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Codice penale svizzero (CPS)

Art. 180 CPS dal 2020

Art. 180 Codice penale svizzero (CPS) drucken

Art. 180 Minaccia

Minaccia

1 Chiunque, usando grave minaccia, incute spavento o timore a una persona, è punito, a querela di parte, con una pena detentiva sino a tre anni o con una pena pecuniaria.

2 Il colpevole è perseguito d’ufficio se:

a.
è il coniuge della vittima e la minaccia è stata commessa durante il matrimonio o nell’anno successivo al divorzio; o
abis.1 è il partner registrato della vittima o l’ex partner registrato e la minaccia è stata commessa durante l’unione domestica registrata o nell’anno successivo al suo scioglimento; o
b.
è il partner eterosessuale o omosessuale della vittima, a condizione che essi vivevano in comunione domestica per un tempo indeterminato e la minaccia sia stata commessa durante questo tempo o nell’anno successivo alla separazione.2

1 Introdotta dall’all. n. 18 della L del 18 giu. 2004 sull’unione domestica registrata, in vigore dal 1° gen. 2007 (RU 2005 5685; FF 2003 1165).
2 Introdotto dal n. I della LF del 3 ott. 2003 (Perseguimento dei reati commessi tra coniugi o tra partner), in vigore dal 1° apr. 2004 (RU 2004 1403; FF 2003 1732 1761).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 180 Codice penale svizzero (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE220091NichtanhandnahmeBeschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdegegner; Staatsanwaltschaft; Bundesgericht; Nötigung; Bundesgerichts; Nichtanhandnahme; Recht; Anzeige; Verfahren; Angefochten; Rechtlich; Beschwerdeführerin; Verfügung; Spräch; Drohung; Sinne; Gespräch; Schädigung; Kanton; Verfahren; Urteil; Ehrverletzung; Kantons; Beschwerdeverfahren; Angefochtene; Beschwerdeführern; Folgend:
ZHSB220247Versuchte eventualvorsätzliche Tötung etc.Schuldig; Schuldigte; Beschuldigte; Privatkläger; Beschuldigten; Gerin; Privatklägerin; Recht; Berufung; Urteil; Drohung; Sinne; Rungen; Freiheit; Versucht; Verletzung; Versuchte; Gericht; Unentgeltlich; Amtlich; Genugtuung; Unentgeltliche; Amtliche; Verfahren; Fahrzeug; Tatbestand; Kontakt; Verkehrsregel; Urteils
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB170008Rekurs gegen die Schreiben der Zentralen Inkassostelle der Gerichte vom 18. Dezember 2015, 15. Juli 2016 und 24. August 2016 (Rückweisung der Strafrechtlichen Abteiung des BuG, Entscheid vom 29. Juni 2017, Nr. 6B_314/2017)Inkassostelle; Zentrale; Anordnung; Verfahren; Zentralen; Rekurs; Ersatzfreiheitsstrafe; Beschwerde; Anordnungen; Verwaltungskommission; Sinne; Vollzug; Recht; Obergericht; Gericht; Urteil; Kantons; Aufsicht; Bundesgericht; Verfahrens; Vollstreckung; Gerichte; Aufsichts; Eingabe; Unentgeltliche; Busse; Einwendungen; Vorliegen; Obergerichts
ZHVB160022Rekurs gegen die Schreiben der Zentralen Inkassostelle der Gerichte Anordnung; Inkasso; Zentrale; Inkassostelle; Verfahren; Heitsstrafe; Verfügung; Gericht; Verfahrens; Obergericht; Rekurs; Ersatzfreiheitsstrafe; Anordnungen; Urteil; Recht; Verfahrensnummer; Bezirksgericht; Vollzug; Zentralen; Kantons; Aufsicht; Entscheid; Busse; Aufsichts; Obergerichts; Recht; Beschwerde; Nichtigkeit; Verwaltungskommission
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 IV 424 (6B_1159/2018)Art. 9 Abs. 1 JStG; Art. 29 Abs. 2 Satz 1 JStPO; Zeitpunkt und Umfang der Anrechnung der stationären Beobachtung eines Jugendlichen auf die Strafe. Über die Anrechnung einer stationären Beobachtung im Sinne von Art. 9 Abs. 1 JStG auf die Strafe hat das Gericht im Dispositiv des Sachurteils zu befinden (E. 4.4). Art. 29 Abs. 2 Satz 1 JStPO geht von einer Pflicht der Anrechnung der stationären Beobachtung auf die Strafe aus, legt aber gleichzeitig fest, dass die Anrechnung angemessen zu erfolgen hat. Entscheidend für den Umfang der Anrechnung sind die vom Jugendlichen während der stationären Beobachtung konkret hinzunehmenden Einschränkungen. Eine stationäre Beobachtung, die von der Intensität des Freiheitsentzugs her der Untersuchungshaft bzw. dem Vollzug der Freiheitsstrafe gleichkommt, ist voll auf die Strafe anzurechnen. Weniger freiheitsbeschränkende Vollzugsformen sind nicht eins zu eins (d.h. zu 100 %) anzurechnen, sondern zu einem tieferen Prozentsatz. Auch die mildeste Form der stationären Beobachtung ist mitzuberücksichtigen, wenn auch wirklich nur in reduziertem Masse (E. 4.5.1 und 4.5.2). Das Gericht ist verpflichtet, die konkreten Verhältnisse während der stationären Beobachtung abzuklären. Nicht anzurechnen ist die Zeit, während welcher sich der Jugendliche auf der Flucht befand (E. 4.5.3). Beobachtung; Stationäre; Anrechnung; Untersuchungshaft; JStPO; Stationären; Freiheit; Beschwerde; Unterbringung; Anzurechnen; Urteil; Freiheitsstrafe; Vollzug; Vorsorglich; Offene; Massnahme; Vorinstanz; Vorsorgliche; Offenen; Beschwerdegegner; Jugendliche; AHBasel; Über; Recht; Sachurteil; Erfolgen; Beschwerdeführerin; Verhältnisse
145 IV 55 (6B_235/2018)Art. 5 Abs. 1 Anhang 1 FZA; Zielsetzung des FZA, "spezifische Prüfung". Mit dem Abschluss des FZA hat die Schweiz Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der EU im Wesentlichen ein weitgehendes und reziprokes Recht auf Erwerbstätigkeit eingeräumt, allerdings unter dem Vorbehalt eines rechtskonformen Verhaltens im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Anhang I FZA. Das FZA berechtigt lediglich zu einem doppelt bedingten Aufenthalt in der Schweiz, nämlich einerseits nach Massgabe der spezifischen Vertragsvereinbarungen als Voraussetzung eines rechtmässigen Aufenthalts und andererseits nach Massgabe des rechtskonformen Verhaltens im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Anhang I FZA (E. 3.3). Das FZA enthält keine strafrechtlichen Bestimmungen und ist kein strafrechtliches Abkommen. Die Schweiz ist in der Legiferierung des Strafrechts auf ihrem Territorium durch das FZA nicht gebunden. Jedoch hat sie bei der Auslegung die völkervertragsrechtlich vereinbarten Bestimmungen des FZA zu beachten (E. 3.3). Rechtlich; Recht; Rechtliche; Schweiz; Beschwerde; Aufenthalt; Landesverweisung; Rechts; Beschwerdeführer; Bestimmungen; Aufenthalts; Rechtsprechung; Vorinstanz; Verhältnis; Staat; Urteil; Gericht; Wegweisung; Freizügigkeit; Spezifische; Umsetzung; Verhältnismässigkeit; Erwerbstätigkeit; Verhalten; Landesrecht; Rechtlichen; Normen; Vertrag; Prüfung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
D-5110/2019Familienzusammenführung (Asyl)Beziehung; Beschwerde; Vater; Kinder; Beschwerdeführenden; Verfügung; Recht; Vater-Kind-Beziehung; Flüchtling; Bundesverwaltungsgericht; Vorinstanz; Aufbau; Beziehungsweise; Person; Akten; Kindern; Beistandsperson; Verfahren; Rechtsvertreter; Angefochtene; Partei; Vernehmlassung; Schweiz; Parteien; Ehemann; Schützenswerte; Unentgeltliche; Eltern; Gelebt
F-6623/2016EinreiseverbotBeschwerde; Beschwerdeführer; Einreise; Verbot; Recht; Einreiseverbot; Schweiz; Sicherheit; AG-act; Beschwerdeführers; Gehörige; Person; Obergericht; Rechtliche; Aufenthalt; Urteil; Tötung; Gefährdung; Wiege; Freizügigkeit; Bundesverwaltungsgericht; Ersuchte; Vorinstanz; Familie; Gefahr; Versuchte; Verordnung; Entscheid

