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Codice penale militare (CPM)

Art. 183 CPM dal 2021

Art. 183 Codice penale militare (CPM) drucken

Art. 183

1 Der Disziplinarstrafordnung ist unterstellt, wer dem Militärstrafrecht untersteht.

2 Die disziplinarische Verantwortlichkeit der Angehörigen des Grenz­wachtkorps richtet sich nach den Bestimmungen des Bundespersonalgesetzes vom 24. März 2000310 und der Bundespersonalverordnung vom 3. Juli 2001311 sowie nach den Vorschriften des entsprechenden Reglements der Oberzolldirektion.

310 SR 172.220.1

311 SR 172.220.111.3


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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