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Codice di procedura civile (CPC)

Art. 180 CPC dal 2022

Art. 180 Codice di procedura civile (CPC) drucken

Art. 180

Produzione

1 Il documento può essere prodotto in copia. Se vi è motivo di dubitare dell’auten­ticità, il giudice o una parte può esigere la produzione dell’originale o di una copia certificata autentica.

2 In presenza di un documento voluminoso deve essere specificato quale sua parte è rilevante per la causa.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 180 Codice di procedura civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRT220048RechtsöffnungGesuch; Recht; Beschwerde; Gesuchsgegner; Vollmacht; Richter; Gesuchsteller; Richterin; Ausstand; Beschwerdeverfahren; Gericht; Gesuchstellern; Entscheid; Partei; Vorinstanzliche; Gesuchsgegners; Unentgeltliche; Bundesgericht; Rechtspflege; Schweiz; Vorinstanz; Rechtsöffnung; Datum; Schweizer; Verfahren; MwH; Ausstandsgr; Erstinstanzliche; Kopie; Partei
ZHHG150128ForderungKonkurs; Sitin; Kursitin; Konkursitin; Klagte; Klagten; Beklagten; Betrag; Liquidation; Serienanlage; Beweis; Gutachten; Liquidationswert; Forderung; Rungs; Behauptet; Überschuldung; Liquidationswerte; Schaden; Aktive; Duplik; Behauptete; Aktiven; Liquidationswerten; Sicht; Bestritten
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSZB.2021.14 (AG.2021.158)Scheidung Beschwerde; Dezember; Beschwerdeführer; Dezember; Zivilgericht; Entscheid; Februar; Beweis; Verfügung; Zustellung; Februar; Eingabe; Zivilgerichts; Januar; Beweismittel; Werden; Adresse; Januar; Betreffe; Begründung; Betreffen; Betreffend; Beschwerdeführers; Beweismittelergänzung; Angefochten; Angefochtene; Scheidung; Seiner; Stellt; Entscheide
BSBEZ.2017.13 (AG.2017.650)ForderungBeschwerde; Recht; Beschwerdeführer; Beschwerdegegner; Gesellschaft; Schaden; Beschwerdegegnerin; Recht; Entscheid; Basel; Verfahren; Gläubiger; Erstinstanzliche; Klage; Auflage; Verfahren; Bereich; Konkurs; Bereicherung; Vorliegende; [Hrsg]; Behauptet; Schweizer; Rechtlich; Zivilgericht; Staatsanwaltschaft; Behauptung; Pflicht; Befehl; Schweizerische
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 III 453 (5A_648/2016)Art. 178 ZPO; Begriff der Echtheit einer Urkunde. Art. 178 ZPO betrifft nur die Echtheit im engeren Sinne, also die Frage, ob die Urkunde von derjenigen Person stammt, die als Urheber erkennbar ist. Art. 178 ZPO betrifft jedoch nicht die inhaltliche Richtigkeit der Urkunde (E. 3). Echtheit; Urkunde; Richtigkeit; Zivilprozess; Urteil; Urkunden; Inhaltliche; Botschaft; Unterschrift; Recht; Beschwerde; Zivilprozessordnung; Echtheit; Urheber; Erkennbar; Echtheit; Recht; Partei; Inhaltlichen; Zweifel; Bestreitung; Lehre; Aussteller; Erkennbare; Dokument; ZPO;
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