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2022.25, RP.2022.8Beschwerde; Auslieferung; Beschwerdeführer; Recht; Hinzufügen; öffnen; Filter; Bundes; Schweiz; Italienische; Deutschland; Entscheid; Deutschen; Italienischen; Beschwerdeführers; Ersucht; Rechtshilfe; Behörde; Ersuchen; Beschwerdekammer; Mittäter; Gelder; Verfahren; Haftbefehl; Behörden; Tätergruppierung; Auslieferungsersuchen; Alibibeweis
BB.2021.51Beschwerde; Bundes; Hinzufügen; öffnen; Filter; Beschwerdeführer; Urteil; Urteile; Beschlagnahme; Verfahren; Entscheid; Verfahrens; Hausdurchsuchung; Beschlagnahmt; Chemikalien; Recht; Beschlagnahmebefehl; Bundesanwaltschaft; Konsulat; Verfahrensakten; Drohung; Beschlagnahmte; Entscheide; Beweismittel; Beschwerdegegnerin; Bundesstrafgericht; Bundesgericht; Beschlagnahmten; Beschwerdekammer; Beschwerdeführers

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
TRECHSEL, FINGERHUTHPraxiskommentar Schweizerisches Strafgesetzbuch2018
TRECHSEL, MONA INPRAXISKOMMENTAR STGB2018
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