Art. 18 StGB vom 2023
Art. 18
1 Wer eine mit Strafe bedrohte Tat begeht, um sich oder eine andere Person aus einer unmittelbaren, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leib, Leben, Freiheit, Ehre, Vermögen oder andere hochwertige Güter zu retten, wird milder bestraft, wenn ihm zuzumuten war, das gefährdete Gut preiszugeben.
2 War dem Täter nicht zuzumuten, das gefährdete Gut preiszugeben, so handelt er nicht schuldhaft.
Schuldunfähigkeit und verminderte Schuldfähigkeit >
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | IV-2008/137 | Entscheid Art. 16c Abs. 1 lit. a SVG (SR 741.01), Art. 18 Abs. 2 StGB (SR 311.0). Der | Rekurrent; Geschwindigkeit; Notstand; Gefahr; Recht; Notstands; Strasse; Ehefrau; Schuldhaft; Ambulanz; Spiel; Büro; Gericht; Rekurrenten; Fahrzeuglenker; Gefährdet; Verwaltungsbehörde; Würdigung; Notstandshilfe; Schwere; Widerhandlung; Geschwindigkeitsüberschreitung; Innerorts; Spital; Umständen; Zuzumuten; Urteil; Vorwurf; Hilfe; Walenstadt |
SG | OH 2008/1 | Entscheid Art. 11 Abs. 3 OHG, Art. 2 Abs. 1 OHG. Eine Person, die im Ausland als Beifahrerin bei einem Autounfall schwer verletzt wurde, hat vorliegend keinen Anspruch auf Entschädigung und Genugtuung nach OHG, weil keine Straftat gegeben war. Die Frage des Vorliegens einer Straftat und damit der Opfereigenschaft ist mit dem Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit zu beantworten. Die Bejahung der Tatbestandsmässigkeit des Art. 125 StGB scheiterte daran, dass eine pflichtwidrige Unvorsichtigkeit des Fahrers des Unfallwagens zwar als möglich, aber nicht als überwiegend wahrscheinlich erschien (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 3. Juli 2008, OH 2008/1). | Unfall; Recht; Fahrer; Stands; Strasse; Verhalten; Beweis; Rekurrent; Tatbestand; Wahrscheinlichkeit; Entschädigung; Opfer; Fahrzeug; Trete; Fahrlässig; Rekurrenten; Verhalten; Fahrlässige; Wäre; Tatbestands; Genugtuung; überwiegend; Erfolg; Sachverhalt; Verfügung; Gefahr; überwiegende; Rekurs; Fehlverhalten; Tatbestand |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
148 IV 57 (6B_567/2020) | Regeste Art. 192 Abs. 1 StGB ; Ausnützung der Abhängigkeit eines Anstaltspfleglings durch einen Betreuer. Die Ausnützung findet auf der subjektiven Ebene bei der abhängigen Person statt, indem sie annimmt, sich dem Täter fügen zu müssen. Das faktische Einverständnis liegt in der Natur der Ausnützung eines Abhängigkeitsverhältnisses. Nur das freiverantwortliche, vom Abhängigkeitsverhältnis unbeeinflusste Einverständnis schliesst den Tatbestand aus (E. 3.5.3). Die Schwelle zur Bejahung des Tatbestandselements der Ausnützung ist auch bei einem in seiner Intelligenz eingeschränkten Opfer gleich anzusetzen (E. 3.5.5). Im vorliegenden Fall wurde die Ausnützung bejaht (E. 3.5.6). | Beschwerde; Abhängigkeit; Beschwerdegegner; Handlung; Sexuellen; Handlungen; Beschwerdegegnerin; Abhängigkeitsverhältnis; Urteil; Abhängig; Person; Täter; Ausnützung; Hinweis; Ausnützen; Opfer; Abhängige; Angenehm; Tatbestand; Näher; Entscheid; Hinweisen; Anstalt; Kontakt; Betreuer; Anstaltspflegling; Kantons; Entscheidung; Gallen; Annäherung |
147 IV 199 (6B_1214/2020) | Regeste Art. 30, Art. 186 StGB ; Umfang des Strafantrags bei Dauerdelikten (vorliegend Hausfriedensbruch). Ein Strafantrag gemäss Art. 30 StGB kann immer nur für bereits begangene Handlungen/Lebenssachverhalte gestellt werden; eine vorsorgliche Antragstellung für allfällige spätere Straftaten ist unzulässig (E. 1.3). | Antrag; Beschwerde; Hausfriedensbruch; Dauerdelikt; Personen; Liegenschaft; Täter; Gruppe; Luzern; Beschwerdeführerin; Kantons; Antrags; Verhalten; Hausfriedensbruchs; Rechtlich; Hausbesetzung; Besetzung; Verfahren; Begangen; Betreten; Täterschaft; Plainte; Teilnehmen; Rechtlichen; Staatsanwaltschaft; Bezug; Beantragt; Vorinstanz; Unbekannte; Antrag |