertreten; Entscheidgebühr; Dispositiv-Ziffer; Rechtsanwältin; Unrichtig; Kanton; Begründet
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2017.482KostenverlegungBeschwerde; Beschwerdeführer; Gutachter; Gutachten; Partei; Kostenvorschuss; Staatskanzlei; Verfahren; Recht; Verfahrens; Vorschuss; Parteien; Verwaltungs; Ergänzungsfragen; Beweise; Auftrag; Verfügung; Akten; Fragen; Gutachtens; Stunden; Gutachters; Verwaltungsgericht; Rechnung; Liegenden; Gericht; Beantragt; Entscheid; Behörde; Mutmasslichen
SGIV-2011/168Entscheid Art. 14 Abs. 2 lit. c und Abs. 4, Art. 16 Abs. 1, Art. 16d Abs. 1 lit. b SVG (SR 741.01), Art. 11b Abs. 1 lit. b und Abs. 4, Art. 29 VZV (SR 741.51), Art. 12 Abs. 1 VRP (sGS 951.1). Der Rekurrent lenkte einen Personenwagen unter Cannabiseinfluss. Er verzichtete unterschriftlich auf eine umfassende Untersuchung. Aufgrund des Gutachtensauftrags und des Verlaufs der verkehrsmedizinischen Untersuchung musste er damit rechnen, dass der Gutachter zur Begründung seiner Schlussfolgerungen die persönlichen Angaben schriftlich festhalten und im Rahmen des Gutachtens an die Entzugsbehörde weiterleiten würde (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 29. März 2012, IV-2011/168). Rekurrent; Gutachten; Recht; Verkehrsmedizinisch; Untersuchung; Rekurs; Drogen; Rekurrenten; Verkehrsmedizinische; Recht; Gutachter; Führerausweis; Vorinstanz; Alkohol; Person; Strassenverkehr; Begutachtung; Gutachtens; Fahreignung; Schlussfolgerung; Strassenverkehrs; Beurteilung; Formular; Berufs; Akten; Schlussfolgerungen; Relevante; Persönlichen; Gallen; Verkehrsmedizinischen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
84 I 217Staatsrechtliche Beschwerde wegen Art. 4 BV. Zulässigkeit der Beschwerde gegen einen Beweisbeschluss in einer Zivilrechtsstreitigkeit, die der Berufung an das Bundesgericht unterliegt? Kantonales Zivilprozessrecht; Willkür. Kann der Beklagte im Vaterschaftsprozess verpflichtet werden, sich einer anthropologisch-erbbiologischen Expertise zu unterziehen? Beschwerde; Expertise; Vater; Vaterschaft; Beschwerdeführer; Obergericht; Bundesgericht; Berufung; Zivilprozessrecht; Unterziehen; Vorschrift; Anthropologisch-erbbiologische; Erhoben; Kantons; Beweis; Beklagten; Staatsrechtliche; Verletzung; Zeuge; Eingriff; Obwalden; bereits; Expertin; Pflichten; Auslegung; Zwischenentscheid; Erhobene; Geltend; Vorschriften; Angeordnete

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
WeibelKommentar, 2. Aufl., Zürich2013
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