Art. 182 CCS dal 2023
Art. 182
1 Le convenzioni matrimoniali possono essere stipulate prima o dopo la celebrazione del matrimonio.
2 Gli sposi od i coniugi possono scegliere, revocare o modificare il loro regime dei beni soltanto nei limiti della legge.
II. Capacità di contrattare >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
BGE | Regeste | Schlagwörter |
121 III 393 | Art. 151 Abs. 1, Art. 158 Ziff. 5 und Art. 182 Abs. 1 ZGB; Vereinbarung über die Nebenfolgen der Scheidung. Auch ein vor der Heirat abgeschlossener Ehevertrag kann hinsichtlich der Regelung von Nebenfolgen für den Fall der Scheidung der Genehmigungspflicht unterliegen (E. 5b). Der von den Parteien getroffenen Regelung ist die richterliche Genehmigung zu versagen, wenn die Vereinbarung unklar ist und die der Ehefrau zuerkannten Leistungen unbillig sind (E. 5c).
| Scheidung; Genehmigung; Partei; Vereinbarung; Ehevertrag; Nebenfolgen; Regel; Parteien; Vereinbarungen; Obergericht; Regelung; Richterliche; Ehefrau; Verzicht; Unklar; Ehevertrages; Leistungen; Zugeständnis; Erwägungen; Dürfen; Getroffen; Ehesteuer; Ansprüche; Geregelt; Bedürfe; Unterliegen; Genehmigungspflicht; Recht; HINDERLING/STECK |
102 II 313 | Art. 214 Abs. 3 ZGB. Zuweisung des Vorschlags an den überlebenden Ehegatten. Die ehevertragliche Zuweisung des Vorschlags an den überlebenden Ehegatten unter dem Güterstand der Güterverbindung ist als Schenkung auf den Todesfall im Sinne von Art. 245 Abs. 2 OR anzusehen. Sie unterliegt wie eine Verfügung von Todes wegen der Herabsetzung, soweit die Pflichtteilsrechte der Nachkommen verletzt sind (E. 3-5). | Vorschlag; Vorschlags; Ehegatte; Pflicht; Ehegatten; Zuwendung; Pflichtteil; überlebende; Herabsetzung; Ehefrau; Recht; Müller; überlebenden; Vereinbarung; Erblasser; Gallen; Schenkung; Vertragliche; Berufung; Zuweisung; Verfügung; Bundesgericht; Zuwendungen; Todes; Pflichtteilsrecht; Erbvertrag; Teilung; Güterstand |