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Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG)

Art. 180 IPRG vom 2022

Art. 180 Bundesgesetz
über das Internationale Privatrecht (IPRG) drucken

Art. 180

1 Ein Mitglied des Schiedsgerichts kann abgelehnt werden:140

a.
wenn es nicht den von den Parteien vereinbarten Anforde­run­gen entspricht;
b.
wenn ein in der von den Parteien vereinbarten Verfah­rensord­nung enthaltener Ablehnungsgrund vorliegt, oder
c.141
wenn Umstände vorliegen, die Anlass zu berechtigten Zwei­feln an seiner Unabhängigkeit oder seiner Unparteilichkeit geben.

2 Eine Partei kann ein Mitglied des Schiedsgerichts, das sie ernannt hat oder an dessen Ernennung sie mitgewirkt hat, nur aus Gründen ablehnen, von denen sie trotz gehöriger Aufmerksamkeit erst nach dessen Ernennung Kenntnis erhalten hat.142

3143

140 Fassung gemäss Ziff. 1 des BG vom 19. Juni 2020, in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 4179; BBl 2018 7163).

141 Fassung gemäss Ziff. 1 des BG vom 19. Juni 2020, in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 4179; BBl 2018 7163).

142 Fassung gemäss Ziff. 1 des BG vom 19. Juni 2020, in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 4179; BBl 2018 7163).

143 Aufgehoben durch Ziff. 1 des BG vom 19. Juni 2020, mit Wirkung seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 4179; BBl 2018 7163).

b. Verfahren >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 180 Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPG210004Ablehnung eines SchiedsrichtersGesuch; Ablehnung; Stelle; Partei; Gesuchstellerin; Schiedsger; Schiedsgericht; Abgelehnte; Schiedsgerichts; Rechtsanwältin; Parteien; Schiedsrichter; Gleich; Vergle; Vergleich; Vergleichsverhandlung; Bekanntschaft; Beziehung; Gericht; Gesuchsgegner; Zürich; Zwischen; Gesuchsgegnerin; Berufliche; Abgelehnten; Hätte
GRERZ-11-18Konstituierung SchiedsgerichtGesuch; Richter; Schiedsrichter; Gericht; Gegnerin; Recht; Stellerinnen; Suchstellerinnen; Gesuchsteller; Gesuchsgegnerin; Partei; Gesuchstellerinnen; Lehnung; Partei; Schiedsgericht; Trete; Ablehnung; Hängigkeit; Parteien; Unabhängig; Vertrag; Schiedsgerichts; Unabhängigkeit; Vertrete; Gericht; Rische; Mitglied

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPG190002Ablehnung eines Schiedsrichters Ablehnung; Schiedsrichter; Partei; Gesuch; Abgelehnte; Recht; Schiedsverfahren; Gesuchsgegnerin; Abgelehnt; Richter; Partei; Mitglied; Politisch; Abgelehnte; Verfahren; Ablehnungsgr; Gericht; Unabhängigkeit; Politische; Unparteilichkeit; Arbeitszeit; Parteien; Abgelehnten; Befangenheit; Parteischiedsrichter; Schiedsrichters; Meinung
ZHPG170002Ablehnung des Sekretariats des SchiedsgerichtsSchiedsgericht; Gesuch; Schiedsgerichts; Gesuchsgegner; Statuten; Partei; Recht; Schiedsrichter; Gesuchsgegners; Ablehnung; Schiedsgerichtswesen; Parteien; Verfahren; Verein; Verantwortliche; Gericht; Obergericht; Aufgabe; FINMA; Sekretär; Vorstand; Bundes; Aufgaben; Liste; Verantwortlichen; Unabhängigkeit; Entscheid
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
142 III 230 (4A_490/2015)Art. 356 Abs. 2 und Art. 362 ZPO; interne Schiedsgerichtsbarkeit; Gesuch um Ernennung eines Schiedsrichters. Gegen den Entscheid, mit dem der juge d'appui gestützt auf Art. 362 ZPO einen Schiedsrichter ernannt hat, steht kein Rechtsmittel offen (E. 1.4).
Ernennung; Ernennungsentscheid; Positive; Schiedsrichter; Bundesgericht; Rechtsmittel; Schiedsgericht; Schiedsgerichts; Beschwerde; Angefochten; Ablehnung; Staatliche; Entscheid; Ernennungsgericht; Urteil; Zivilprozessordnung; Kantonale; Positiven; Kantonales; Staatlichen; Gericht; Schiedsrichters; Ernannt; Ernennungsentscheide; Schiedsvereinbarung;
122 I 370Art. 180 Abs. 3 IPRG; Ablehnung eines Schiedsrichters in einem internationalen Schiedsverfahren; Zulässigkeit der staatsrechtlichen Beschwerde. Ein nach Art. 180 Abs. 3 IPRG ergangener Entscheid eines kantonalen Gerichts kann nicht selbständig mit staatsrechtlicher Beschwerde angefochten werden.
Beschwerde; Staatsrechtliche; Entscheid; Ablehnung; Schiedsgerichts; International; Schweiz; Richter; Internationale; Endgültig; Staatsrechtlicher; Parteien; Staatsrechtlichen; Verfahren; Angefochten; Schiedsgerichtsbarkeit; Schiedsrichters; AmtlBull; Bundesgericht; Geregelt; Zwischenentscheid; Fassung; Droit; Auffassung; Ausschluss; Schloss; Anfechtbar; Schweiz; Internationales; Zivilprozess

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
VischerZürcher Kommentar zum IPRG2004
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