Art. 184 MStG vom 2023
Art. 184
1 Die Verfolgung eines Disziplinarfehlers verjährt zwölf Monate nach der Begehung.
2 Die Verfolgungsverjährung ruht während einer vorläufigen Beweisaufnahme, einer Voruntersuchung oder eines Verfahrens vor Gericht.
Vollstreckungsverjährung >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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