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Codice di procedura civile (CPC)

Art. 182 CPC dal 2022

Art. 182 Codice di procedura civile (CPC) drucken

Art. 182

Verbale

L’ispezione è verbalizzata. Se del caso il verbale è completato con piani, disegni, fotografie o altri supporti tecnici.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 182 Codice di procedura civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF110059Vorsorgliche BeweisführungBerufung; Beweis; Berufungsklägerin; Berufungsbeklagte; Vorsorglich; Vorsorgliche; Beweisabnahme; Anbau; Mängel; Vorinstanz; Berufungsbeklagten; Anbaus; Seitigen; Gericht; Vorsorglichen; Partei; Stockwerkeigentum; Beweismittel; Ostseitige; Provisorium; Baulich; Verfahren; Gesuch; Einsturzgefahr; Interesse; Glaubhaft; Stockwerkeigentumseinheiten; Parteien; Südseitige
SHNr. 10/1998/28 Art. 181 Abs. 1 und Art. 182 ZPO. Beweisabnahme Beweis; Partei; Parteien; Beweisverfahren; Beweismittel; Beweisabnahme; Beweislast; Durchgeführt; Verfahren; Tatsache; Zivilprozess; Hauptverhandlung; Vereinbarung; Urteil; Formell; Nachteil; Vorliegenden; Einzelrichter; Erhoben; Akten; Beurteilenden; Hauptverfahren; Beweise; Ordentlichen; Geschäftswille; Beweisen; Strittig; Fall

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 III 474 (5A_778/2018)Art. 279 Abs. 1 und Art. 282 Abs. 1 lit. a ZPO; antizipierte Vereinbarung über die Scheidungsfolgen. Zur Frage, auf welchen Zeitpunkt das Gericht hinsichtlich der Einkommens- und Vermögensverhältnisse (Art. 282 Abs. 1 lit. a ZPO) abstellen muss, wenn es nach Massgabe von Art. 279 Abs. 1 ZPO eine zum Voraus geschlossene Vereinbarung über die nacheheliche Unterhaltspflicht prüft, sowie zur diesbezüglichen Frage- und Hinweispflicht des Gerichts (E. 5). Scheidung; Beschwerde; Unterhalt; Vereinbarung; Beschwerdeführerin; Ehevertrag; Parteien; Eheliche; Appellation; Einkommen; Nacheheliche; Beschwerdegegner; Ehegatte; Scheidungsvereinbarung; Appellationsgericht; Ehegatten; Gericht; Nachehelichen; Urteil; Genehmigung; Entscheid; Recht; Scheidungsfolgen; Zeitpunkt; Genehmigt; Ehevertrags; Antizipierte; Ziffer; Vorinstanz; Dokumentation
112 Ia 369Zivilprozess; Beweisaussage. ZPO des Kantons Graubünden vom 1. Dezember 1985. 1. Voraussetzungen für die Anordnung der Beweisaussage (E. 2a, c). 2. Anforderungen an die Protokollierung (E. 2b). 3. Verhältnis zur freien Beweiswürdigung (E. 3).
Beschwerde; Beweisaussage; Kantons; Beschwerdegegner; Partei; Kantonsgericht; Beschwerdeführer; Beschwerdegegners; Beweiswürdigung; Parteien; Recht; Fragen; Erscheint; Beweisnotstand; Urteil; Hinsichtlich; Regelung; Wortlaut; Gericht; Verfahren; Antrag; Vorgehen; Beweisnotstandes; Abwendung; Darstellung; Verstossen; Hinweisen; Befragung; Zahlung; Aussage
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