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Code de procédure civile (CPC)

Art. 183 CPC de 2023

Art. 183 Code de procédure civile (CPC) drucken

Art. 183

Principes

1 Le tribunal peut, à la demande d’une partie ou d’office, demander une expertise à un ou plusieurs experts. Il entend préalablement les parties.

2 Les motifs de récusation des magistrats et des fonctionnaires judiciaires sont applicables aux experts.

3 Lorsque le tribunal fait appel aux connaissances spéciales de l’un de ses membres, il en informe les parties pour qu’elles puissent se déterminer à ce sujet.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 183 Code de procédure civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS220228Einholung eines GutachtensBeschwerde; Beschwerdeführer; Entscheid; Aufsichtsbehörde; Vorinstanz; Schätzung; Kantonale; Verfahren; Winterthur; Gehör; Gehörs; Schätzwert; Verkehrswert; Partei; Angefochten; Recht; Betreibungsamt; Höhe; Grundstück; Winterthur-B; Angefochtene; Schuldbetreibung; Konkurs; Bundesgericht; Obergericht; Verkehrswertschätzung; IVm; Verletzung; Parteien; Gungen
ZHLE220031Abänderung EheschutzGesuch; Kinder; Gesuchsgegnerin; Gesuchsteller; Berufung; Recht; Besuch; Besuchs; Partei; Kindervertreterin; Besuchsrecht; Parteien; Vorinstanz; Urteil; Gesuchstellers; Verfahren; Berufungsverfahren; Ttmm; Beiständin; Vater; Urteils; Unentgeltliche; Kindern; Woche; Samstag; Entscheid; Gericht; Mittwoch; Ziffer
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVV110025Ablehnung eines HandelsrichterRecht; Partei; Trete; Ablehnung; Richter; Verfahren; Handelsrichter; Abgelehnte; Beklagten; Handelsgericht; Gericht; Vertrete; Obergericht; Anwalt; Obergerichts; Anwalt; Entscheid; Ablehnungsbegehren; Prozesspartei; Anschein; Verwaltungskommission; Befangenheit; Abgelehnten; Bundesgericht; Befangen; Verfügung; Eingabe; Beschwerde; Partei; Abgelehnt
ZHVV110019Ablehnungsbegehren gegen HandelsrichterPartei; Recht; Richter; Verfahren; Vertrete; Handelsrichter; Gericht; Anwalt; Handelsgericht; Obergericht; Obergerichts; Prozesspartei; Abgelehnte; Entscheid; Beklagten; Ablehnungsbegehren; Verwaltungskommission; Beschwerde; Bundesgericht; Befangen; Abgelehnt; Anschein; Vertreten; Liegende; Abgelehnten; Befangenheit; Mandat; Eingabe; Hängige
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 III 1 (5A_640/2021)
Regeste
Art. 439 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB ; Anrufung des Gerichts nach ärztlicher fürsorgerischer Unterbringung; bundesrechtliche Anforderungen an das Verfahren. Ordnet eine Ärztin oder ein Arzt die fürsorgerische Unterbringung wegen psychischer Störungen an, hat das Gericht gestützt auf das Gutachten einer sachverständigen Person zu entscheiden, die vom Gericht unabhängig sein muss und insbesondere nicht fachkundiges Mitglied des Spruchkörpers sein darf (E. 2.3-2.5).
Beschwerde; Person; Unterbringung; Fürsorgerisch; Gutachten; Fürsorgerische; Gerichtliche; ärztlich; Verfahren; Beschwerdeinstanz; Obergericht; Sachverständige; Recht; Urteil; Praxis; Störung; Psychische; Gerichtlichen; Ordnete; Entscheid; ärztliche; Mitglied; Gericht; Angeordnete; Beurteilung; Sachverständigen; Sachverständige; Psychischen; Unabhängig; Störungen
141 III 433Art. 168 Abs. 1 ZPO; Beweismittel; Privatgutachten. Ein Privatgutachten stellt kein Beweismittel i.S.v. Art. 168 Abs. 1 ZPO dar (E. 2).
Beweis; Partei; Beschwerde; Gutachten; Beweismittel; Privatgutachten; Vorinstanz; Beschwerdeführer; Zivilprozess; Parteigutachten; Parteibehauptung; Beschwerdegegnerin; Urteil; Zivilprozessordnung; Recht; Parteibehauptungen; Verfahren; Erachtet; Fähigkeit; Bestreitung; Rechtsprechung; Tatsachen; Gericht; Botschaft; Behauptung; Blosse; ZPO; Arbeitsunfähigkeit; Beweiswert

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Annette DolgeBasler Kommentar, Schweizerische Zivilprozessordnung2017
Annette DolgeBasler Kommentar, Schweizerische Zivilprozessordnung2017
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