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Federal Constitution of the Swiss Confederation (FCSC)

Art. 180FCSC from 2021

Art. 180 Federal Constitution of the Swiss Confederation (FCSC) drucken

Art. 180 Government policy

1 The Federal Council decides on the objectives of federal government policy and the means by which they should be achieved. It plans and coordinates state activities.

2 It informs the general public fully and in good time about its activities, unless overriding public or private interests prevent this.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2010/123UrteilÖffentlichkeit der Verwaltung, grundsätzliche Erwägungen, Umweltrecht, Art. 10d USG (SR 814.01). Ein Begehren um Einsicht in einen Umweltverträglichkeitsbericht über eine Kantonsstrasse darf - wenn nicht überwiegende private oder öffentliche Interessen eine Geheimhaltung erfordern - nicht mit der Begründung verweigert werden, die Einsicht werde erst später bei der öffentlichen Auflage des Strassenprojekts gewährt (Verwaltungsgericht, B 2010/123). Umwelt; Einsicht; Umweltverträglichkeit; Beschwerde; Öffentlichkeit; Behörde; Umweltverträglichkeitsbericht; Interesse; Öffentlichkeits; Recht; Kanton; Verfahren; Öffentlichkeitsprinzip; Verwaltung; Bericht; Beschwerdeführerin; Anspruch; Amtliche; Umweltverträglichkeitsprüfung; Auflage; Interessen; Behörden; Bundes; Kantons; Gallen; Regelung; Entscheid; Staat; Tiefbauamt; Projekt
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
142 II 313 (1C_296/2015)Art. 5 Abs. 2, Art. 17 und Art. 180 Abs. 2 BV, Art. 3, 4, 5, 6 Abs. 1 sowie Art. 7 Abs. 1 lit. d BGÖ; Zugang zu Informationen der Eidgenössischen Steuerverwaltung gestützt auf das Prinzip der Öffentlichkeit der Verwaltung. Gemäss dem Öffentlichkeitsgesetz des Bundes besteht ein subjektiver Anspruch auf Zugang zu den amtlichen Dokumenten von Verwaltungseinheiten des Bundes unter Vorbehalt der gesetzlichen Ausnahmen. Das Verhältnis des Transparenzgebots zu besonderen Vertraulichkeitsregeln lässt sich nicht generell festlegen, sondern ist von Fall zu Fall zu ermitteln. Abzuwägen sind die sich gegenüberstehenden Interessen im Einzelfall (E. 3). Tragweite des Vorbehalts der aussenpolitischen Interessen und der internationalen Beziehungen der Schweiz bei Informationen über den Umfang der internationalen Amtshilfe in Steuersachen (E. 4 und 5). Bundes; Staat; Staaten; Öffentlichkeit; Politische; Schweiz; Amtshilfe; Beschwerde; Informationen; Interesse; Zugang; Steuerverwaltung; Interessen; Bundesverwaltung; Aussenpolitisch; Politischen; Bundesverwaltungsgericht; Entscheid; Daten; Veröffentlichung; Nationale; Beschwerdeführer; Aussenpolitische; Beziehung; Amtshilfegesuch; Bundesgericht; Behörde; Internationalen; Beziehungen; Eidgenössische
139 I 114 (1C_64/2013)Gebührenpflicht für den Zugang zu amtlichen Dokumenten durch Medienschaffende (Art. 16 Abs. 3 und Art. 17 BV; Art. 10 Abs. 4 lit. a und Art. 17 BGÖ, Art. 14-16 VBGÖ, Art. 3 Abs. 2 lit. a AllgGebV). Art. 10 Abs. 4 lit. a BGÖ verpflichtet den Verordnungsgeber, Rücksicht auf die besonderen Bedürfnisse der Medien zu nehmen. Diesem Auftrag ist bei der Gebührenfestsetzung (Art. 14 VBGÖ i.V.m. Art. 3 Abs. 2 lit. a AllgGebV) Rechnung zu tragen. Das öffentliche Interesse am Zugang der Medien zu amtlichen Dokumenten kann zu einem (ganzen oder teilweisen) Verzicht auf die Gebührenerhebung führen (E. 2-4). Medien; Gebühr; Gebühren; Interesse; Zugang; Dokument; Verwaltung; Öffentlichkeit; Dokumente; VBGÖ; Medienschaffende; Besonderen; Bundesrat; Dokumenten; Beschwerde; Amtliche; AllgGebV; Gebührenerhebung; Bedürfnisse; Energie; Leistung; Rechnung; Behörde; Grundrechte; Bundesverwaltung; Medienschaffenden; Amtlichen; Regel; Rücksicht

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-2565/2020ÖffentlichkeitsprinzipStudie; Beschwerde; Instanz; Zugang; Vorinstanz; Beschwerdeführer; Schweiz; Interesse; "; Informationen; Zusammenfassung; Bundes; Recht; Interessen; Nationale; Öffentlichkeit; Partei; Internationale; Zugangs; Wassenaar; Geheimhaltung; Parteien; Hintergrundgespräch; Arrangement; Internationalen; Politisch; Armasuisse; öffentlich; Politische; Verfasserin
A-4494/2020ÖffentlichkeitsprinzipBeschwerde; Liste; Bundes; Zugang; Produkt; Export; Vorinstanz; Crypto; Dokument; Schweiz; «Crypto; Staat; Informationen; Dokumente; Interesse; Geheimhaltung; Daten; Beschwerdeführerin; Staaten; Recht; Beschwerdegegnerin; Politisch; Produkte; Politische; Interessen; Urteil; Partei; öffentlich; Verfügung
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